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  • 1
    UID:
    b3kat_BV047688725
    Format: 1 online resource (243 pages)
    Edition: 1st ed
    ISBN: 9783748900405
    Note: Description based on publisher supplied metadata and other sources , Cover -- Einleitung -- A. Gründe für den Vergleich beider Rechtsordnungen -- B. Gedankengang und Grundidee des Buches -- C. Zur Allgemeinverständlichkeit und zum Adressaten -- D. Mein Selbstverständnis und meine Motivation -- Damit bin ich auch bei der Motivation zu diesem Projekt. Es gibt freilich schon einige Darstellungen Österreichs mit deutscher Brille und umgekehrt Deutschlands aus österreichischer Sicht. Speziell im Hinblick auf ein Studium der Rechtswissenschaften sind die "Beobachtungen eines österreichisch-deutschen Grenzgängers" von Walter Blocher zu nennen. Er ist ein aus Österreich stammender Wirtschaftsrechtler an der Universität Kassel. Als in Österreich wissenschaftlich sozialisierter Kollege richtet -- E. Nutzen und mögliche Konsequenzen der Arbeit -- F. Wissenschaftliche Methoden -- I. Ausgangspunkte -- II. Hier gewählte empirische Methoden -- Teil 1: Meine Alltagserfahrungen in Österreich -- A. Die österreichische "Seele" - Dekansbriefe wegen LV-Verlegung -- B. Verschiedene Wahrnehmung von Sprache ("Türe schließen!!!") -- C. "Höf-Lichkeit" - Türgriffe im Toskanatrakt -- D. Bedeutung von Titeln - "Dr. Lagodny in Zimmer 2" -- E. Übertriebene Korrektheit - Ausnahmen auf dem Salzburger Verkehrsschild -- F. Funktion des österreichischen Verwaltungsbeamten - Bauverhandlung -- G. Vorrang privaten Tätigwerdens -- I. Besitzstörungsklage -- II. Hausverkauf ohne Notar -- H. Österreichischer Pragmatismus - "Vorschreibung" -- I. Alltägliche Diskriminierung ohne Gewissensbisse - "Nazi-Bauer", "Jud" und "Sie san ja kein richtiger Ausländer" (Autokauf) -- J. Tertiäre Sozialisation - "Wenn das mein Verbindungsbruder wäre" -- K. Der allgegenwärtige "gesunde Menschenverstand" ("Billa - sagt der Hausverstand") -- L. Dörfliche Struktur -- M. Meine Erfahrungen als Universitätslehrer -- I. "Handschlagfest" sein -- II. "Zur Kenntnis genommen" , III. "Studentenprotest" mit Kuchen -- IV. "Mörderfrage" in Prüfungen -- V. Prüfungsnoten -- VI. Verfassungskonforme Auslegung (Fortbildungsveranstaltung RichteramtsanwärterInnen) -- VII. Betreuung eines fachübergreifenden Dissertationsthemas -- VIII. Strafverteidiger nicht einladen -- IX. Die Begegnung mit der Sentenz "Österreich ist ein Labyrinth, in dem sich jeder auskennt" -- X. Auftreten der Polizei -- XI. Konzeption des Jus-Studiums in Österreich -- XII. Rechtsvergleichendes Aha-Erlebnis: Amnesty Gutachten -- XIII. Auf Österreich beschränkte rechtswissenschaftliche Forschung? -- Teil 2: Erklärungsversuche über geschichtlich entstandene Prägungen -- A. Die heute noch allgegenwärtige Grundlage der habsburgischen "Stammlande" -- I. Habsburgergeschichte des heutigen Österreich -- 1. Lange Herrschaftszeiten -- 2. Die Bedeutung Wiens im Habsburger Reich -- II. Höfische Gesellschaft -- 1. Analyse von Norbert Elias -- 2. Historische Analysen von Winkelhofer -- 3. Beschreibung höfischer Rationalität bei Kehlmann -- III. Paternalismus -- IV. Toleranz -- B. Die Pietas Austriaca und die katholische Kirche -- C. Die prägende Bedeutung von Wien und "Weltösterreich" im 19. Jahrhundert -- I. Die Schilderungen von Stefan Zweig im ausgehenden 