A. Bambi u.a. (Hrsg.): Alfred Flechtheim

Cover
Titel
Alfred Flechtheim. Raubkunst und Restitution


Herausgeber
Bambi, Andrea; Drecoll, Axel
Reihe
Schriftenreihe der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 110
Erschienen
Anzahl Seiten
XVIII, 303 S., 17 Abb.
Preis
€ 24,95
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Jürgen Lillteicher, Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung / Willy-Brandt-Haus Lübeck

Die öffentliche Auseinandersetzung mit Raub und Restitution jüdischen Eigentums in Deutschland setzt sich seit den 1990er-Jahren unvermindert fort. Nicht erst seit dem Schwabinger Kunstfund von 2012 – den über 1.200 Gemälden aus dem Besitz von Cornelius Gurlitt – fokussiert sich die Debatte auf die so genannte Raubkunst. Hiermit sind Kunstwerke gemeint, die jüdischen Eigentümern in Deutschland und Europa durch die Nationalsozialisten gezielt entwendet wurden oder die von den Besitzern aufgrund der Verfolgungsmaßnahmen verkauft werden mussten oder der unvermeidbaren Liquidation ihrer Unternehmen zum Opfer fielen. Hinzu kommen Objekte, die im Sinne nationalsozialistischer Ideologie als „entartet“ galten und von der Reichskammer der Bildenden Künste aus Sammlungen von Museen unterschiedlicher Trägerschaft beschlagnahmt wurden. Nicht nur aufgrund des heutigen Werts der Kunstwerke genießen die öffentlich verhandelten Restitutionsansprüche von Erben der vormals Verfolgten eine sehr hohe Aufmerksamkeit. Zusätzliches Konfliktpotential bietet die Tatsache, dass mit den fraglichen Objekten auch über kulturelles Eigentum und infolgedessen über kulturelles Erbe und kollektive Identitäten verhandelt wird (siehe als knappen Überblick Constantin Goschlers Beitrag im hier besprochenen Band).

Seit der Washingtoner Konferenz von 1998 über Vermögenswerte aus der Zeit des Nationalsozialismus und des Holocaust besteht für deutsche Museen eine Art Selbstverpflichtung zur Recherche nach der Herkunft von Kunstwerken in ihren Beständen und zur freiwilligen Rückgabe an die ursprünglichen Eigentümer. Die Richtschnur hierfür ist eine Handreichung des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, die als juristischen Kern die Prinzipien der Rückerstattungsgesetze der Alliierten Mächte von 1947 bzw. 1949 enthält. Richtlinien für eine Rückgabe aus privater Hand gibt es bis dato nicht, obwohl sich die erwähnten Gesetze als Grundlage für neue Regelungen anböten.

Das Freiwilligkeitsprinzip, der oft falsch verstandene Sammlerstolz der Museen sowie deren mangelhafte finanzielle und personelle Ausstattung für diese Fragen haben dazu geführt, dass auf dem Gebiet der Provenienzforschung zunächst nicht viel passiert ist. Es waren meist die Nachfahren der Verfolgten, die in Zusammenarbeit mit international arbeitenden und natürlich am Geschäft interessierten Anwaltskanzleien den jeweiligen Museen erhebliche Sorgen bereiteten. So muss es auch für die Museen gewesen sein, deren Werke vormals zur Privatsammlung und zum Firmenbesitz des Kunsthändlers Alfred Flechtheim gehörten, dem sich der vorliegende Band im Schwerpunkt zuwendet. Die Herausgeber betreten Neuland, denn sie verbinden zeithistorische Forschung mit kunsthistorischer Expertise – Zugänge, zwischen denen bisher wenig direkte Verbindungen bestanden.1 Fachleute der Raub- und Restitutionsgeschichte sowie Kunsthistoriker, die über die Werke, deren Geschichte, die Künstler und auch zunehmend über die Provenienz der Werke bestens informiert sind, widmen sich hier gemeinsam dem Thema. Der Band umfasst die Ergebnisse eines interdisziplinären Workshops des Instituts für Zeitgeschichte München – Berlin und der Bayerischen Staatsgemäldesammlung zum Thema „Kunstraub und Restitution“, der bereits im Oktober 2011 stattfand. Experten aus den Bereichen Kunstgeschichte und Zeithistorie nähern sich dem Kunsthändler Alfred Flechtheim (1878–1937) und seinen Tätigkeitsfeldern aus verschiedenen Richtungen an. In Flechtheims Galerien hatten Bilder von Beckmann, Klee, Kokoschka, Picasso und weiteren hochrangigen Malern gehangen; ohne Zweifel war er einer der wichtigsten Kunsthändler der Zwischenkriegszeit.

