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  • 1
    UID:
    b3kat_BV046862176
    Format: 1 Online-Ressource (139 Seiten)
    Edition: 1. Auflage
    ISBN: 9783428524914
    Series Statement: Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte
    Content: Gotteslästerung - bislang in europäischen Augen ein atavistischer Tatbestand aus versunkenen, finsteren Zeiten - erlangt jäh schockierende Aktualität, seit sich in der islamischen Welt Massenprotest wider die Beleidigung ihrer religiösen Gefühle durch westliche Medien erhebt und heiliger Eifer in Zorn, Haß und Gewalt entlädt. Die Empfindlichkeit der Muslime, die zu Recht oder Unrecht ihren Glauben geschmäht sehen, kontrastiert der Gleichgültigkeit westlicher Gesellschaften gegenüber der Schmähung des Christentums. Seit der Aufklärung gilt es in "liberalen" Kreisen als Ausweis von Witz und Intellektualität, sich über Christentum und Kirche zu mokieren. "Ecrasez l'infâme" tönt als Parole der Toleranz. Christophobie präsentiert sich heute als politisch korrekt.Der säkulare Staat tut sich schwer, mit rechtsstaatlichen Mitteln religiöse Gefühle zu schützen.
    Content: Die noch immer geltende Strafdrohung für Religionsbeschimpfung greift praktisch ins Leere. Zwar hat auch die moderne Gesellschaft ihre Tabus. Doch der Schutz religiöser Gefühle gehört nicht dazu. Taugen denn auch bloße Gefühle des einen zum Maß der Freiheit des anderen? Unter den Bedingungen grundrechtlicher Freiheit muß jedermann ein bestimmtes Quantum an lästigem zwischenmenschlichen Verhalten ertragen, an Unmoral und Geschmacklosigkeit, soweit sie nicht in Verletzung von Rechtsgütern umschlagen. Als schutzwürdiges Rechtsgut gilt der innere Friede der Gesellschaft. Folgt daraus, daß, wer die Macht hat, die Straße zu mobilisieren und die Öffentlichkeit einzuschüchtern, die Freiheit aller beschränken darf?Der freiheitliche Staat stößt an die Grenzen seiner Möglichkeiten, wenn er das Heilige schützen soll. Eben deshalb ist es angebracht, diesen Grenzen nachzugehen. Im europäischen Verfassungsstaat verlaufen sie anders als in der Rechtswelt des Islam.
    Content: Der Zündstoff, der sich wegen dieses Unterschiedes anhäuft, zwingt dazu, das Verhältnis des Verfassungsstaates zum Phänomen der Blasphemie neu zu überdenken. Diese Rückbesinnung führt zu den Fundamenten, auf denen die Kultur des Westens, in ihr sein Rechtssystem, baut. Das komplexe Thema wird aus verschiedenen fachlichen Perspektiven betrachtet, denen der Theologie und der Geschichte, der Staats- und Verfassungstheorie, des Verfassungsrechts sowie des Strafrechts.Aus dem Vorwort des Herausgebers
    Language: German
    Subjects: Law , Theology
    RVK:
    RVK:
    RVK:
    RVK:
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 2
  • 3
  • 4
    UID:
    gbv_594794609
    ISBN: 3402128055 , 9783402128053
    Uniform Title: Concordantiae caritatis
    Note: Zusatz zum Sacht. auch: Edition des Codex Campililiensis 151 (um 1355) und Übersetzung , Mit Farbfaks. der Ill , Bd. 1. Einführungen, Text und Übersetzung -- Bd. 2. Verzeichnisse, Quellenapparat, Register, Farbtafeln der Bildseiten der Handschrift , Erschienen: 1 - 2 , Text lat. und dt.
