Rechtswissenschaft

Konstitutionalismus und Verfassungskonflikt

Symposion für Dietmar Willoweit
Hrsg. v. Ulrike Müßig

Unveränderte E-Book-Ausgabe 2020; Originalausgabe 2006; 2006. X, 289 Seiten.

Grundlagen der Rechtswissenschaft 6

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ISBN 978-3-16-159714-5
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Die Inkompatibilität des Festhaltens an der monarchischen Machtvollkommenheit und der Mitwirkung der Untertanen am Gesetzgebungsverfahren und an der Etatgestaltung prägte den Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts. Die Rechtfertigung der machtpolitischen Konfliktlösung bei Verweigerung des Budgets hat eine zentrale Bedeutung für das Verständnis der deutschen Verfassungsgeschichte zwischen Konstitutionalismus und Parlamentarismus.
Der Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts war geprägt von der Inkompatibilität des Festhaltens an der monarchischen Machtvollkommenheit und der Mitwirkung der Untertanen am Gesetzgebungsverfahren und an der Etatgestaltung. Verweigerte die Volksvertretung ihre Zustimmung zum Budget, fehlten der monarchischen Exekutive die Mittel, die Staatsaufgaben zu erfüllen und die Gesetze durchzuführen. Sowohl in Kurhessen 1850 als auch in Preußen 1862 entstand daraus ein Verfassungskonflikt, der einen verfassungsrechtlichen und politisch-praktischen Ausnahmezustand schuf. Durchsetzen konnte sich in der systemimmanenten Pattsituation derjenige, welcher auch im Ausnahmezustand den Zugriff auf die Machtmittel der Exekutive, namentlich auf das Militär, hatte, also der Monarch. Die Rechtfertigung der machtpolitischen Konfliktlösung durch den Monarchen mit seiner Position als nicht verantwortlicher Träger der einheitlichen Staatsgewalt hat eine zentrale Bedeutung für das Verständnis der deutschen Verfassungsgeschichte zwischen Konstitutionalismus und Parlamentarismus.
Inhaltsübersicht
Ulrike Seif: Konflikt und Verfassung – Peter Moraw: Verfassungskonflikte vor einer Verfassung und vor einer Verfassungsöffentlichkeit: Papst und Kaiser, Kaiser und Kurfürsten im europäischen und deutschen 14.-16. Jahrhundert – Ulrike Seif: Die englischen Verfassungskämpfe des 17. Jahrhunderts – Diethelm Klippel: Verfassungskonflikte im Allgemeinen Staatsrecht des 18. Jahrhunderts – Heinz Mohnhaupt: Das Verhältnis der drei Gewalten in der Constitution der Cortes vom 19. März 1812 – Michael Stolleis: Souveränität um 1814 – Jürgen Weitzel: »Von den Rechten der Krone trete ich keinen Zoll ab.« Das monarchische Prinzip und die Fortbildung der Verfassung in Bayern von 1818 bis 1848 – Götz Landwehr: Verfassungskonflikte bei der Reform der hamburgischen Verfassung von 1848 bis 1860 – Peter Landau: Verfassungskonflikte im Streit um die staatliche Kirchenhoheit von 1871 bis 1880 – Rainer Wahl: Der Konstitutionalismus als Bewegungsgeschichte – Hans Boldt: Verfassungsgerichtsbarkeit zur Lösung von Verfassungskonflikten? – Dieter Grimm: Gewaltengefüge, Konfliktpotential und Reichsgericht in der Paulskirchen-Verfassung – Hasso Hofmann: »Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet« (Carl Schmitt)
Personen

Ulrike Müßig ist Professorin für Bürgerliches Recht sowie Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte an der Universität Passau und Mitherausgeber der Schriftenreihe Grundlagen der Rechtswissenschaft.

Rezensionen

Folgende Rezensionen sind bekannt:

In: Juristenzeitung — 2006, Heft 18, S. 497* (Nur Bibliographie)
In: Sächsische Verwaltungsblätter — 2007, 148 (Helmut Goerlich)
In: Anuario Filosofico — 39 (2006), S. 602 (Nur Bibliographie)
In: Zeitschr.f.Neuere Rechtsgeschichte — 2008, 148–150 (Bardo Fassbender)