Weisen allgemeine Antimissbrauchsvorschriften verschiedener Steuersysteme trotz unterschiedlicher Ausgestaltung mehr Ähnlichkeiten auf als es zunächst scheint? Um diese Frage zu beantworten, befasst sich die Autorin in ihrer Arbeit mit dem Recht Hongkongs, Singapurs und der Volksrepublik China als Gegenpol zum Recht westlicher Staaten und überprüft diese anhand eines methodologischen Ansatzes, der von Christine Osterloh-Konrad in der Arbeit „Die Steuerumgehung“ entwickelt wurde. Im Ergebnis wird gezeigt, dass das Modell Osterloh-Konrads universell auf die verschiedenen Ausgestaltungen allgemeiner Antimissbrauchsvorschriften anwendbar ist. Gleichzeitig wird ein umfassender Einblick in die Steuersysteme ostasiatischer Jurisdiktionen gegeben.