    Language: Latin
    Keywords: Handschrift Cod. 151
    Author information: Honemann, Volker 1943-2017
    Author information: Angenendt, Arnold 1934-2021
    Author information: Suntrup, Rudolf 1948-
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 5
    UID:
    gbv_534452477
    Format: 139 S. , 21 cm
    ISBN: 342812491X , 9783428124916
    Series Statement: Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte Bd. 42
    Note: Die Abhandlungen gehen zurück auf die Veranstaltung der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Sektion der Görres-Gesellschaft auf deren Generalversammlung in Regensburg am 25. September 2006
    Additional Edition: Online-Ausg. Angenendt, Arnold, 1934 - 2021 Religionsbeschimpfung Duncker & Humblot, 2010 ISBN 9783428524914
    Additional Edition: Erscheint auch als Online-Ausgabe Angenendt, Arnold, 1934 - 2021 Religionsbeschimpfung Berlin : Duncker & Humblot, 2007 ISBN 9783428524914
    Additional Edition: ISBN 9783428124916
    Language: German
    Subjects: Law , Theology
    RVK:
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    Keywords: Gotteslästerung ; Verfassungsstaat ; Konferenzschrift
    Author information: Isensee, Josef 1937-
    Author information: Arnauld, Andreas von 1970-
    Author information: Angenendt, Arnold 1934-2021
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 6
    UID:
    gbv_89411509X
    Format: Online-Ressource
    Edition: 1. Auflage
    ISBN: 9783428524914
    Series Statement: Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte
    Content: Gotteslästerung - bislang in europäischen Augen ein atavistischer Tatbestand aus versunkenen, finsteren Zeiten - erlangt jäh schockierende Aktualität, seit sich in der islamischen Welt Massenprotest wider die Beleidigung ihrer religiösen Gefühle durch westliche Medien erhebt und heiliger Eifer in Zorn, Haß und Gewalt entlädt. Die Empfindlichkeit der Muslime, die zu Recht oder Unrecht ihren Glauben geschmäht sehen, kontrastiert der Gleichgültigkeit westlicher Gesellschaften gegenüber der Schmähung des Christentums. Seit der Aufklärung gilt es in "liberalen" Kreisen als Ausweis von Witz und Intellektualität, sich über Christentum und Kirche zu mokieren. "Ecrasez l'infâme" tönt als Parole der Toleranz. Christophobie präsentiert sich heute als politisch korrekt.Der säkulare Staat tut sich schwer, mit rechtsstaatlichen Mitteln religiöse Gefühle zu schützen. Die noch immer geltende Strafdrohung für Religionsbeschimpfung greift praktisch ins Leere. Zwar hat auch die moderne Gesellschaft ihre Tabus. Doch der Schutz religiöser Gefühle gehört nicht dazu. Taugen denn auch bloße Gefühle des einen zum Maß der Freiheit des anderen? Unter den Bedingungen grundrechtlicher Freiheit muß jedermann ein bestimmtes Quantum an lästigem zwischenmenschlichen Verhalten ertragen, an Unmoral und Geschmacklosigkeit, soweit sie nicht in Verletzung von Rechtsgütern umschlagen. Als schutzwürdiges Rechtsgut gilt der innere Friede der Gesellschaft. Folgt daraus, daß, wer die Macht hat, die Straße zu mobilisieren und die Öffentlichkeit einzuschüchtern, die Freiheit aller beschränken darf?Der freiheitliche Staat stößt an die Grenzen seiner Möglichkeiten, wenn er das Heilige schützen soll. Eben deshalb ist es angebracht, diesen Grenzen nachzugehen. Im europäischen Verfassungsstaat verlaufen sie anders als in der Rechtswelt des Islam. Der Zündstoff, der sich wegen dieses Unterschiedes anhäuft, zwingt dazu, das Verhältnis des Verfassungsstaates zum Phänomen der Blasphemie neu zu überdenken. Diese Rückbesinnung führt zu den Fundamenten, auf denen die Kultur des Westens, in ihr sein Rechtssystem, baut. Das komplexe Thema wird aus verschiedenen fachlichen Perspektiven betrachtet, denen der Theologie und der Geschichte, der Staats- und Verfassungstheorie, des Verfassungsrechts sowie des Strafrechts.Aus dem Vorwort des Herausgebers
