ISSN:
0012-1363
Content:
Der vorliegende Beitrag setzt sich mit der seit der Aarhus-Konvention zunehmenden Tendenz der Gemeinschaft auseinander, den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zugunsten privater Informationsinteressen zu vermindern. Dieser Konflikt soll anhand der Novellierung der Umweltinformationsrichtlinie aufgezeigt werden. In deren Rahmen ist das Informationsrecht Privater erheblich verbessert worden. Die ursprüngliche Richtlinie räumte den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, eine Regelung zu treffen, nach welcher der Auskunftsanspruch abgelehnt werden konnte, wenn die begehrten Informationen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse darstellten. Nunmehr besteht für die Mitgliedstaaten zwar weiterhin die Möglichkeit, diesen Umstand als Ablehnungsgrund anzuerkennen, doch erfordert dies eine zugunsten des Informationsinhabers ausgefallene Abwägung. Vor diesem Hintergrund drängt sich die Frage auf, ob eine solche Abwägungsoffenheit mit dem auch im Gemeinschaftsrecht gewährleisteten Eigentumsschutz vereinbar ist (Quelle: Verlag).
In:
Deutsches Verwaltungsblatt, Köln : Heymanns, 1950, 121(2006), 3, Seite 133-140, 0012-1363
In:
2006, 121(2006), 3, Seite 133-140
In:
volume:121
In:
year:2006
In:
number:3
In:
pages:133-140
Language:
German
Keywords:
Europäische Union Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates
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Umweltinformation
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Geschäftsgeheimnis
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