DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-06-21 |
Die Zahl der Abhandlungen, die sich coronabedingt mit Fragen der Höheren-Gewalt-Klauseln befassen, ist nur noch schwer zu überblicken. Viel spricht jedoch dafür, dass das AGB-Recht auch hier sehr enge Grenzen setzt. Diese sind in der Beratungspraxis in den Blick zu nehmen.
An einem Sonntagmorgen wie jeder andere auch verlässt der Verwaltungsbeamte Nikolas Nölting sein Haus in Berlin-Charlottenburg. Er winkt seiner kleinen Tochter zu, schwingt sich aufs Fahrrad und fährt zu einer Bäckerei. Dort schießt er plötzlich aus heiterem Himmel und ohne Vorwarnung um sich. Ein Mensch ist tot, zwei weitere verletzt – und Nikolas Nölting schweigt.
Wird ein abbruchreifes Gebäude gesprengt, steigt eine immense Staubwolke auf. Das BVerfG hat sich hier als sehr gründlicher Sprengmeister gezeigt und das MietenWoG mit seinem Nichtigkeitsverdikt vollständig dem Erdboden gleichgemacht. Auch wenn sich bei Erscheinen dieses Artikels die erste Staubwolke gelegt haben wird, sind die Entscheidung und deren Folgen trotzdem noch aktuell – zumal die weitere politische Diskussion schon im Gange ist.
Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist inzwischen fest etabliert. Seit Aufnahme ihrer Tätigkeit im Januar 2011 hat sie in mehr als 10.000 Schlichtungsverfahren Streitigkeiten zwischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und ihren (ehemaligen) Mandantinnen und Mandanten befriedet und damit maßgeblich zur Entlastung der Gerichte beigetragen.
Im März 2021 fand wieder einmal die unter Berliner Familienrechtlerinnen und -rechtlern wohl beliebteste jährliche Fortbildungsveranstaltung des Berliner Anwaltvereins mit der Vorsitzenden Richterin am Kammergericht Heike Hennemann statt, online, wie es sich zu diesen Zeiten gehört, aber deshalb nicht weniger lebendig und spannend.
Sie haben eine Frage im Berufsrecht? Benötigen einen Rat zum RVG? Der DAV hilft. Für Mitglieder der Anwaltvereine gibt es ab Mai wöchentlich eine exklusive DAV-Telefonsprechstunde.
Im April 2021 lud der Berliner Anwaltsverein im Rahmen seiner Veranstaltungsreihe „Richter- und Anwaltschaft im Dialog“ wieder zur Online-Fortbildung ein und durfte etwa 60 Teilnehmende begrüßen, unter ihnen auch zahlreiche Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Mitte. Als Referent konnte der RiKG Urban Sandherr, Richter des 3. Senats des Kammergerichts, gewonnen werden. Der 3. Senat ist insbesondere für Rechtsmittel in Bußgeldsachen und Verkehrsstrafsachen zuständig.
Der DAV bietet ein neues Tool: Im Frage-und-Antwort-Spiel gibt es einen Überblick über rund 30 Anbieter von Kanzlei-Software. Damit können Anwältinnen und Anwälte die Kanzlei-Software-Anbieter finden, die zu ihren Kanzleibedürfnissen besonders gut passen.
Im Rahmen eines Online-Seminars des Arbeitskreises Verwaltungsrecht des Berliner Anwaltsvereins referierte Dr. Margarete Gräfin von Galen am 29. April 2021 zum Thema „Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin“. Dr. von Galen ist seit 2014 Richterin am VerfGH Berlin. Sie ist zudem Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht.
Landgericht Berlin, Urteil vom 24. Februar 2021, Az.: 23 O 187/20
Pressemitteilung 12/2021 vom 25. Februar 2021
In der digitalen Welt gilt: „Copyright is everywhere“ – Urheberrecht ist überall. Immer wieder passt der Gesetzgeber das Urheberrecht an die digitale Entwicklung an. Das erfolgt zunehmend auf EU-Ebene, zuletzt durch die Richtlinie 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt. Kurz wird diese Richtlinie meist als DSM-Richtlinie (für Digital Single Market) bezeichnet. Sie war bis 7. Juni 2021 in deutsches Recht umzusetzen. Nach verschiedenen Vorentwürfen hat die Bundesregierung am 3. Februar 2021 einen Regierungsentwurf verabschiedet.
