ISSN:
0340-8760
Content:
Leitsatz: Dass der Richter des Verfassungsgerichts dem Vorstand eines Vereins angehört, der für eine Alternative zu Jugendweihen oder ähnlichen Veranstaltungen eintritt, kann für sich allein eine Ablehnung in einem Verfahren, dass die Frage des Weltanschauungsunterrichts betrifft, nicht rechtfertigen.
In:
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946, Berlin : de Gruyter, 1963, 44(2008), Seite 128-131, 0340-8760
In:
volume:44
In:
year:2008
In:
pages:128-131
Language:
Undetermined
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