Format:
1 Online-Ressource (VIII, 464 S.).
ISBN:
978-3-642-94284-6
,
978-3-642-93884-9
Note:
"Opium" ist ein Gebiet vielseitigsten Interesses geworden. Von diesem Problem werden die allgemeine Politik, die Wirtschafts-, die Handels- und die Sozialpolitik berührt; Heilkunde, Arzneimittelkunde, Industrie, Handel und Verkehr und die Rechtsprechung sind damit befaßt. So reizvoll es wäre, dem Opium und den anderen Betäubungsmitteln auf diesen vielverschlungenen Pfaden nachzugehen, in einem Kommentar zu dem Opiumgesetz ist kein Raum dazu. Wir müssen uns auf den Inhalt des Gesetzes und der Ausführungsbestimmungen beschränken, hierfür umfassende Erläuterungen bringen und die gesamten Rechtsfragen eingehend behandeln. Hierzu sind, um ein möglichst lückenloses Bild zu geben, noch alle anderen Rechtsquellen herangezogen, die zu der im Opiumgesetz behandelten Materie in Beziehung stehen. Berücksichtigt ist alles, was bis zum 1. Oktober 1931 bekannt geworden ist. Die Rechtsprechung konnte, soweit es sich um das neu in Kraft getretene Gesetz handelt, nicht umfangreich sein. Deswegen erschien es zweckmäßig und geboten, zu Einführungs und Informationszwecken die alte Rechtsprechung weitestgehend heranzuziehen. Der Kommentar ist nicht nur für Verwaltungsbeamte, Richter, Staats- und Rechtsanwälte geschrieben, er soll auch Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern, der pharmazeutischen Industrie und dem Großhandel Wegweiser und Berater sein. Deswegen erschien as angebracht, in strafrechtliche und strafprozessuale Fragen allgemeiner Art in verständlicher Weise einzuführen. Soweit Materien oder Rechtsbegriffe in den verschiedenen Paragraphen des Gesetzes wiederkehren, mußten Wiederholungen der Erläuterungen tunlichst vermieden werden. Die Übersichtlichkeit des Kommentars ist durch zahlreiche Verweise erhöht. Schließlich ermöglicht das ausführliche Sachverzeichnis das rasche Aufsuchen der Erläuterungen des betreffenden Stichwortes. Vorwort
Language:
German
DOI:
10.1007/978-3-642-94284-6
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