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Medientyp
Sprache
Region
Bibliothek
Erscheinungszeitraum
  • 1
    Buch
    Buch
    Bern :hep, der Bildungsverl.,
    UID:
    almahu_BV040791446
    Umfang: 256 S. : , Ill., graph. Darst. ; , 27 cm.
    Ausgabe: 1. Aufl.
    ISBN: 978-3-03905-513-5
    Anmerkung: Literaturangaben
    Weitere Ausg.: Erscheint auch als Online-Ausgabe ISBN 978-3-03905-965-2
    Sprache: Deutsch
    Fachgebiete: Pädagogik , Psychologie
    RVK:
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    RVK:
    RVK:
    Schlagwort(e): Schule ; Unterrichtsmethode ; Kritik ; Lernmotivation ; Schulreform
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 2
    UID:
    b3kat_BV041360036
    Umfang: 41 S. , Ill., graph. Darst.
    Ausgabe: Stand: August 2013
    Serie: Working paper / Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 55
    Sprache: Deutsch
    Fachgebiete: Politologie , Rechtswissenschaft , Soziologie
    RVK:
    RVK:
    RVK:
    Schlagwort(e): Deutschland ; Asylbewerber ; Aufnahme ; Unterbringung
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 3
    UID:
    b3kat_BV040373207
    Umfang: 32 Seiten , Diagramme
    Ausgabe: Stand: Mai 2012
    Serie: Working paper / Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 43
    Sprache: Deutsch
    Fachgebiete: Soziologie
    RVK:
    RVK:
    Schlagwort(e): Einwanderer ; Familiennachzug ; Scheinehe ; Rechtsmissbrauch ; Einwanderer ; Familiennachzug ; Scheinehe ; Vaterschaftsanerkenntnis ; Rechtsmissbrauch
    URL: Volltext  (kostenfrei)
    Mehr zum Autor: Müller, Andreas
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 4
    UID:
    gbv_739473948
    Umfang: 35 S. , graph. Darst.
    Ausgabe: Stand : Dezember 2012
    Serie: Working paper / Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 51
    Sprache: Deutsch
    Fachgebiete: Ethnologie , Soziologie
    RVK:
    RVK:
    Schlagwort(e): Deutschland ; Migration ; Binnenwanderung ; Drittland ; Recht
    Mehr zum Autor: Müller, Andreas
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 5
    UID:
    kobvindex_VBRD-mülandscmisode131her1beiju30
    Umfang: 239 S.
    Inhalt: Seit fast 20 Jahren arbeitet Andreas Müller als Richter. Vor seiner Richterbank landen viele harte Fälle: S-Bahn-Überfälle, Gewaltausbrüche, sexueller Missbrauch. Auch drei Jahre nach dem Tod von Kirsten Heisig, einer engen Weggefährtin Müllers, kann Müller keine Besserung der Zustände erkennen: Im Bereich des Jugendstrafrechts soll eingespart werden, das Neuköllner Modell gerät in Vergessenheit, gleichzeitig werden die jungen Intensivtäter immer brutaler. Das kann Müller nicht hinnehmen - jetzt ist die Zeit für Veränderung. "Am liebsten wäre mir, ich schaffe mich selbst ab."