Am 1. Januar 2021 war es so weit: Das Vereinigte Königreich hat die Europäische Union nach Ablauf der bis Ende 2020 noch geltendenen Übergangsphase verlassen. Während in dieser Phase das bis dahin geltende EU-Recht fast gänzlich unverändert im Vereinigten Königreich anwendbar blieb, hat sich seit dem Ablauf der Übergangsphase das englische Recht in vieler Hinsicht geändert. Obwohl in einzelnen Bereichen vereinzelt immer noch Übergangsfristen laufen, machen sich in anderen Rechtsgebieten Änderungen bereits vollumfänglich bemerkbar und stellen Unternehmen sowie Rechtsberater in der EU und auch in Großbritannien vor neue Herausforderungen.
Im Rahmen der Ersten Nationalen Risikoanalyse 2018/2019 (NRA) wurde das Risiko der Geldwäsche sowohl für den Immobiliensektor (Seite 103 NRA) als auch für den Bereich der Rechtsanwälte und Notare (NRA, Seite 110) als hoch eingestuft. Vor diesem Hintergrund wurde am 20. August 2020 die Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) vom Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundeministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erlassen (BGBl. I 2020, 1965).
Zwei neuere Untersuchungen zur (falschen) Annahme der Fluchtgefahr bei Haftbefehlen und die Statistik für 2019 geben Anlass, sich etwas ausführlicher mit diesem wichtigen und einschneidenden Thema und den rechtsstaatlich zu fordernden Standards zu befassen.
Mittwoch, 29. September 2021, und Mittwoch,
24. November 2021
Jeweils 9–13 Uhr und 14–18 Uhr
Online-Workshop
Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack
Im Mai-Heft bat die Redaktion die BAB-LeserInnen um ihre Lektüreempfehlung für den Sommerabend – vom juristischen Krimi über das Porträt von KollegInnen bis hin zu Sachbüchern, (Auto-)Biografien und Romanen. Lesen Sie hier die eingesandten Büchertipps!
Rechtsanwältin, Senatorin a. D., Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit erläutert die Position des Aktionsbündnis zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und der Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstages zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte„ und diskutiert mit Mitgliedern des Deutschen Juristinnenbunds e. V. (djb), Landesverband Berlin, im „virtuellen Buchhändlerkeller“.
Alles hat seine zwei Seiten! Das trifft auch für die in Deutschland erstmalig (und hoffentlich letztmalig) zu bewältigende Pandemie und deren Folgen für den beruflichen Alltag in einer Anwaltskanzlei zu. Fallen einem im ersten Moment zunächst viele Nachteile ein, die diese Pandemie mit sich bringt, so sollte es einem aber auch gelingen, die ebenfalls vorhandenen Vorteile herauszuarbeiten, um diese für sich und die Kanzlei nutzbar zu machen.
Besondere Zeiten bedingen besondere Formate. Auch die Regionalgruppe Berlin-Brandenburg der ARGE Anwältinnen im DAV hat mittlerweile Online-Formate im Angebot. Das erste virtuelle Treffen dieses Jahr fand im März statt und war gut besucht. Es war schön, bekannte und neue Gesichter live zu sehen. Die Stimmung war gut und trotz (oder gerade auch wegen) der einen oder anderen technischen Unzulänglichkeit wurde viel gelacht.
Als Expert:innen haben Sie etwas zu sagen. Nicht nur Mandant:innen sind an Ihren Einschätzungen interessiert, sondern auch Journalist:innen. Medienmacher:innen sind immer auf der Suche nach Informationen und sachlichen Einschätzungen von Expert:innen, mit denen sie ihre eigenen Beiträge anreichern können. Sie als Anwält:in sind geradezu prädestiniert für die Medienarbeit, gerade weil Sie Expert:in sind. Und Sie haben Themen! So gibt es auch die Möglichkeit, Medien einen Gastbeitrag bzw. Kommentar anzubieten.
Die DAV-Mitgliederversammlung hat am 9. Juni 2021 aus den Reihen von 18 Kandidaten und Kandidatinnen die 14 frei werdenden Plätze im Vorstand durch eine virtuelle Wahl nachbesetzt.
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