    Language: German
    URL: Volltext  (lizenzpflichtig)
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 7
    UID:
    gbv_165908153X
    Format: 1 Online-Ressource (139 Seiten)
    Edition: 1. Auflage
    ISBN: 9783428524914 , 9783428124916
    Series Statement: Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte Bd. 42
    Content: Main description: Gotteslästerung - bislang in europäischen Augen ein atavistischer Tatbestand aus versunkenen, finsteren Zeiten - erlangt jäh schockierende Aktualität, seit sich in der islamischen Welt Massenprotest wider die Beleidigung ihrer religiösen Gefühle durch westliche Medien erhebt und heiliger Eifer in Zorn, Haß und Gewalt entlädt. Die Empfindlichkeit der Muslime, die zu Recht oder Unrecht ihren Glauben geschmäht sehen, kontrastiert der Gleichgültigkeit westlicher Gesellschaften gegenüber der Schmähung des Christentums. Seit der Aufklärung gilt es in "liberalen" Kreisen als Ausweis von Witz und Intellektualität, sich über Christentum und Kirche zu mokieren. "Ecrasez l'infâme" tönt als Parole der Toleranz. Christophobie präsentiert sich heute als politisch korrekt.Der säkulare Staat tut sich schwer, mit rechtsstaatlichen Mitteln religiöse Gefühle zu schützen. Die noch immer geltende Strafdrohung für Religionsbeschimpfung greift praktisch ins Leere. Zwar hat auch die moderne Gesellschaft ihre Tabus. Doch der Schutz religiöser Gefühle gehört nicht dazu. Taugen denn auch bloße Gefühle des einen zum Maß der Freiheit des anderen? Unter den Bedingungen grundrechtlicher Freiheit muß jedermann ein bestimmtes Quantum an lästigem zwischenmenschlichen Verhalten ertragen, an Unmoral und Geschmacklosigkeit, soweit sie nicht in Verletzung von Rechtsgütern umschlagen. Als schutzwürdiges Rechtsgut gilt der innere Friede der Gesellschaft. Folgt daraus, daß, wer die Macht hat, die Straße zu mobilisieren und die Öffentlichkeit einzuschüchtern, die Freiheit aller beschränken darf?Der freiheitliche Staat stößt an die Grenzen seiner Möglichkeiten, wenn er das Heilige schützen soll. Eben deshalb ist es angebracht, diesen Grenzen nachzugehen. Im europäischen Verfassungsstaat verlaufen sie anders als in der Rechtswelt des Islam. Der Zündstoff, der sich wegen dieses Unterschiedes anhäuft, zwingt dazu, das Verhältnis des Verfassungsstaates zum Phänomen der Blasphemie neu zu überdenken. Diese Rückbesinnung führt zu den Fundamenten, auf denen die Kultur des Westens, in ihr sein Rechtssystem, baut. Das komplexe Thema wird aus verschiedenen fachlichen Perspektiven betrachtet, denen der Theologie und der Geschichte, der Staats- und Verfassungstheorie, des Verfassungsrechts sowie des Strafrechts.Aus dem Vorwort des Herausgebers
    Content: Review quote: "[…] Die Kunst ist frei, auch wo sie in ihrer Unbedingtheit andere verletzt, und sei es in deren religiösem Empfinden. Ein kleines, sehr orientierendes Buch diskutiert das unter dem Titel 'Religionsbeschimpfung. Der rechtliche Schutz des Heiligen'. Und obwohl die Autoren die Sache der Religion mit Anteilnahme betrachten - das Buch ist hervorgegangen aus einer Veranstaltung der katholischen Görres-Gesellschaft -, ist der Befund eindeutig: Die Religion vor öffentlicher Herabsetzung zu schützen ist dem Staat nicht gegeben. Die Freiheit der Meinungsäußerung und der Kunst stehen dem gebieterisch entgegen.Zwar wird nach Paragraph 166 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer das religiöse oder weltanschauliche Bekenntnis anderer 'in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören'. Aber