Format:
3
ISSN:
1860-1553
Content:
Seitdem der Gesetzgeber die dem Betriebsrat nach § 40 Abs. 2 BetrVG zu überlassenden Sachmittel um die "Informations- und Kommunikationstechnik" ergänzt hat (BetrVerf-ReformG 2001) ist streitig, ob der Betriebsrat Anspruch auf eine Grundausstattung hat oder ob diese Technik für die Betriebsratsarbeit erforderlich sein muss. Ein besonderer Zankapfel ist der Personalcomputer, dessen Überlassung in kleinen und mittelständischen Betrieben noch immer mit dem Hinweis auf die fehlende Erforderlichkeit abgelehnt wird. Der Anspruch des Betriebsrats ist damit davon abhängig, wie die Neufassung des § 40 Abs. 2 BetrVG zu verstehen ist und - sofern man am Kriterium der Erforderlichkeit festhält - welche Voraussetzungen für den Einsatz dieses Geräts gegeben sein müssen.
In:
Juris-PraxisReport. Arbeitsrecht, Saarbrücken : Juris, 2003, 2007, 41, Anm. 2, insges. 3 S., 1860-1553
In:
year:2007
In:
number:41
In:
extent:3
Language:
German
Author information:
Weyand, Joachim 1954-
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