Den fächerübergreifenden Ansatz kann man nicht deutlich genug hervorheben, denn bisher wurden mit der Klärung von Restitutionsfällen vorwiegend Kunsthistoriker/innen beschäftigt. So wurde auch die so genannte Taskforce der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien zur Klärung der Restitutionsfragen des Schwabinger Kunstfunds nur mit einem Zeithistoriker und anfänglich ohne Vertreter jüdischer Organisationen zusammengesetzt.2 Der Journalist Stefan Koldehoff, der die Entwicklung auf dem Gebiet der Provenienzforschung bereits länger verfolgt, äußerte Anfang 2014 den Eindruck, dass die bereitgestellten Mittel eher der kunsthistorischen Tiefenforschung dienten als einer Klärung von Restitutionsfragen.3

Den beiden Herausgebern Andrea Bambi und Axel Drecoll zufolge geht es in dem vorliegenden Band um die allgemeinen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, das Verfolgungsschicksal, die Provenienz der Kunstwerke und die Sammlungen des Kunsthändlers Alfred Flechtheim. Die verschiedenen Perspektiven sollen miteinander verknüpft werden, um eine differenzierte Analyse der Verfolgung und der Vermögensverluste Flechtheims während der NS-Zeit zu ermöglichen.

Der Band gliedert sich in vier Hauptteile. Im ersten Abschnitt geht es um die Geschichte von Raub und Restitution, in die auch die Verfolgung und Emigration Flechtheims eingeordnet werden muss. Hier haben die Zeithistoriker das Wort. Frank Bajohr und Anja Heuß, beide ausgewiesene Experten auf dem Gebiet, skizzieren noch einmal die Grundzüge und Phasen der Verfolgungsgeschichte, wobei Heuß sich auf die Kunsthändler, deren Aktionsradius sowie Möglichkeiten und Grenzen des Handelns mit Kunst konzentriert. Constantin Goschler, Pionier und Autor von Grundlagenwerken zur Wiedergutmachungsgeschichte, liefert den notwendigen Hintergrund für alle gegenwärtigen Bemühungen um die Restitution von Raubkunst. Hier führt er drei entscheidende Aspekte thesenartig vor: die Dauerhaftigkeit von Eigentumsansprüchen gegenüber Entschädigungsforderungen, die Monetarisierung historischen Unrechts im Kontext juristischer Auseinandersetzungen sowie den Zusammenhang von kulturellem Eigentum und kollektiven Identitäten.

Der zweite und umfangreichste Teil des Bandes vereint insgesamt neun Autorinnen und Autoren. Dabei kann der Beitrag von Axel Drecoll und Anja Deutsch als Anschluss an den ersten Teil des Bandes verstanden werden: Sie versuchen zu klären, inwiefern der Vermögensverlust Flechtheims den typischen Mustern von „Arisierung“ oder „Entjudung der deutschen Wirtschaft“ entspricht. Während kein Zweifel darüber besteht, dass Flechtheim ein besonders prominentes Opfer der nationalsozialistischen Verfolgungspolitik war, so ist die genaue Rekonstruktion des Verlusts seiner wirtschaftlichen Existenzgrundlage vor dem Hintergrund einer äußerst schlechten Überlieferungslage doch schwierig. Flechtheim besaß einerseits eine Privatsammlung, andererseits handelte er mit zahlreichen Kunstwerken, die er in Kommission verkaufte oder nur anteilig besaß. So ist der Eigentumsverlust in jedem Einzelfall je nach Zugehörigkeit zur Sammlung und/oder zum Firmenbesitz genau zu erforschen und zu beurteilen. Die weiteren Beiträge gehen überwiegend solchen kunsthistorischen Fragen nach, die für die Restitution der zur Debatte stehenden Kunstwerke wichtig sind. Die Aufsätze verfolgen alle erdenklichen Spuren, bis hin zu Steuerlisten aus damaliger Zeit. So wird deutlich, wie mühselig die Arbeit der Provenienzforschung ist, wenn nur noch wenige Quellen vorhanden sind.