Verurteilungen nach dieser Norm gibt es so gut wie nicht mehr, und so ist es auch richtig. Verfassungsmäßige Freiheiten können nur durch andere verfassungsmäßige Bestimmungen eingeschränkt werden. Gott und Glauben sind keine derart festgestellten Rechtsgüter. Auch das religiöse Gefühl scheidet in seiner Unbestimmtheit als Grenze aus. Wohl ist die Freiheit des Glaubens und der Religionsausübung grundsätzlich garantiert, aber sie leidet nicht unter Pamphleten. Trotz […] Mohammed-Karikaturen kann jeder europäische Muslim so fromm sein, wie er mag.Der Regensburger Strafrechtler Michael Pawlik gibt sehr vorsichtig zu bedenken, ob die Schmähung der Religion nicht den Achtungsanspruch des Gläubigen verletze. Unser Handeln richtet sich nach Normen, und die letzten Normen, denen der Gläubige folgt, die seines Glaubens zu verspotten heißt, ihn selbst zu kränken. Pawlik hält des aber zuletzt doch für falsch, auf diesen Gedanken eine strafrechtliche Ahndung zu stellen: Das Strafrecht übernimmt sich, wenn es sittliche Standards verteidigen will, die in der Gesellschaft keinen Rückhalt mehr haben. Aber seine Argumentation erklärt, warum die Religionsbeschimpfung etwas Ernstes ist, warum die Erregung der Gläubigen verständlich ist und nicht bloß gekränktes Stammeskriegertum." Stephan Speicher, in: Süddeutsche Zeitung, 7. April 2008"[…] Es ist […] verdienstvoll, dass Josef Isensee, ein Streiter für eine wirkungsvolle Kultur der Ehre, diesen Band herausgegeben hat, der eine rechtshistorische, eine strafrechtliche und zwei verfassungsrechtliche Analysen des rechtlichen Schutzes des Heiligen gegen Beschimpfungen bietet.[…] Andreas von Arnauld de la Perriére und Josef Isensee in seinem Nachwort decken umfänglich und detailgenau die verfassungsrechtlichen Probleme ab. Beide schildern ausführlich die einschlägigen Beispiele von Rushdie über die Fernsehserie 'Popetown' bis zu Papst Benedikt. Sie weisen auf den demographischen Hintergrund der islamischen Kritik am westlichen Meinungsfreiheitsverständnis hin, sensibilisieren für Ehr- und Heiligkeitsansprüche, verweisen aber ebenso deutlich auf die drohende 'Tyrannei des Gruppenveto' (ein Ausdruck von Timothy Garton Ash), die dort einsetzt, wo jede Gruppe die eigene heilige Kuh strafrechtlich außer Kritik stellen will. […] In Kernpunkten sind [die beiden Verfassungsrechtler] einig: § 166 StGB ist kein scharfes Schwert gegen Religionsbeschimpfung und wird auch keines mehr werden. Wenn, dann ist eine Neubesinnung über Sinn und Zweck des § 166 StGB selbst erforderlich (Pawlik) oder aber wir kämpfen politisch, in der Gesellschaft, fortiter in re, aber suaviter in modo für eine zivilisierte Kultur der Ehre (Isensee) und für eine Inklusion aller Bürger mit ihren unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen (Arnauld). Ein lesenswerter Band, der aufklärt, nicht zuletzt über Stärken und Schwächen der Aufklärung selbst!" Winfrid Brugger, in: Der Staat, 1/2008
    Note: PublicationDate: 20100909 , Gottesfrevel. Ein kapitel aus der geschichte der staatsaufgaben / Professor Dr. Arnold AngenendtDer strafrechtliche schutz des heiligen / Professor Dr. Michael Pawlik -- Grundrechtsfreiheit zur gotteslästerung? / Professor Dr. Andreas von Arnauld de la Perrière -- Nachwort -- blasphemie im koordinatensystem des säkularen staates / Professor Dr. Josef Isensee. , Gottesfrevel. Ein kapitel aus der geschichte der staatsaufgaben / Professor Dr. Arnold AngenendtDer strafrechtliche schutz des heiligen / Professor Dr. Michael Pawlik -- Grundrechtsfreiheit zur gotteslästerung? / Professor Dr. Andreas von Arnauld de la Perrière -- Nachwort -- blasphemie im koordinatensystem des säkularen staates / Professor Dr. Josef Isensee.
