In:
GesundheitsRecht, Verlag Dr. Otto Schmidt, Vol. 4, No. 8 ( 2005-01-1)
Abstract:
Der Beitrag illustriert, dass in Deutschland verbreitete Verlustausgleichszahlungen zugunsten öffentlicher Krankenhäuser durch ihre Träger als nach dem EG-Vertrag verbotene Beihilfen zu qualifizieren sind und skizziert die Konsequenzen dieses Befunds. Insbesondere können die mit den öffentlichen Krankenhäusern konkurrierenden privaten und freigemeinnützigen Krankenhäuser vor nationalen Gerichten die Rückzahlung bereits geflossener Verlustausgleichszahlungen und das Unterlassen der Gewährung weiterer Verlustausgleichszahlungen erzwingen.
Type of Medium:
Online Resource
ISSN:
2194-4229
,
1610-1197
DOI:
10.9785/ovs-gesr-2005-337
Language:
Unknown
Publisher:
Verlag Dr. Otto Schmidt
Publication Date:
2005
detail.hit.zdb_id:
2588414-1
SSG:
2
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