Mitgliedern und Vorsitzenden gemeinnütziger Vereine, die meist ehrenamtlich tätig sind, ist nur ein gewisses Maß an Verantwortung und Haftungsgefahren zuzumuten. Mit zunehmender Größe und Komplexität des Betätigungsfelds sollte daher die Gründung einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH) in Betracht gezogen werden. Bei der gemeinnützigen GmbH ist die Haftung grundsätzlich auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt. Sie ist in verschiedenen Steuergesetzen von der Steuerpflicht befreit, wenn sie nach ihrer Satzung und ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dient. Band 9 aus der Reihe "GmbH-Musterverträge" stellt für die Gründung der gemeinnützigen GmbH eine Satzung vor, die ausführlich erläutert wird, und gibt weitere praxisgerechte Hilfestellungen.