Oetker, Hartmu (Hrsg.)

50 Jahre Bundesarbeitsgericht

Expertenmeinung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Hansjörg Berrisch:

Zum 50-jährigen Bestehen des Bundesarbeitsgerichts haben Oetker, Preis und Rieble eine Festschrift herausgegeben, an der 70 Autoren aus Wissenschaft und Praxis mitgewirkt haben. Aufgrund der Vielzahl der Beiträge haben die Herausgeber sieben Themenkomplexe gebildet (Arbeitsvertragsrecht, Arbeitsrechtlicher Bestandsschutz, Arbeitskampfrecht, Tarifvertragsrecht, Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen, Europäisches und Internationales Arbeitsrecht sowie Rechtsvergleichung, Richterrecht und Verfahrensrecht). Dargestellt sind sowohl Grundfragen des Arbeitsrechts als auch aktuelle Fragestellungen.
Der inhaltliche Schwerpunkt beim Themenkomplex „Arbeitsvertragsrecht“ liegt bei den Auswirkungen der Schuldrechtsreform auf das Arbeitsrecht mit Beiträgen von Dorndorf über die Besonderheiten des Arbeitsrechts und Reuter zur Inhaltskontrolle im Arbeitsrecht nach § 310 Abs. 4 BGB. Joost stellt Betrachtungen zur Inhaltskontrolle vorformulierter Arbeitsverträge an, während Preis sich dem Thema „Das erneuerte BGB und das Bundesarbeitsgericht“ widmet.

Aus dem Bereich des „Arbeitsrechtlichen Bestandsschutzes“ ist aus aktuellem Anlass zu erwähnen der Beitrag von Rolfs zur Lösung des Beschäftigungsverhältnisses als Voraussetzung der Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe. Bekanntermaßen hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 18.12.2003 entschieden, dass der Arbeitnehmer auch durch Abschluss eines sogenannten Abwicklungsvertrages einen wesentlichen Beitrag zur Herbeiführung seiner Beschäftigungslosigkeit leistet mit der Folge, dass die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit nach § 144 SGB III verhängen kann.
Das komplexe Gebiet des Arbeitskampfrechts ist in grundlegenden Beiträgen dargestellt. Konzen bilanziert 50 Jahre richterliches Arbeitskampfrecht, während Heinze der Frage nachgeht, ob den deutschen Fluglotsen als Angestellte der privatisierten Flugsicherung ein Streikrecht zusteht.

Im Abschnitt über das Tarifrecht werden vorwiegen aktuelle Fragestellungen thematisiert. Federlin, Heise und Kort befassen sich mit Betrieblichen Bündnissen für Arbeit, Boemke und Waltermann widmen sich dem fortwährend diskutierten Thema der Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien.

Im Abschnitt „Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen“ stellt Isenhardt den aus der täglichen Praxis hinreichend bekannten § 102 BetrVG auf den Prüfstand und geht der Frage nach, ob in Zeiten gut geschulter und informierter Betriebsräte eine Vereinfachung des Anhörungsverfahrens nach § 102 Abs. 1 BetrVG die Folge sein muss.

Wer sich über die Rechtsprechung des BAG zum Internationalen Arbeitsrecht informieren möchte, dem sei die zusammenfassende Darstellung von Junker empfohlen.

Im letzten Themenkomplex „Richterrecht und Verfahrensrecht“ geht Sieg der Frage nach, inwiefern durch eine betriebsinterne Schlichtung Arbeitsgerichtsprozesse und Einigungsstellenverfahren vermieden werden können. Im letzten Beitrag der Festschrift betrachtet Zöllner unter rechtspolitischen Gesichtspunkten die Stellung des Bundesarbeitsgerichts im Gefüge der arbeitsrechtlichen Regelsetzer. Im Anhang sind die am Bundesarbeitsgericht tätig gewesenen und noch tätigen Präsidenten, Richterinnen und Richter aufgeführt.
Die Vielzahl der Beiträge macht es unmöglich, jeden einzelnen zu erwähnen. Insofern ist mit dem Hinweis auf einzelne Beiträge keinerlei Wertung verbunden. Vielmehr ist es den Herausgebern in hervorragender Weise gelungen, wissenschaftlich vertiefte Darstellungen mit praxisbezogenen Ausführungen in einem Band zu bündeln.

Wer sich für die Anschaffung der Festschrift entscheidet, hat zweierlei: Zum einen für jeden Arbeitsrechtler ein „historisch“ bedeutsames Werk, zum anderen eine Sammlung von hochkarätigen Beiträgen, deren Lektüre einem in der täglichen Praxis wertvolle Anregungen vermittelt. Diese Festschrift ist eine Einladung zum Lesen!