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Buch (gedruckt)
Edict, daß alle und jede Gesammthänder, Agnaten und andere, denen ein gegründetes Succesions-Recht in die vererbte Lehn-Güter zustehet, gehalten seyn sollen, dieses Recht binnen Einem Jahre bey Verlust desselben, in die geordnete Land- und Successions-Bücher eintragen zu lassen : Imgleichen, daß, und welchergestalt, alle Besitzere sothaner Güter, die geordnete Eintragung ihres Tituli Possessionis genauer, als bishero geschehen, zu beobachten haben ; De Dato Berlin, den 4. August 1763
Gespeichert in:
Beteiligte: | |
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Sprache: | Deutsch |
Veröffentlicht: | [Berlin] : Henning, 1763 |
Umfang: | [6] Bl. ; 2° |
Online Ausgabe: | Digitalisierte Ausg.:
Edict, daß alle und jede Gesammthänder, Agnaten und andere, denen ein gegründetes Succesions-Recht in die vererbte Lehn-Güter zustehet, gehalten seyn sollen, dieses Recht binnen Einem Jahre bey Verlust desselben, in die geordnete Land- und Successions-Bücher eintragen zu lassen. - [Berlin] : Henning, 1763. - [6] Bl.
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Anmerkungen: | Text unterzeichnet: Friederich Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Gedruckt bey Christian Friedrich Henning, Königl. Preuß. Hof-Buchdrucker. |
Schlagwörter: | |
Basisklassifikation: |