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  • 1
    UID:
    gbv_688546528
    Format: 35 S.
    Edition: Online-Ausg. Online Ressource
    Series Statement: SWP-Studie 2012, S 1
    Language: German
    Keywords: Gezielte Tötung ; Forschungsbericht ; Forschungsbericht
    Author information: Schaller, Christian 1973-
    Author information: Rudolf, Peter 1958-
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 2
    UID:
    kobvindex_DGP1640268065
    ISSN: 0003-892x
    Content: Enthält Rezension von: The handbook of international humanitarian law / Dieter Fleck (Hrsg.). - 2nd ed. - Oxford : Oxford Univ. Press, 2008
    In: Archiv des Völkerrechts, Tübingen : Mohr, 1948, 47(2009), 2, Seite 236-241, 0003-892x
    Language: German
    Author information: Schaller, Christian 1973-
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 3
    UID:
    gbv_1652624163
    Format: 1 Online-Ressource (8 Seiten)
    Series Statement: SWP-aktuell 67/2009
    Content: Die Situation in Afghanistan sei nicht als Krieg einzustufen, die Bundeswehr befinde sich dort in einem Stabilisierungs-, nicht in einem Kampfeinsatz - so die lange Zeit vorherrschende offizielle Sprachregelung. Der Bundesminister der Verteidigung, Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, spricht jetzt von »kriegsähnlichen Zuständen« und davon, dass in Teilen Afghanistans ein »nichtinternationaler bewaffneter Konflikt« ausgetragen werde. Das Bemühen um klare Worte und trennscharfe Begrifflichkeiten ist keinesfalls nur ein Gebot eindeutiger Kommunikation. Es geht vor allem darum, ein Höchstmaß an Rechtssicherheit für die Soldaten im Einsatz zu schaffen. Dies erfordert zuallererst eine präzise völkerrechtliche Einordnung der Konfliktlage
    Language: German
    Author information: Schaller, Christian 1973-
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 4
    UID:
    gbv_1652837256
    Format: 4 S.
    Edition: Online-Ausg. Online Ressource
    Series Statement: SWP-aktuell 2/2005
    Content: Im Dezember 2004 veröffentlichte der Generalsekretär der Vereinten Nationen den Bericht des von ihm eingesetzten hochrangigen Reformgremiums, das darzulegen hatte, wie aktuellen und zukünftigen Sicherheitsbedrohungen durch kollektives Handeln begegnet werden kann. Eines der zentralen Anliegen ist die Stärkung des Sicherheitsrats. Ob es nun zu einer Aufstockung der Zahl seiner Mitglieder kommt und ob der Sicherheitsrat tatsächlich handlungsfähiger werden wird - fest steht in jedem Fall, daß weitere Herausforderungen im Zusammenhang mit nicht-konventionellen Bedrohungen und der Gewährleistung menschlicher Sicherheit auf den Sicherheitsrat zukommen werden. (SWP-aktuell / SWP)
    Language: German
    Author information: Schaller, Christian 1973-
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 5
    UID:
    gbv_1652540407
    Format: 37 S.
    Edition: Online-Ausg. Online Ressource
    Series Statement: SWP-Studie S 13/2011
    Content: Im Juli 2010 bescheinigte der Internationale Gerichtshof in einem Gutachten, dass die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo von 2008 das Völkerrecht nicht verletzt habe. Von Deutschland war der Kosovo bereits wenige Tage nach Deklaration seiner Unabhängigkeit als Staat anerkannt worden. Heute engagiert sich die Bundesrepublik dort für den Aufbau staatlicher Institutionen und bei der Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Zwar haben die Bundesregierung und andere Befürworter der kosovarischen Unabhängigkeit immer wieder auf die Einmaligkeit der Ereignisse hingewiesen. Dennoch steht nach wie vor die Frage im Raum, ob durch den Umgang der internationalen Gemeinschaft mit dem Kosovo nicht doch ein völkerrechtlicher Präzedenzfall geschaffen wurde. In diesem Zusammenhang befasst sich die Studie damit, wie sich der Fall tatsächlich auf ungelöste Autonomie- und Sezessionskonflikte in Südosteuropa und im postsowjetischen Raum auswirkt. Darüber hinaus geht es in der Untersuchung aber auch um die politische Zukunft des Kosovo - im Verhältnis zu Serbien ebenso wie auf internationaler Bühne. Im September 2010 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution, die einen Dialogprozess unter Vermittlung der EU vorsieht. Im März/April 2011 trafen sich daher in Brüssel erstmals seit 2008 Vertreter Kosovos und Serbiens zu bilateralen Gesprächen. Trotz der konstruktiven Atmosphäre des Austauschs sind nach wie vor viele Punkte zwischen den Konfliktparteien ungeklärt. Umstritten bleibt vor allem die Frage der Eigenstaatlichkeit; an ihrer Lösung führt mittelfristig kein Weg vorbei. Dabei kommt der EU eine Schlüsselrolle zu
    Language: German
    Keywords: Forschungsbericht ; Forschungsbericht
    Author information: Schaller, Christian 1973-
    Author information: Halbach, Uwe 1949-
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 6
    UID:
    gbv_1652851380
    Format: 8 S.
