Die Meinungsmacht und Relevanz sozialer Netzwerke wie Facebook und Twitter hinsichtlich des politischen Willensbildungsprozesses nimmt immer weiter zu. Die Diskussion über die kommunikationsgrundrechtliche Stellung dieser steckt indes noch in den „Kinderschuhen“. Das Werk nimmt sich diesem wissenschaftlich noch wenig ergründeten, jedoch praktisch relevanten Thema an. Vor diesem Hintergrund befasst sich die Arbeit zudem mit dem am 01. Oktober 2017 in Kraft getretenen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), mit welchem der Bundesgesetzgeber Anbietern sozialer Netzwerke erstmals proaktive Prüfpflichten auferlegt hat. Den Betreibern wird aufgegeben, kommunikationsgrundrechtlich geschützte Inhalte auf Verstöße gegen Strafnormen zu überprüfen.