    Sprache: Deutsch
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 6
    UID:
    gbv_723888612
    Umfang: Online-Ressource
    Ausgabe: Stand: Mai 2012
    Serie: Working paper / Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 43
    Inhalt: Die vorliegende Studie bietet einen aktuellen Überblick über politische Ansätze und praktische Maßnahmen, mit denen dem Missbrauch des Familiennachzugs in Deutschland begegnet wird. Innerhalb der Europäischen Union (EU) bringt der Nachzug von Familienangehörigen besondere Anforderungen an die Steuerung des Migrationsgeschehens hervor. Allein der zahlenmäßige Umfang macht die Familienzusammenführung zum wichtigsten Migrationskanal in die EU. Anders als bei der Zuwanderung zu Beschäftigungszwecken ist die politische Steuerung des Familiennachzugs schwierig, da der rechtliche Kern des Familiennachzugs zu den anerkannten Grundrechten zählt. Entsprechend soll die Kontrolle dieses Migrationskanals sicherstellen, dass nur tatsächliche Familienmitglieder in den Genuss dieses Rechts kommen und die Institution der Familie nicht vom Zweck zum Mittel der Migration wird. Ausgangspunkt des Familiennachzugs bildet in Deutschland die Kernfamilie, bestehend aus zwei Elternteilen und ihren minderjährigen Kindern in einer sozial-rechtlichen Definition. Die soziale Definition der Familie ist dabei Möglichkeit und Schwierigkeit zugleich, den Missbrauch des Familiennachzugs zu verhindern. Kontrolliert wird der Familiennachzug in einem zweistufigen Verfahren: soll das Verwandtschaftsverhältnis erst in Deutschland begründet werden, stellen die Standesämter die erste Kontrollinstanz dar, während bei der Einreise zum Zweck der Familienzusammenführung eine erste Kontrolle durch die deutschen Auslandsvertretungen erfolgt. Eine zweite, intensivere Kontrolle erfolgt anschließend durch die Ausländerbehörden bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels. Da die verfügbaren statistischen Informationen nur eingeschränkt aussagekräftig sind, lassen sich weder verlässliche Aussagen zum Umfang des Missbrauchs des Familiennachzugs noch zu erforderlichen Gegenmaßnahmen machen.
    Anmerkung: Literaturverz. S. 27 - 28
    Weitere Ausg.: Druckausg. Müller, Andreas Missbrauch des Rechts auf Familiennachzug Nürnberg : Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 2012
    Sprache: Deutsch
    Fachgebiete: Soziologie
    RVK:
    RVK:
    Schlagwort(e): Einwanderer ; Familiennachzug ; Scheinehe ; Rechtsmissbrauch
    URL: Volltext  (kostenfrei)
    Mehr zum Autor: Müller, Andreas
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 7
    UID:
    gbv_893887560
    Umfang: 1 Online-Ressource (40 Seiten)
    Ausgabe: Stand: Mai 2016
    Serie: Working paper / Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 69
    Inhalt: Die Studie beantwortet die Fragen, mit welchen Abschiebehindernissen die Behörden der Bundesrepublik Deutschland konfrontiert sind und welche Maßnahmen sie getroffen haben, um diesen Hindernissen zu begegnen. Dabei werden sowohl freiwillige Rückkehrförderung als auch zwangsweise Rückkehrmaßnahmen benannt und Voraussetzungen und rechtliche Rahmenbedingungen einer Duldung beschrieben. Bei einem Vergleich zwischen der Anzahl abgelehnter Asylanträge mit der Anzahl freiwilliger und zwangsweiser Rückkehrender lässt sich feststellen, dass ein erheblicher Teil (vollziehbar) ausreisepflichtiger Personen im Gebiet der EU-Mitgliedstaaten verbleibt. Hierfür sind Abschiebehindernisse unterschiedlichster Art ausschlaggebend. Mit dem Anstieg der Asylanträge gewinnt auch die Diskrepanz zwischen Ausreisepflicht und tatsächlicher Ausreise an politischer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund soll der vorliegende Beitrag beleuchten, mit welchen Abschiebehindernissen die Behörden der Bundesrepublik Deutschland konfrontiert sind und welche Maßnahmen sie getroffen haben, um trotz der großen Herausforderungen in diesem Bereich die Ausreisepflicht durchzusetzen. Dabei kann grundsätzlich festgestellt werden, dass zwar das Asylverfahren selbst und damit die Voraussetzungen für das Eintreten der Ausreisepflicht bundesweit einheitlich geregelt sind, die Maßnahmen der Rückkehrförderung und -politik jedoch nicht. Die Durchsetzung der Ausreisepflicht fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Länder, die diese Aufgabe meist an die kommunalen Ausländerbehörden übertragen haben. Die Rückkehrberatung und -maßnahmen werden gegenwärtig stärker an die spezifischen Herausforderungen bei der Rückkehr abgelehnter Asylbewerber angepasst. Einzelne, besonders arbeitsintensive Aufgaben, die in diesem Zusammenhang anfallen, werden jedoch zunehmend zentralisiert. Dazu zählt vor allem die Pass- und Passersatzbeschaffung; zum Teil auch die Durchführung der Rückführung selbst.