19. Jahrhundert -- II. Wien als politisches Zentrum von "Weltösterreich" im 19. Jahrhundert -- III. Die starke österreichische Strafrechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts -- 1. Beispiel 1: Wilhelm Emil Wahlberg -- 2. Beispiel 2: Julius Vargha -- D. Konfliktscheuheit und Unschuldsbedürfnis am Beispiel des Umgangs mit der eigenen Beteiligung am Nationalsozialismus -- I. Jungbürgerbücher aus den Jahren 1970/1980 und Schulbücher -- II. Fehlende Studentenproteste in den Jahren ab 1967 -- E. Das "österreichische Labyrinth" in der Gegenwart -- F. Die Bedeutung von Hans Kelsen aus meiner Sicht , I. Die Konzeption von Kelsen und seine Bedeutung in Österreich -- 1. Wissenschaftstheoretischer Hintergrund dieses Ansatzes -- 2. Kritik: Entscheidende Bedeutung des wissenschaftlichen Erkenntnisziels -- III. Mein eigenes Verständnis der Rechtswissenschaften -- 1. Trennung von Recht und Politik -- 2. Kelsen ist "höflich", weil politisch enthaltsam -- 3. Gleichstellung von Gerichtsurteil und Verwaltungsakt nach Kelsen -- 4. Strafrecht als Teil des Öffentlichen Rechts -- Teil 3: Rechtsvergleichende Einzelanalysen zum Straf- und Strafprozessrecht -- A. Amtssprache/Gerichtssprache (OGH) -- B. Ausdehnung der Strafgewalt -- C. Rechtsgutslehre -- D. Einschränkungen der Versuchsstrafbarkeit -- E. Tätigkeitsdelikte -- I. Maßgebliche Erklärung: Trennungsgrundsatz als formale Ausprägung der Gewaltenteilung -- 1. Der Trennungsgrundsatz (Art. 94 Abs. 1 B-VG) aus den Anfängen des 20. Jahrhunderts - Darstellung -- 2. Konsequenzen -- II. Verbandssanktionierung als weiteres Beispiel für die Nutzung des Trennungsgrundsatzes -- F. Opferorientierung I: Angemessenheit der Notwehr -- G. Opferorientierung II: Schutz des Angreifers ( 94 öStGB) -- H. Opferorientierung III: Tätige Reue als Strafaufhebungsgrund -- I. Opferorientierung IV: Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Allgemeinärzte -- J. Gliederung des BT als Ausprägung einer Grundeinstellung? -- K. Systematik der Tötungsdelikte -- L. Beihilfe zum Selbstmord -- M. Gewaltbegriff bei der Nötigung -- N. Hausfriedensbruch und allgemein: Besitzschutz -- O. Bedeutung des privatrechtlichen Besitzschutzes für den Strafrechtsschutz -- P. Strafzumessungsrecht -- Q. Die gesetzlich geringgeschätzte Rolle der Strafverteidigung vor der Übermacht des Strafgerichts -- I. Recht auf unüberwachtes Mandantengespräch -- II. Akteneinsichtsrecht -- III. Entwicklung des Beweisantragsrechts , IV. Reduktion des Strafverteidigers auf einen "Verfahrenshilfeverteidiger" -- V. Kostentragung auch des freigesprochenen Angeklagten -- VI. Gesetzliche Bestimmung des "Schwerpunkts des Verfahrens" ( 13 Abs. 1 Satz 1 öStPO) -- VII. Zur Unschuldsvermutung und der damit zusammenhängenden Gesamtkonzeption der öStPO -- VIII. Fazit: Gesetzlich dokumentiertes Misstrauen gegenüber der Strafverteidigung -- R. "Auslegungserlässe" des Justizministeriums -- S. Absprachen im Strafverfahren -- T. Vernehmungsverbot nach 155 öStPO -- U. Mildes Finanzstrafrecht -- Teil 4: Meine persönlichen Schlussfolgerungen -- A. Verallgemeinerbare Erkenntnisse für die (Straf-)Rechtsvergleichung -- I. Das Beispiel für Vertiefungsbedarf: Verbandsstrafbarkeit -- II. Weitere Beispiele -- III. Die Frage der rechtvergleichenden Methoden -- B. Die Relativität in den Rechtswissenschaften -- I. Die Offenheit des Studiums in Österreich -- II. Die herausfordernde Rolle Hans Kelsens -- III. Wissenschaftstheorie/Forschungsfrage/IDS -- IV. Die Selbstgefälligkeit in Deutschland -- C. Verallgemeinerbare Erkenntnisse für das Strafrecht im Europa der EU -- D. Persönliche Erkenntnisse aus 20 Jahren Begegnung mit Österreich -- I. "Begegnung" im Sinne von Martin Buber -- II. Mein persönliches Er-Leben -- III. Fragen an mein "Fach" -- IV. Gesamtbetrachtung -- Literaturverzeichnis
