INHALTSVERZEICHNIS


Das privilegium fori des Klerus im Gericht des Deutschen Königs während des 13. Jahrhunderts
S. 1-

Der Vorwurf des Ritualmordes gegen Juden vor dem Hofgericht Kaiser Friedrichs II. im Jahr 1236
S. 27-

Das Gericht des deutschen Königs im Hoch- und Spätmittelalter und das peinliche Strafrecht
S. 53-

Wucherverbot und abstraktes Schuldanerkenntnis in der Praxis Brabanter Schöffen zu Anfang des 14. Jahrhunderts. Zur Anwendung der Clementine De usuris
S. 63-

Der König als Richter im Hochstift Utrecht am Ende des 14. Jahrhunderts
S. 83-

Dortmunds spätmittelalterliche Krise im Spiegel zweier Prozesse vor dem Königlichen Hofgericht (14031406)
S. 101-

Der Streit um die Zent Erfelden in der Obergrafschaft Katzenelnbogen (14251441). Ein Beitrag zur Geschichte des deutschen Verfahrensrechtes wie zur hessischen Rechtsgeschichte
S. 131-

Vom Königlichen Hofgericht zum Reichskammergericht. Betrachtungen zu Kontinuität und Wandel der höchsten Gerichtsbarkeit am Übergang zur frühen Neuzeit
S. 185-

Das Reichskammergericht im Rechtsleben des 16. Jahrhunderts
S. 213-

Verwissenschaftlichung, Bürokratisierung, Professionalisierung und Verfahrensintensivierung als Merkmale frühneuzeitlicher Rechtsprechung
S. 263-

Tendenzen und Perspektiven in der Erforschung der Geschichte des Reichskammergerichts
S. 277-

Von der Arbeit des Reichskammergerichts
S. 283-

Der Reichserzkanzler und das Reichskammergericht
S. 309-

Reichskammergericht und Rechtsstaatsgedanke. Die Kameraljudikatur gegen die Kabinettsjustiz
S. 325-

Zunftprozesse des 18. Jahrhunderts aus der Reichsstadt Wetzlar vor dem Reichskammergericht
S. 349-

Die höchste Gerichtsbarkeit in England, Frankreich und Deutschland zwischen Absolutismus und Aufklärung
S. 375-

Reichsweistümer als normative Quellen?
S. 307-

Das Verhältnis von Gesetz und Gewohnheitsrecht im 16. Jahrhundert aufgezeigt am Beispiel der Oberhessischen Erbgewohnheiten von 1572
S. 443-

Zur Krise des Reichsrechts im 16. Jahrhundert
S. 481-

Einige Beobachtungen zur Geschichte des Gesetzes in vorkonstitutioneller Zeit
S. 503-

Die Lehre von Schuld und Haftung
S. 545-