    Edition: Online-Ausg. Online Ressource
    Series Statement: SWP-aktuell 30/2004
    Content: Mit Beendigung der Besetzung und mit Übergabe der vollständigen Regierungsgewalt an eine souveräne Interimsregierung hat am 28. Juni, zwei Tage früher als erwartet, offiziell die erste Phase des politischen Übergangs im Irak begonnen. Während der Übergangsperiode soll eine vom UN-Sicherheitsrat mandatierte und bereits seit längerer Zeit vor Ort stationierte Multinationale Truppe zusammen mit irakischen Kräften für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Stabilität sorgen. Die völkerrechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz dieser Truppe waren bis zuletzt nicht im Detail geklärt. Einige wichtige Entscheidungen zum künftigen Status der Truppe - insbesondere zur Frage der Immunität gegenüber der irakischen Gerichtsbarkeit - wurden erst am Tag vor der Machtübergabe getroffen. (SWP-aktuell / SWP)
    Language: German
    Author information: Schaller, Christian 1973-
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 7
    UID:
    gbv_1652869948
    Format: 4 S.
    Edition: Online-Ausg. Online Ressource
    Series Statement: SWP-aktuell 31/2003
    Content: Nach dem Anschlag auf das UN-Hauptquartier in Bagdad am 19. August äußerte UN-Generalsekretär Kofi Annan gegenüber der Presse, man sei sich auf seiten der Vereinten Nationen der Gefahrenlage im Irak bewußt gewesen. Gleichzeitig habe aber die Hoffnung bestanden, daß die Besatzungsmächte USA und Großbritannien die notwendigen Vorkehrungen treffen würden, um dem UN-Personal vor Ort eine sichere Mandatsausübung zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund dieser Äußerung stellt sich die grundsätzliche Frage nach Art und Umfang der völkerrechtlichen Schutzpflichten einer Besatzungsmacht. (SWP-aktuell / SWP)
    Language: German
    Author information: Schaller, Christian 1973-
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 8
    UID:
    gbv_1652671390
    Format: 39 S. , Lit.Hinw., Anh. S. 34-39
    Edition: Online-Ausg. Online Ressource
    Series Statement: SWP-Studie S 6/2009
    Content: Die Vereinten Nationen haben eine Reihe von Reformen durchgeführt, um die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Peacebuilding zu schaffen. Im Zentrum stand dabei die Gründung einer Kommission für Friedenskonsolidierung, die eine Lücke zwischen dem Sicherheitsrat und dem Wirtschafts- und Sozialrat schließen und zu einer besseren Verzahnung von Sicherheits- und Entwicklungspolitik beitragen soll. Die Studie untersucht diese neuen Strukturen und geht der Frage nach, welche Aufgaben und Herausforderungen sich der Peacebuilding-Kommission stellen, wie dieses Organ derzeit genutzt wird und worin seine Defizite bestehen.Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass das Potential der Kommission bisher nur in Ansätzen entfaltet wurde. Dies liegt am institutionellen Design, an den nach wie vor fehlenden Kapazitäten und nicht zuletzt an der mangelnden Bereitschaft der Mitgliedstaaten, das Forum stärker zu nutzen. Bislang ist die Kommission noch nicht als eigenständiger Akteur in Erscheinung getreten, der mit Initiativen die Agenda bestimmt, Einfluss auf strategische Fragen nimmt oder politische Prozesse vorantreibt. Stattdessen fungiert das Organ eher als Arena, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, unterschiedliche Interessen auszugleichen und sich in Einzelfragen abzustimmen. Insgesamt besteht die Gefahr, dass die neuen Strukturen im bürokratischen Gefüge der VN marginalisiert werden. An einer solchen Entwicklung können gerade jene Staaten kein Interesse haben, die als Beitragszahler bzw. Truppensteller die Hauptlast bei der Friedenskonsolidierung tragen und nicht ständig im Sicherheitsrat vertreten sind. Erforderlich sind daher Anstrengungen, die der Kommission zu einer stärkeren Sichtbarkeit und einem größeren politischen Gewicht verhelfen
    Language: German
    Keywords: Forschungsbericht ; Forschungsbericht
    Author information: Schaller, Christian 1973-
    Author information: Schneckener, Ulrich 1968-
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 9
    UID:
    gbv_1652802010
    Format: 35 S. , Lit.Hinw.
