Obgleich das Leistungsfähigkeitsprinzip als Maßstab gleichmäßiger Besteuerung fast einmütig anerkannt wird, ist das deutsche Steuerrecht von zahlreichen Durchbrechungen dieses Grundsatzes gekennzeichnet. Die Rechtfertigungsanforderungen an steuerliche Ungleichbehandlungen aber sind auch nach einigen grundlegenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hochumstritten. Zur Verwirrung trägt bei, dass die Dogmatik des allgemeinen Gleichheitssatzes auch grundsätzlich nicht vollständig geklärt ist. Ausgehend von einer Analyse der Werterechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Bedeutung des Gleichbehandlungsgebots im grundgesetzlichen Wertesystem entwickelt die Verfasserin ein eigenes gleichheitsrechtliches Prüfungsschema. Besondere Aspekte der Gleichheitsprüfung im Steuerrecht werden ausführlich behandelt. Danach ist das vom Bundesverfassungsgericht angewandte Folgerichtigkeitsgebot zugunsten einer allgemeinen Anforderungen entsprechenden Prüfungsfolge aufzugeben.