Auf der Basis umfangreichen Quellenmaterials weist Harry Hubert nach, wie sehr im Jugendrecht nationalsozialistische Ideologie wirksam war und Theorie und Praxis des Jugendrechts veränderte. Deutlich wird, daß das Jugendrecht zwischen 1933 und 1945 weitaus stärker nationalsozialistisch geprägt war, als das in der Nachkriegszeit von führenden Vertretern des Faches anerkannt wurde, und daß die Einflüsse noch lange nachwirkten. Hubert zeigt darüber hinaus, wie auch im jugendrechtlichen Bereich exponierte Vertreter der NS-Zeit in maßgebende Positionen der Bundesrepublik gelangten, etwa in der akademischen Lehre. Ausführliche Literaturhinweise und Dokumente runden das Werk ab.