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Bibliothekskatalog (1/1)


¬Das vertragstheoretische Argument in der Ökonomik


Auflage: 1. Auflage
Verfasser: Müller, Christian    
Ort/Verlag/ISBN, Verlag, Jahr: Berlin, Duncker & Humblot GmbH, 2000
Umfangsangabe: 1 Online-Ressource (214 Seiten)
Schlagwort: Vertrag ,Theorie ,Wirtschaftswissenschaften
Schlagw2: Sozialvertrag ,Public-Choice-Theorie
Schlagw3: Sozialvertrag ,Spieltheorie
ISBN: 978-3-428-50084-0

 

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Sprache:
ger
Verfasser: Titel:
¬Das vertragstheoretische Argument in der Ökonomik
Verf.Vorlag:
Müller, Christian
Ort/Verlag/ISBN:
Berlin
Verlag:
Duncker & Humblot GmbH
Umfangsangabe:
1 Online-Ressource (214 Seiten)
Schlagwort: Schlagw2:
Sozialvertrag / Public-Choice-Theorie
Schlagw3:
Sozialvertrag / Spieltheorie
Notation:
QC 010
Serie/Reihe:
Duisburger Volkswirtschaftliche Schriften ; 33
Abstract:
Zur Begründung von Handlungsregeln für die Wirtschaftspolitik werden in der Ökonomik zunehmend die Theorien des hypothetischen Gesellschaftsvertrags von John Rawls und James Buchanan herangezogen. Als legitim gilt danach jene Regel, auf die sich fiktive Homines oeconomici in einer gedachten Verfassungswahlsituation unter einem sog. Schleier der Unkenntnis einigen würden. -- In der Arbeit wird zunächst der diffuse methodologische Status der Kontrakttheorien geklärt, die formal gewöhnliche deduktiv-nomologische Erklärungen darstellen. Es wird argumentiert, daß das vertragstheoretische Argument - um die ihm zugedachten Funktionen zu erfüllen - die empirische Adäquatheitsbedingung von Erklärungen verletzen muß; aufgrund eines logischen Induktionsproblems kann sie daher nicht bindend sein. Außerdem verstoßen Rawls' und Buchanans Theorien auch gegen die logischen Adäquatheitsbedingungen erklärender Argumente, da ihre Modellprämissen zur Ableitung der behaupteten Theoreme nicht hinreichen. -- Modelltheoretisch wird gezeigt, daß die Annahme eines Schleiers der Unkenntnis weder faire noch einstimmige Entscheidungen im Urzustand garantieren kann. Hingegen kann es gerade der Verzicht auf die Annahme unsicherer Erwartungen sein, der Fairneß und Konsens ermöglicht. Im Ergebnis führt die Arbeit zu einer Revision praktisch aller von den Vertragstheorien erhobenen Geltungsansprüche