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Demnach Sr. Cuhrfürstl. Gnaden zu Cöln, Bischofen zu Münster ... Willensmeinung ist, daß zwar der nützliche Gebrauch des Einpfropffens deren Kinderblatteren nicht gehemmet, dessen Mißbrauch ... aber nicht gestattet ... werden solle ... : Signatum Münster den 5ten May 1769 / VT F.W. von Böselager, C.B. Münsterman

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