    Additional Edition: ISBN 9783428124916
    Additional Edition: Erscheint auch als Druck-Ausgabe Religionsbeschimpfung Berlin : Duncker & Humblot, 2007 ISBN 342812491X
    Additional Edition: ISBN 9783428124916
    Language: German
    Subjects: Law , Theology
    RVK:
    RVK:
    RVK:
    RVK:
    Keywords: Gotteslästerung ; Verfassungsstaat ; Konferenzschrift
    URL: Volltext  (lizenzpflichtig)
    Author information: Isensee, Josef 1937-
    Author information: Pawlik, Michael 1965-
    Author information: Arnauld, Andreas von 1970-
    Author information: Angenendt, Arnold 1934-2021
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 8
    UID:
    almahu_9949433481202882
    Format: 1 online resource (139 p.)
    Edition: 1st ed.
    ISBN: 9783428524914 , 9783428824915
    Series Statement: Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte 42
    Content: Gotteslästerung - bislang in europäischen Augen ein atavistischer Tatbestand aus versunkenen, finsteren Zeiten - erlangt jäh schockierende Aktualität, seit sich in der islamischen Welt Massenprotest wider die Beleidigung ihrer religiösen Gefühle durch westliche Medien erhebt und heiliger Eifer in Zorn, Haß und Gewalt entlädt. Die Empfindlichkeit der Muslime, die zu Recht oder Unrecht ihren Glauben geschmäht sehen, kontrastiert der Gleichgültigkeit westlicher Gesellschaften gegenüber der Schmähung des Christentums. Seit der Aufklärung gilt es in "liberalen" Kreisen als Ausweis von Witz und Intellektualität, sich über Christentum und Kirche zu mokieren. "Ecrasez l'infâme" tönt als Parole der Toleranz. Christophobie präsentiert sich heute als politisch korrekt. -- Der säkulare Staat tut sich schwer, mit rechtsstaatlichen Mitteln religiöse Gefühle zu schützen. Die noch immer geltende Strafdrohung für Religionsbeschimpfung greift praktisch ins Leere. Zwar hat auch die moderne Gesellschaft ihre Tabus. Doch der Schutz religiöser Gefühle gehört nicht dazu. Taugen denn auch bloße Gefühle des einen zum Maß der Freiheit des anderen? Unter den Bedingungen grundrechtlicher Freiheit muß jedermann ein bestimmtes Quantum an lästigem zwischenmenschlichen Verhalten ertragen, an Unmoral und Geschmacklosigkeit, soweit sie nicht in Verletzung von Rechtsgütern umschlagen. Als schutzwürdiges Rechtsgut gilt der innere Friede der Gesellschaft. Folgt daraus, daß, wer die Macht hat, die Straße zu mobilisieren und die Öffentlichkeit einzuschüchtern, die Freiheit aller beschränken darf? -- Der freiheitliche Staat stößt an die Grenzen seiner Möglichkeiten, wenn er das Heilige schützen soll. Eben deshalb ist es angebracht, diesen Grenzen nachzugehen. Im europäischen Verfassungsstaat verlaufen sie anders als in der Rechtswelt des Islam. Der Zündstoff, der sich wegen dieses Unterschiedes anhäuft, zwingt dazu, das Verhältnis des Verfassungsstaates zum Phänomen der Blasphemie neu zu überdenken. Diese Rückbesinnung führt zu den Fundamenten, auf denen die Kultur des Westens, in ihr sein Rechtssystem, baut. Das komplexe Thema wird aus verschiedenen fachlichen Perspektiven betrachtet, denen der Theologie und der Geschichte, der Staats- und Verfassungstheorie, des Verfassungsrechts sowie des Strafrechts. -- Aus dem Vorwort des Herausgebers
    In: 9783428824915
    Additional Edition: ISBN 9783428124916
    Language: German
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 9
    UID:
    kobvindex_ZLB34066583
    Format: 251 S.