Der dritte Teil („Seitenblicke“) setzt den Fall Flechtheim in den Kontext ähnlich gelagerter Fälle. Hier spielt der Zusammenhang von Emigration und Wiedergutmachung ebenso eine Rolle wie der Vergleich mit Handlungsspielräumen anderer verfolgter Kunsthändler. Der vierte Teil widmet sich ausschließlich der Provenienz einzelner Werke, die mit Flechtheim im Zusammenhang standen und/oder Gegenstand von Restitutionsverfahren waren.

Alle Beiträge sind entweder mit einer englischen Zusammenfassung versehen oder wurden komplett ins Englische übersetzt, so dass der Band auch einer internationalen Leserschaft zugänglich ist. Verdient hätten die Aufsätze und ihre englische Übersetzung allerdings einen besseren Satzspiegel, der die Lektüre des Bandes erheblich erleichtert hätte.

Die zentralen rechtlichen oder juristischen Aspekte der Restitution skizziert Harald König im Anhang des Bandes. König war selbst lange im Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) mit Restitutionsaspekten beschäftigt. So löblich es ist, dass die Herausgeber sich für die Autorenauswahl nicht streng auf die Teilnehmer/innen des Workshops beschränkt haben und dieses zentrale Stück mit in den Band aufgenommen haben, so schade ist es, dass der Beitrag nicht schon im ersten Teil zu finden ist, sondern erst gegen Ende. Auch wenn Königs juristische Ausführungen dem Leser einiges abverlangen und nicht unbedingt für ein historisch interessiertes Publikum geschrieben sind, präsentieren sie das Tableau der Prinzipien, nach denen heute über die Restitutionsansprüche verhandelt wird. Der Anwalt der Erben Flechtheims erhält ebenfalls das Wort, wobei die Herausgeber seinem Beitrag eine kurze Einleitung voranstellen, die den Leser darüber informiert, dass die Ausführungen den Interpretationen einiger Autoren des Sammelbandes widersprechen. Wen mag dies wundern – schließlich werden vor Gericht oder in heutigen Kommissionen interessengeleitete Interpretationen der NS-Vergangenheit verhandelt. So dürfte auch die Provenienzforschung an Museen nicht ganz frei von den dortigen Sammlungs- und Ausstellungsinteressen sein.4

Der Band ist ein Pionierstück und verdient schon deswegen die Beachtung durch alle, die damit beschäftigt sind, Fragen der Raubkunst und ihrer Restitution zu klären. Am Schluss allerdings hätte man sich die von den Herausgebern versprochene Verknüpfung der verschiedenen Aspekte gewünscht. Ein zusammenfassender Artikel bleibt aus – die Zusammenschau müssen die Leser selbst leisten.

Mit dem Band ist ein erster Schritt getan. Künftige Bemühungen und Workshops sollten allerdings von Anfang an neben der Raub-, Restitutions- und Werkgeschichte die Perspektive des Rechts gleichrangig einbeziehen. Nur so wird erkennbar, welche Fragen von zeithistorischer, kunsthistorischer, aber auch rechtsgeschichtlicher Forschung zuerst angegangen werden müssen, um möglichst rasch eine Klärung darüber herbeizuführen, wer der rechtmäßige Eigentümer eines bestimmten Kunstwerks ist.

Anmerkungen:
1 Als Überblick zur Forschungslage bis 2011/12 siehe den ausführlichen Bericht von Christian Welzbacher, Kunstschutz, Kunstraub, Restitution. Neue Forschungen zur Geschichte und Nachgeschichte des Nationalsozialismus, in: H-Soz-Kult, 13.12.2012, <http://www.hsozkult.de/literaturereview/id/forschungsberichte-1296> (07.12.2015).
2 Website der Kommission: <http://www.taskforce-kunstfund.de> (07.12.2015). Zur Diskussion um die bisher eher kläglichen Ergebnisse siehe: Catrin Lorch / Jörg Häntzschel, Die Blamage, in: Süddeutsche Zeitung, 24.11.2015, <http://www.sueddeutsche.de/kultur/raubkunst-die-blamage-1.2751900> (07.12.2015), und Patrick Bahners, Wo ist denn hier die Blamage?, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26.11.2015, <http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunst/der-fall-gurlitt/leiterin-der-gurlitt-taskforce-wo-ist-denn-hier-die-blamage-13932066.html> (07.12.2015).
3 Stefan Koldehoff, Faktisch enteignet. Im Fall Gurlitt haben auch Wissenschaftler versagt. Es fehlt an unabhängiger Forschung, in: ZEIT, 09.01.2014, <http://www.zeit.de/2014/03/kunstmarkt-fall-gurlitt-wissenschaftler-versagen> (07.12.2015).
4 Ebd.