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  • 1
    Online Resource
    Online Resource
    Wiesbaden : VS Verlag für Sozialwissenschaften
    UID:
    b3kat_BV042456976
    Format: 1 Online-Ressource (415S.)
    Edition: 4., verbesserte und erweiterte Auflage
    ISBN: 9783322836434 , 9783531112305
    Series Statement: Demokratie und Frieden 4
    Note: Die Macht im Staate zu erringen, um die gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse nach ihren Vorstellungen gestalten zu können, ist das legitime Ziel der politischen Parteien. Die staatliche Macht erhält im demokratischen Staat diejenige politische Partei, die die Wahlen gewinnt und die damit im Parlament über die Mehrheit verfügt. Mit dieser Mehrheit kann die ganze Machtbefugnis ausgeübt werden, die dem Parlament als Verfassungsorgan übertragen ist, wobei die Verfassung den Umfang der Macht abgrenzt. Die Macht wird nur auf Zeit anvertraut, längstens auf die Dauer einer Wahlperiode. Dann entscheidet das Volk als Souverän erneut darüber, welcher der um die Übertragung der Macht sich bewerbenden Parteien es sein Vertrauen schenkt. Die Wahl soll eine echte politische Entscheidung sein zwischen den zur Führung der politischen Geschicke geeigneten Bewerbern. Die Partei, die über die Mehrheit im Parlament verfügt, kann das Organ Bundesregierung personell so besetzen, wie es ihrer politischen Vorstellung entspricht, sie kann und wird die Herrschaftsbestellung so vollziehen, daß sie in der Lage ist, ihre politischen Vorstellungen zu verwirklichen. Mit der Machtbefugnis des Parlaments ausgestattet, ist diese Partei in der Lage, Gesetze zu beschließen, also für alle Einwohner des Staatsgebietes, auch für die, welche bei der Wahl sich anders entschieden hatten, verbindliche Normen aufzustellen. Dabei wird die von ihr getragene Regierung den Vollzug der Gesetze in Händen haben. Der Gewinner einer Wahl verfügt also über die beiden politischen Machtmittel des Staates, das Parlament und die Regierung
    Language: German
    Keywords: Deutschland Bundestag
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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