Dieser Band untersucht die Beziehungen zwischen staatlichem (kolonialem und post-kolonialem) Recht, islamischem Recht und Gewohnheitsrecht in der islamischen Welt. Die geographische Spannbreite der zwanzig Beiträge reicht vom muslimischen Andalusien und Nordafrika über das osmanische Südosteuropa, den Jemen, Iran, Afghanistan, den Nordkaukasus und Mittelasien bis nach Uighurien (China) und Indonesien. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den muslimischen Gesellschaften des Russischen Reichs bzw. der ehemaligen Sowjetunion, deren reiche regionale Rechtstraditionen in der allgemeinen Diskussion um den Rechtspluralismus bislang kaum Beachtung fanden. Der vergleichende Ansatz zeigt nicht nur zahlreiche Parallelen in den Entwicklungen auf, sondern bietet auch einen Einblick in die unterschiedlichen Methoden und Herangehensweisen von Rechtsanthropologen, Islamwissenschaftlern, Historikern und Juristen in Ost und West.