    Anmerkung: Gesehen am 19.08.2020
    Sprache: Deutsch
    Schlagwort(e): Deutschland ; Asylbewerber ; Asylbewerberin ; Ablehnung
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 8
    Online-Ressource
    Online-Ressource
    Nürnberg : Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
    UID:
    gbv_819104140
    Umfang: Online-Ressource
    Ausgabe: Stand: August 2014
    Serie: Working paper / Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 60
    Inhalt: Die vorliegende Fokusstudie befasst sich mit unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland. Minderjährige Drittstaatsangehörige, die ohne Begleitung ihrer Eltern nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten, stellen eine besonders schutzbedürftige Gruppe dar, unabhängig davon, ob ein Schutzgesuch gestellt wird. Sie reisen in der Regel illegal nach Deutschland ein und werden bei einem Aufgriff durch das Jugendamt in Obhut genommen, falls keine Zurückschiebung an der Grenze erfolgt. Sie sind in Bezug auf das gesamte Migrationsgeschehen zwar nur eine kleine Gruppe unter den Drittstaatsangehörigen; ihre Zahl steigt jedoch seit Jahren kontinuierlich an. Während 2008 lediglich 763 unbegleitete Minderjährige einen Asylantrag stellten, suchten 2013 bereits 2.486 unbegleitete Minderjährige Schutz in Deutschland. Die meisten von ihnen kamen aus Afghanistan (690), Somalia (355), Syrien (285), Eritrea (140) und Ägypten (120). Auch bei der Schutzquote ist ein Anstieg zu verzeichnen: Diese lag 2010 bei 36,3 %; dagegen entschied das Bundesamt 2013 bei 56,6 % der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden auf Flüchtlingsschutz, Asyl, subsidiären Schutz oder Abschiebungsverbote.
    Anmerkung: Literaturverz. S. 50 - 52
    Weitere Ausg.: Druckausg. Müller, Andreas Unbegleitete Minderjährige in Deutschland Nürnberg : Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 2014
    Sprache: Deutsch
    Fachgebiete: Ethnologie
    RVK:
    URL: Volltext  (kostenfrei)
    Mehr zum Autor: Müller, Andreas
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 9
    UID:
    gbv_74125834X
    Umfang: Online-Ressource
    Ausgabe: Stand: Dezember 2012
    Serie: Working paper / Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 51
    Inhalt: Die Studie befasst sich mit den innereuropäischen Wanderungsbewegungen von Drittstaatsangehörigen, also von Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaats besitzen. Dabei werden die rechtlichen Grundlagen für ihre Zuwanderung aufgezeigt und es wird darauf eingegangen, welche spezifischen Regelungen für den Zuzug aus dem EU-Ausland existieren. Weiterhin werden die aufgrund der Daueraufenthaltsrichtlinie, der Forscherrichtlinie, der Hochqualifiziertenrichtlinie und der Studentenrichtlinie geschaffenen "EU"-Aufenthaltstitel bzw. -zwecke dargestellt. Daneben wird aber auch erläutert, inwiefern sich die klassischen (rein nationalen) Aufenthaltstitel zur Binnenmigration nutzen lassen. Die Studie gibt außerdem einen statistischen Überblick über den Umfang der Binnenmobilität von Drittstaatsangehörigen. Dabei wird herausgestellt, dass der überwiegende Anteil dieser Mobilität unter Nutzung nationaler Aufenthaltstitel stattfindet und weniger aufgrund von Aufenthaltstiteln, die auf dem gemeinsamen rechtlichen Besitzstand der EU beruhen und