ISSN:
0514-6496
Content:
Nach § 1592 Nr. 1 BGB ist nur der Mann, der im Zeitpunkt der Geburt mit der biologischen Mutter verheiratet ist, rechtlich von Geburt an Elternteil des Kindes. Die Ehefrau der Mutter kann hingegen nur durch Stiefkindadoption Mutter werden. Diese Rechtslage ist insbesondere für Kinder in binationalen gleichgeschlechtlichen Ehen nicht zufriedenstellend, da die kollisionsrechtlichen Regelungen dazu führen können, dass die Abstammung im Laufe der Kindheit unterschiedlich bestimmt wird.
In:
Zeitschrift für Rechtspolitik, München : Beck, 1968, 52(2019), 5, Seite 133-135, 0514-6496
In:
volume:52
In:
year:2019
In:
number:5
In:
pages:133-135
Language:
German
Keywords:
Deutschland
;
Gleichgeschlechtliche Ehe
;
Mutterschaft
;
Abstammung
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