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  • 1
    Online Resource
    Online Resource
    Hamburg : Boysen & Maasch | Hamburg : Verl. d. Hafenbautechn. Ges. ; Berlin : VDI-Verl. | Berlin ; Heidelberg [u.a.] : Springer | Hamburg : Schiffahrts-Verl. HANSA
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    UID:
    b3kat_BV042475986
    Format: 1 Online-Ressource (VI, 67 S.)
    ISBN: 9783642522253 , 9783642522260
    Note: In der Mehrzahl der Fälle wird aber bei der Wahl - zwischen dem schnelleren Transportmittel - und dem billigeren Transportmittel für Container im Seehafenvorlauf das billigere Transportmittel gewählt. Eine gravierende Benachteiligung ihrer Wettbewerbsfähigkeit sieht die Binnenschifffahrt in den hohen Umschlagsgebühren in den Seehafenterminals. Die Binnenschifffahrt muss fast doppelt so hohe Gebühren für den Umschlag bezahlen wie die Bahn bzw. der LKW. Die Seehafenterminals begründen diese höhere Preisstellung damit, dass die Container aus dem Binnenschiff mit seeseitigen Containerbrücken gehoben werden müssen, während die Container auf Waggon bzw. LKW mit Portalstaplern gehoben werden, die sehr viel billiger in der Investition sind. Nach Aussagen aus Rotterdamer Hafenkreisen plant die Hafenwirtschaft langfristig spezielle Ausrüstungen für den Containerumschlag auf Binnenschiffen. Es ware wünschenswert, wenn so schnell wie möglich wettbewerbsfähiges Umschlagsgerät für die Binnenschifffahrt zur Verfügung stehen würde. Die Unabhängigkeit der Binnenschifffahrt von den Umschlagsgeräten der Seeschifffahrt führt zu einer Verringerung der Umlaufzeit der Binnenschiffe und zu einer besseren Einhaltung eines Liniendienstplanes. Die Binnenschifffahrt sieht weiterhin in den folgenden Punkten eine Benachteiligung: Bei grenzüberschreitendem Verkehr unterliegt ein Vor- und Nachlauf zum Schienentransport auf der Strasse z.B. nicht der Konzessionspflicht im Güterverkehr für Entfernungen über 50 km, sofern dieser Transport von oder zum "nächstgelegenen und geeigneten Containerterminal" der Bahn erfolgt. Dagegen sind in der Binnenschifffahrt alle Vor- und Nachläufe der Export- und Importcontainer auf der Strasse konzessionsgebundener Güterfernverkehr, wenn die Entfernung zum Terminal der Binnenschifffahrt über 50 km beträgt
    In: 39.1982
    Language: German
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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