zur Förderung der Binnenmobilität geschaffen wurden. Bei den EU-Staaten, aus denen der Zuzug erfolgt, dominieren Spanien und Italien das Geschehen. Im Jahr 2011 kamen mit 2.834 Personen die meisten binnenmobilen Drittstaatsangehörigen aus Italien, gefolgt von Spanien mit 2.173 Personen, wobei für diese beiden Herkunftsstaaten auch die stärksten Zuwachsraten festzustellen sind. Die meisten Drittstaatsangehörigen, die aus anderen EU-Staaten nach Deutschland zuziehen, sind Inder, Türken, Marokkaner und Ghanaer. Der Gesamtumfang der Zuzüge von Drittstaatsangehörigen aus EU-Mitgliedstaaten hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen; die jährliche Anzahl der Zuzüge hat sich von 2007 bis 2011 verdoppelt, wobei nur ein äußerst geringer Teil dieser Zunahmen auf die in Umsetzung der o.g. EU-Richtlinien neu geschaffenen Aufenthaltstitel zurückzuführen ist.
    Anmerkung: Literaturverz. S. 95 - 97
    Sprache: Deutsch
    Fachgebiete: Wirtschaftswissenschaften , Soziologie
    RVK:
    RVK:
    Schlagwort(e): Europäische Union ; Deutschland ; Binnenwanderung ; Drittland ; Recht
    Mehr zum Autor: Müller, Andreas
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 10
    UID:
    gbv_790554623
    Umfang: Online-Ressource
    Ausgabe: Stand: Oktober 2013
    Serie: Working paper / Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 57
    Inhalt: Die vorliegende Studie widmet sich dem Aufbau und Funktionsweise der beitragsfinanzierten gesetzlichen Sozialversicherung sowie der steuerfinanzierten Fürsorgesysteme in Deutschland. Während die Leistungen der Sozialversicherung (GRV und ALV, in Teilen die GKV) eine statuskonforme Absicherung ermöglichen, deren Höhe anteilig zum erzielten Erwerbseinkommen berechnet wird, soll die Grundsicherung das soziokulturelle Existenzminimum gewährleisten. Die Studie analysiert, unter welchen Voraussetzungen Drittstaatsangehörige Zugang zu einzelnen Sozialleistungen erhalten und welche aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen daraus erwachsen können. Der Sozialleistungsbezug von Drittstaatsangehörigen ist teilweise ausgeschlossen; dort, wo Drittstaatsangehörige leistungsberechtigt sind, kann der Leistungsbezug abhängig von Aufenthaltstitel und Art der Sozialleistung aufenthaltsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden grenzüberschreitenden Mobilität stellt die Übertragbarkeit von Sozialleistungsansprüchen eine migrationsspezifische Herausforderung moderner Sozialstaaten dar. Um hier für Rechtssicherheit zu sorgen und dem mobilitätsbedingten Verlust von Versicherungsansprüchen vorzubeugen, hat Deutschland eine Vielzahl an bilateralen Sozialversicherungsabkommen mit Drittstaaten geschlossen. Plastisch veranschaulicht wird die soziale Absicherung von Drittstaatsangehörigen durch drei Fallbeispiele, die verschiedene soziale Notlagen mit unterschiedlichen aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen verbinden.
    Sprache: Deutsch
    Fachgebiete: Pädagogik , Soziologie
    RVK:
    RVK:
    Schlagwort(e): Deutschland ; Einwanderer ; Integration
    URL: Volltext  (kostenfrei)
    Mehr zum Autor: Mayer, Matthias M.
    Mehr zum Autor: Müller, Andreas
    Mehr zum Autor: Bauer, Nadine
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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