Rezension:
Der
erste verfügbare RVG-Kommentar
Er ist der Erste und allein deshalb schon der Beste. Mit einer unglaublichen
Geschwindigkeit hat das Erfolgsduo Hartung/Römermann es geschafft, eine erste
Hilfestellung für alle Kollegen zum RVG auf den Markt zu bringen, die sich
sehen lassen kann. Auf knapp 1.300 Seiten werden die wesentlichen Arbeitshilfen
für die Abrechnungen nach neuem Recht geboten: ausführliche Kommentierungen zum
RVG, das Vergütungsverzeichnis, der gesondert abgedruckte Gesetzestext, mehrere
Synopsen und Tabellen erleichtern die Einarbeitung.
Die Kommentierung ist in neun Abschnitte unterteilt. Sämtliche Vorschriften
sind jeweils mit Gesetzestext und einer einführenden Übersicht zur
Kommentierung dargestellt. In dieser wird für den RVG-unerfahrenen
Nutzer erläutert, wie die Regelung bisher in der BRAGO bestimmt war und welche
Neuerungen sich nunmehr ergeben. Eine weitere wertvolle Hilfestellung bietet
die Rubrik „Normzweck", anhand der die Autoren mit eigenen Worten den
Gesetzestext kurz erläutern und/oder das Verhältnis zu anderen Vorschriften des
RVG.
In den recht detaillierten Kommentierungen zum RVG orientieren sich die Autoren
ganz überwiegend an dem neuen Gebührenrecht. Mutmaßungen, welche Grundsätze aus
dem alten Recht das eine oder andere Gericht weiter für anwendbar erklären
wird, werden nicht angestellt. Diese Zurückhaltung erscheint angesichts der
grundlegenden Reformierung des Gebührenrechts als sinnvoll.
Der Praxisbezug der beiden erfahrenen Autoren aus der Anwaltschaft mag Garant
für eine langfristig gute Etablierung des Werks mit dem Konzept „von Anwälten
für Anwälte" sein. Dies umso mehr, als sich die Verfasser konsequent darum
bemüht haben, vorteilhafte Spielräume für die Anwaltschaft bei der Gebührenfestlegung
aufzuzeigen.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Kommentar von
Hartung/Römermann das neue Gebührenrecht sehr gut nachvollziehbar darstellt.
Die Tendenz, der reformgeplagten Anwaltschaft mit frühen Erscheinungen erste
Arbeitshilfen zu bieten, ist zu begrüßen. Es bleibt zu hoffen, dass sich dieser
Trend halten wird.
Entnommen
aus PLATONS Fachliteratur