Format:
1 Online-Ressource (XXXIV, 410S.).
Edition:
2., überarbeitete und erweiterte Auflage
ISBN:
978-3-322-96556-1
,
978-3-409-22226-6
Note:
A. Gegenstand und Abgrenzung des Bürgerlichen Rechts Das Bürgerliche Recht (Privatrecht) regelt die Rechtsbeziehungen zwischen privaten Rechtssubjekten. Gegenstand sind somit die Rechtsbeziehungen der Bürger zueinan der. Soweit das öffentliche Gemeinwesen (der Staat und die juristischen Personen des Öffentlichen Rechts) nicht hoheitlich auftritt, d.h. nicht im Über- und Unterordnungs verhältnis mit dem Bürger handelt, richten sich auch diese Rechtsbeziehungen nach Bürgerlichem Recht (z.B. der Kauf von Büromaterial durch eine Gemeinde). Das Bürgerliche Recht gilt verbindlich fUr natürliche Personen und sog. juristische Per sonen des Privatrechts (z.B. eingetragener Verein, § 21 BGB; GmbH, § 13 GmbHG; AG, § 1 AktG) wobei aufgrund entsprechender Spezialgesetze teilweise Sonderregelun gen bestehen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch werden neben den Geschäften des täglichen Lebens mit den häufigsten Vertragstypen auch Schadensersatzansprüche, Ansprüche aus dem Eigentum sowie Familienbeziehungen und das Erbrecht geregelt. Anstelle von Bürgerlichem Recht wird auch der Begriff Zivilrecht oder Privatrecht verwendet. Vom Privatrecht ist das Öffentliche Recht abzugrenzen, welches vorrangig die Rechts beziehungen zwischen Staat und Bürgern (Verwaltungsrecht) sowie das Staats- und Verfassungsrecht regelt. Zum Öffentlichen Recht zählt auch das Strafrecht, wonach ab schließend die Strafbarkeit von Menschen bestimmt wird. Beispiel! Max Musterrnann kauft sich beim Kaufmann Handel einen Computer. Die Kauf preiszahlung soll erst in drei Monaten erfolgen. Bei der Heimfahrt mit dem Computer fährt ihm an einer Ampel Sven Sorglos unter Mißachtung des Rotlichts in das Auto
Language:
German
Keywords:
Bürgerliches Recht
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Einführung
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Lehrbuch
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Einführung
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Lehrbuch
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Einführung
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Lehrbuch
DOI:
10.1007/978-3-322-96556-1
Author information:
Reich, Dietmar O. 1967-
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