    Additional Edition: Erscheint auch als Druck-Ausgabe Lagodny, Otto Zwei Strafrechtswelten Baden-Baden : Nomos Verlagsgesellschaft,c2020 ISBN 9783848759149
    Language: German
    Keywords: Österreich ; Deutschland ; Strafrecht ; Rechtskultur ; Rechtsvergleich
    URL: Volltext  (URL des Erstveröffentlichers)
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 2
    Book
    Book
    Lüneburg : Heliand-Verl.
    UID:
    b3kat_BV003123650
    Format: 75 S.
    Edition: 5., völlig neu bearb. Aufl.
    Language: German
    Subjects: German Studies , Law
    RVK:
    RVK:
    RVK:
    RVK:
    Keywords: Deutsch ; Amtssprache ; Deutsch ; Rechtssprache ; Deutsch ; Verwaltungssprache ; Normative Stilistik ; Ratgeber ; Wörterbuch
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 3
    UID:
    b3kat_BV007529340
    Format: 55 Seiten
    Language: German
    Subjects: German Studies
    RVK:
    Keywords: Deutschland ; Rechtssprache ; Deutschland ; Verwaltungssprache ; Einführung ; Wörterbuch ; Ratgeber
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 4
    UID:
    b3kat_BV040326365
    Format: 1 Online-Ressource (180 S.)
    Edition: 1. Aufl
    ISBN: 9783428513956
    Note: Inhaltsübersicht: 1. Teil: Einleitung und Zielbeschreibung: A. Einleitung - B. Zielbeschreibung - 2. Teil: Die aktuelle Bedeutung der deutschen Sprache im Recht der EU: A. Rechtliche Grundlagen der Sprachenregelung in der EU: Sprachregelungen auf der Ebene des europäischen Primärrechts - Sprachregelungen auf der Ebene des europäischen Sekundärrechts - B. Die Umsetzung der bestehenden Sprachregelungen in der EU-Praxis: Die Phase deutlicher Verstöße von 1990 bis 1993 - Die Phase der beginnenden Verbesserung von 1994 bis 1999 - Die Phase deutlicher Verbesserung von 2000 bis heute - Fazit zur tatsächlichen Entwicklung des Deutsch von 1990 bis heute - C. Rechtliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung des Sprachregimes: Verstöße im amtssprachlichen Bereich von EU-Tätigkeit - Verstöße im arbeitssprachlichen Bereich von EU-Tätigkeit - Bewertung der rechtlichen Konsequenzen bei Sprachverstößen - 3. Teil: Zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten des Deutsch in der EU: A. Der Europäische Rat von Kopenhagen - B. Herausforderungen der Osterweiterung für die EU - C. Lösungsansätze zur Sprachproblematik der Osterweiterung: Vollsprachenregime in demokratisch bedeutsamen Bereichen - Eingeschränktes Sprachregime bei interner Arbeit - 4. Teil: Schlußbetrachtung - Anhang - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis , Main description: Der Verfasser untersucht die aktuelle und zukünftig mögliche Bedeutung der deutschen Sprache im Recht der EU. Nach der Einleitung und Zielbeschreibung im ersten Teil der Arbeit widmet sich Teil 2 der aktuellen Bedeutung der deutschen Sprache. Ausführlich werden die sprachlichen Regelungen im Primär- sowie im Sekundärrecht behandelt. Daran schließt