Rezension:

 

Der erste verfügbare RVG-Kommentar

Er ist der Erste und allein deshalb schon der Beste. Mit einer unglaublichen Geschwindigkeit hat das Erfolgsduo Hartung/Römermann es geschafft, eine erste Hilfestellung für alle Kollegen zum RVG auf den Markt zu bringen, die sich sehen lassen kann. Auf knapp 1.300 Seiten werden die wesentlichen Arbeitshilfen für die Abrechnungen nach neuem Recht geboten: ausführliche Kommentierungen zum RVG, das Vergütungsverzeichnis, der gesondert abgedruckte Gesetzestext, mehrere Synopsen und Tabellen erleichtern die Einarbeitung.

Die Kommentierung ist in neun Abschnitte unterteilt. Sämtliche Vorschriften sind jeweils mit Gesetzestext und einer einführenden Übersicht zur Kommentierung dargestellt. In dieser wird für den RVG-unerfahrenen Nutzer erläutert, wie die Regelung bisher in der BRAGO bestimmt war und welche Neuerungen sich nunmehr ergeben. Eine weitere wertvolle Hilfestellung bietet die Rubrik „Normzweck", anhand der die Autoren mit eigenen Worten den Gesetzestext kurz erläutern und/oder das Verhältnis zu anderen Vorschriften des RVG.

In den recht detaillierten Kommentierungen zum RVG orientieren sich die Autoren ganz überwiegend an dem neuen Gebührenrecht. Mutmaßungen, welche Grundsätze aus dem alten Recht das eine oder andere Gericht weiter für anwendbar erklären wird, werden nicht angestellt. Diese Zurückhaltung erscheint angesichts der grundlegenden Reformierung des Gebührenrechts als sinnvoll.

Der Praxisbezug der beiden erfahrenen Autoren aus der Anwaltschaft mag Garant für eine langfristig gute Etablierung des Werks mit dem Konzept „von Anwälten für Anwälte" sein. Dies umso mehr, als sich die Verfasser konsequent darum bemüht haben, vorteilhafte Spielräume für die Anwaltschaft bei der Gebührenfestlegung aufzuzeigen.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Kommentar von Hartung/Römermann das neue Gebührenrecht sehr gut nachvollziehbar darstellt. Die Tendenz, der reformgeplagten Anwaltschaft mit frühen Erscheinungen erste Arbeitshilfen zu bieten, ist zu begrüßen. Es bleibt zu hoffen, dass sich dieser Trend halten wird.

 

Entnommen aus PLATONS Fachliteratur