    ISBN: 9783451811753
    Content: Alle sprechen beschwörend vom christlichen Menschenbild, von christlichen Werten oder gar vom christlichen Abendland. Linke und Rechte, aber auch die politische Mitte werden feierlich, wenn es um das Christentum geht. Zugleich aber verbindet die Öffentlichkeit das Christentum mit Kreuzzügen, Hexenverfolgung und Inquisition und neuerdings mit dem Missbrauchsskandal. Wie geht das zusammen? Was also ist wirklich dran an der Skandalgeschichte des Christentums, deren üppige filmische Inszenierungen nur so von Sperma, Blut und Gift triefen? Was sagt die neuste Forschung dazu? Taugt das Christentum noch als geistiges Fundament Europas oder bleibt nur der Euro und der Binnenmarkt? Das muss auch Atheisten interessieren, die wie Jürgen Habermas händeringend nach "rettenden Übersetzungen der jüdisch-christlichen Begrifflichkeit von der Gottebenbildlichkeit des Menschen" suchen. Unter wissenschaftlicher Mitarbeit von Arnold Angenendt erzählt Manfred Lütz die spannende Geschichte des Christentums, wie sie nach Erkenntnissen der neusten Forschung wirklich war. Machen Sie sich auf spektakuläre Überraschungen gefasst. Ein Aufklärungsbuch für jeden, der die geistigen Wurzeln Europas verstehen will, ein einzigartiges Bildungserlebnis, erzählt wie ein Krimi.
    Language: German
    Author information: Lütz, Manfred
    Author information: Angenendt, Arnold
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 10
    UID:
    almahu_9948639051502882
    Format: 1 online resource (139 p.)
    Edition: 1st ed.
    ISBN: 9783428524914 , 9783428824915
    Series Statement: Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte 42
    Content: Gotteslästerung - bislang in europäischen Augen ein atavistischer Tatbestand aus versunkenen, finsteren Zeiten - erlangt jäh schockierende Aktualität, seit sich in der islamischen Welt Massenprotest wider die Beleidigung ihrer religiösen Gefühle durch westliche Medien erhebt und heiliger Eifer in Zorn, Haß und Gewalt entlädt. Die Empfindlichkeit der Muslime, die zu Recht oder Unrecht ihren Glauben geschmäht sehen, kontrastiert der Gleichgültigkeit westlicher Gesellschaften gegenüber der Schmähung des Christentums. Seit der Aufklärung gilt es in "liberalen" Kreisen als Ausweis von Witz und Intellektualität, sich über Christentum und Kirche zu mokieren. "Ecrasez l'infâme" tönt als Parole der Toleranz. Christophobie präsentiert sich heute als politisch korrekt. -- Der säkulare Staat tut sich schwer, mit rechtsstaatlichen Mitteln religiöse Gefühle zu schützen. Die noch immer geltende Strafdrohung für Religionsbeschimpfung greift praktisch ins Leere. Zwar hat auch die moderne Gesellschaft ihre Tabus. Doch der Schutz religiöser Gefühle gehört nicht dazu. Taugen denn auch bloße Gefühle des einen zum Maß der Freiheit des anderen? Unter den Bedingungen grundrechtlicher Freiheit muß jedermann ein bestimmtes Quantum an lästigem zwischenmenschlichen Verhalten ertragen, an Unmoral und Geschmacklosigkeit, soweit sie nicht in Verletzung von Rechtsgütern umschlagen. Als schutzwürdiges Rechtsgut gilt der innere Friede der Gesellschaft. Folgt daraus, daß, wer die Macht hat, die Straße zu mobilisieren und die Öffentlichkeit einzuschüchtern, die Freiheit aller beschränken darf? -- Der freiheitliche Staat stößt an die Grenzen seiner Möglichkeiten, wenn er das Heilige schützen soll. Eben deshalb ist es angebracht, diesen Grenzen nachzugehen. Im europäischen Verfassungsstaat verlaufen sie anders als in der Rechtswelt des Islam. Der Zündstoff, der sich wegen dieses Unterschiedes anhäuft, zwingt dazu, das Verhältnis des Verfassungsstaates zum Phänomen der Blasphemie neu zu überdenken. Diese Rückbesinnung führt zu den Fundamenten, auf denen die Kultur des Westens, in ihr sein Rechtssystem, baut. Das komplexe Thema wird aus verschiedenen fachlichen Perspektiven betrachtet, denen der Theologie und der Geschichte, der Staats- und Verfassungstheorie, des Verfassungsrechts sowie des Strafrechts. -- Aus dem Vorwort des Herausgebers
    In: 9783428824915
    Additional Edition: ISBN 9783428124916
    Language: German
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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