    Edition: Online-Ausg. Online Ressource
    Series Statement: SWP-Studie S 11/2006
    Content: Obgleich die Zustimmung der von einem Konflikt betroffenen Staaten und die Kooperationsbereitschaft ihrer Bevölkerungen wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Friedenskonsolidierung sind, kann es im Rahmen des Peacebuilding durchaus erforderlich sein, unter Anwendung von Zwang in völkerrechtlich geschützte Rechtsgüter einzugreifen. Davon ist insbesondere auszugehen, wenn im Zuge des Konflikts politische, wirtschaftliche und soziale Strukturen bereits erheblich zersetzt oder im Wege einer militärischen Intervention gezielt beseitigt wurden. In solchen Eingriffssituationen muss Klarheit über die juristische Grundlage des Einschreitens, den Status der beteiligten Akteure und die Rechtsfolgen des Eingriffs herrschen. Die politische Relevanz dieser Fragen besteht vor allem in der Tatsache, dass nur ein völkerrechtsgemäßes Vorgehen konkreten Peacebuilding-Projekten die erforderliche Legitimität und Akzeptanz verleihen kann.Die völkerrechtlichen Voraussetzungen für den Umgang mit Staaten und Gesellschaften, die von einem Konflikt betroffen waren, erschließen sich jedoch nicht systematisch aus internationalen Verträgen. Die Studie beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit dieses Defizit unter Rückgriff auf allgemeine völkerrechtliche Grundsätze kompensiert werden kann. Sie versucht insbesondere aus der Charta der Vereinten Nationen und dem Völkergewohnheitsrecht Elemente eines „ius post bellum“ abzuleiten, die den Handlungsspielraum im Rahmen der Friedenskonsolidierung zumindest in groben Umrissen vorgeben und den Beteiligten in der Nachkonfliktphase einen Mindeststandard an rechtlicher Sicherheit und Vorhersehbarkeit garantieren sollen.(SWP-Studie / SWP)
    Language: German
    Keywords: Forschungsbericht ; Forschungsbericht
    Author information: Schaller, Christian 1973-
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 10
    UID:
    gbv_1652859411
    Format: 23 S.
    Edition: Online-Ausg. Online Ressource
    Series Statement: SWP-Studie S 3/2004
    Content: Die ausschließliche Legitimationsbasis für eine Gewaltanwendung in den internationalen Beziehungen bildet das Friedenssicherungsrecht der UN-Charta, dessen Instrumente ursprünglich für eine Einflußnahme auf staatliche Akteure konzipiert wurden. Die Herausforderung besteht darin, mit diesen Instrumenten Bedrohungen zu begegnen, die von transnational operierenden nicht-staatlichen Terrornetzwerken ausgehen. Ziel der Studie ist es, einen systematischen Überblick über die völkerrechtlichen Probleme des Einsatzes militärischer Gewalt zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu geben und die Grenzen des geltenden Friedenssicherungsrechts auszuloten. Dabei ist auch der Frage nachzugehen, ob eine Fortentwicklung einzelner völkerrechtlicher Normen erforderlich und realistisch ist. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, daß das geltende Friedenssicherungsrecht durchaus anpassungsfähig ist und eine ausreichende Rechtsgrundlage bietet, um auf nichtstaatliche terroristische Bedrohungen reagieren zu können. Allerdings sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Selbstverteidigungsrechts in Artikel 51 UN-Charta nur unzureichend normiert. Daher besteht die Gefahr einer rechtsmißbräuchlichen Überdehnung dieser Norm. Obwohl eine Reform von Artikel 51 bislang noch nicht absehbar ist, müssen die damit zusammenhängenden Probleme frühzeitig thematisiert werden. Die besondere Herausforderung besteht darin, die Voraussetzungen und Schranken des Selbstverteidigungsrechts zu überprüfen und möglichst präzise zu fixieren, ohne dem Tatbestand seine Flexibilität vollständig zu nehmen. Außerdem sollten sich die Bemühungen darauf konzentrieren, der Gefahr eines Rechtsmißbrauchs durch Verschärfung der formellen Kriterien für die Inanspruchnahme des Selbstverteidigungsrechts zu begegnen. (SWP-Studie / SWP)
    Language: German
    Keywords: Forschungsbericht ; Forschungsbericht
    Author information: Schaller, Christian 1973-
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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