Das moderne staatsrechtliche Denken kann die Frage nach der Zugehörigkeit eines Territoriums zu einem größeren Staatswesen nur mit Ja oder Nein beantworten. Im Mittelalter dagegen waren eigentümliche zwischenherrschaftliche Beziehungen, insbesondere lehensrechtlicher Art, entstanden, die sich heutigen Kategorien entziehen. Seit der Entstehung der Nationalstaaten jedoch haben Historiker und Politiker immer wieder versucht, politische Ansprüche durch Rückgriff auf solche vormodernen Herrschaftsverhältnisse zu legitimieren.