sich eine kritische Analyse der Rechtswirklichkeit in der EU an, wobei vielfach Verstöße zu Lasten der deutschen Sprache festgestellt werden. Außerdem geht der Autor den rechtlichen und politischen Möglichkeiten nach, Verstößen gegen das Sprachregime entgegenzuwirken. -- Im dritten Teil der Untersuchung widmet sich Markus A. Kürten der Zukunft der deutschen Sprache. Dabei geht er auf die enormen Anforderungen der Osterweiterung für die Gemeinschaft in sprachlicher Hinsicht ein und unterbreitet auch Vorschläge zur Verhinderung eines "Babylon in Brüssel". Insbesondere empfiehlt er eine verbindliche Festlegung der Arbeitssprachen auf Englisch, Französisch und Deutsch. Abschließend kommt er zu dem Ergebnis, daß der hohe Gemeinschaftswert der kulturellen Vielfalt es verbietet, eine einzige Sprache zur Lingua franca der Union zu erheben , Review quote: "Die Bedeutung des Deutschen als Arbeitssprache in der Europäischen Union ist besonders im Vergleich mit Englisch und Französisch noch ausbaufähig. Diese Feststellung stellt eine euphemistische Umschreibung des Tatbestandes dar. Denn im internen Dienstgebrauch der Gemeinschaftsorgane, allen voran der Kommission, spielt die deutsche Sprache, wie Markus Kürten konstatiert, eine verschwindend geringe Rolle. Während das Deutsche seit den Römischen Verträgen authentische Vertragssprache und auch gleichberechtigte Amtssprache ist, die von den EU-Organen im Rechtsverkehr nach außen verwendet wird, findet die Kommunikation im inneren Geschäftsbetrieb insbesondere der Kommission praktisch so gut wie nie auf deutsch statt - obwohl nach einer nicht veröffentlichten Protokollerklärung von 1993 nominell auch Deutsch neben (dem tatsächlich dominierenden) Englisch und (dem mittlerweile seltener verwendeten) Französisch als Arbeitssprache vorgesehen ist. -- , Die unterschiedliche Sprach(en)regelung in den einzelnen Gemeinschaftsorganen basiert auf einer durch Verordnung erteilten Ermächtigung, in den Geschäftsordnungen festzulegen, wie die Sprachenfrage im einzelnen zu regeln ist. Die getroffenen Regelungen reichen von dem im Europäischen Parlament herrschenden sogenannten Vollsprachenregime bis zu einem aus Effektivitätsgründen auf drei Sprachen (Englisch, Französisch und Deutsch) reduzierten Arbeitsregime, bei dem in der Praxis Englisch bei weitem am häufigsten gesprochen wird. Diese Entwicklung ist nicht etwa deshalb unbedenklich, weil hier der 'unmittelbare Bürgerbezug fehlt', wie Kürten meint. , Die Sprachfrage ist ein Politikum ersten Ranges, und in Europa gilt nicht nur, daß maßgeblich (mit-)bestimmt, wer Nettozahler ist, sondern auch und vor allem, wer seine Sprache als Kommunikationsmittel und Träger je eigener spezifischer (Rechts-)Kultur durchzusetzen vermag: So wie gesprochen wird, wird auch gedacht und entschieden, wie die frankophone Arbeitspraxis der europäischen Gerichtsbarkeit beweist. -- Nun ist einzuräumen, daß ungeachtet des im europäischen Primärrecht verankerten Prinzips der sprachlichen Gleichberechtigung der Mitgliedstaaten zur Vermeidung eines 'babylonischen Sprachgewirrs', das heißt zur Herstellung und Bewahrung der Handlungsfähigkeit auch in sprachlicher Hinsicht, ein eingeschränktes Sprachregime bei der internen Arbeit unumgänglich ist. Nur darf dabei die deutsche Sprache, die in der Europäischen Union noch immer am weitesten verbreitete Muttersprache, nicht einfach unter den Tisch fallen. -- , Doch wie kann dies verhindert werden? Kürten setzt ebenso wie die Bundesregierung, die ein das Deutsche einschließendes Drei-Arbeitssprachen-Regime als Mindeststandard anstrebt, auf Sprachkurse des Goethe-Instituts für Bedienstete der EU sowie gezielte Personalpolitik. So richtig und wichtig diese Maßnahmen sind, sie ersetzen nicht eine ebenso umsichtig wie zielstrebig zu betreibende Sprachpolitik als Element deutscher Außen- und Europapolitik. Aber eine solche ist nicht einmal in Ansätzen erkennbar. Kürten verspricht sich große Chancen zur Änderung der Situation durch die EU-Ost-Erweiterung. Diese führt allerdings nicht ohne weiteres zu einer Stärkung der deutschen Sprache. Schon die Beitrittsverhandlungen wurden ganz überwiegend, wenn nicht ausschließlich in Englisch geführt, und auch die in Brüssel tätigen Beamten der Beitrittsstaaten bedienen sich hauptsächlich der englischen Sprache. -- , Die mit der EU-Ost-Erweiterung verbundene Chance, in einer konzentrierten Aktion Deutschlands, Österreichs und der Beitrittsländer Deutsch als dritte Arbeitssprache in einer verbindlichen Regelung zu etablieren, ist verpaßt worden. Doch was will man von der politischen Klasse eines Landes erwarten, die sich (von wenigen rühmlichen Ausnahmen abgesehen) der Bedeutung der eigenen Sprache seit langem nicht mehr bewußt ist, sie weder im In- noch im Ausland pflegt, sondern - wie die Rechtschreibreform und die als 'brain-up' titulierte 'Bildungsinnovation' exemplarisch zeigen - entweder verhunzt oder gar nicht mehr gebraucht. Im übrigen fürchtet diese politische Klasse offenbar nichts mehr als den Vorwurf, 'einem irgendwie gearteten deutschen Machtstreben oder deutschen Kulturimperalismus das Wort zu reden'. Kürten setzt sich darüber hinweg und fordert mit guten Gründen die Anerkennung und Praktizierung des Deutschen als dritte Arbeitssprache. , Denn ohne Deutsch und Französisch als gebräuchliche weitere Sprachen in den Institutionen Europas dürfte das Englische endgültig zur europäischen Lingua franca werden. Der auf Sprachenvielfalt angewiesenen kulturellen Vielfalt, die den eigentlichen Reichtum Europas bildet, würde damit schwerer Schaden zugefügt." Christian Hillgruber, in: FAZ, 6.10.01 (Politische Bücher) , Dissertationsschrift, --Zugl.: @
    Language: German
    Subjects: Law
    RVK:
    RVK:
    Keywords: Europäische Union ; Amtssprache ; Deutsch ; Europäische Union ; Sprachpolitik ; Deutsch ; Europäische Union ; Sprachenrecht ; Hochschulschrift
    URL: Volltext  (lizenzpflichtig)
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 5
    UID:
    b3kat_BV011801978
    Format: IX, 185 Seiten , Diagramme
    Edition: 11. Auflage neu bearbeitet und aktualisiert von Dr. jur. Ulrich Daum
    ISBN: 349401258X
    Language: German
    Subjects: German Studies , Law
    RVK:
    RVK:
    RVK:
    Keywords: Verwaltungssprache ; Deutsch ; Rechtssprache ; Deutsch ; Amtssprache ; Ratgeber ; Ratgeber ; Ratgeber ; Ratgeber
    Author information: Daum, Ulrich 1937-
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 6
    Book
    Book
    Wiesbaden : Verl. für Deutsche Sprache (VfdS)
    UID:
    b3kat_BV003063208
    Format: XII, 163 S.
    Edition: 10. Aufl. völlig neu bearb. von Ulrich Daum
    ISBN: 3882280042 , 3882280026
    Language: German
    Subjects: German Studies , Law
    RVK:
    RVK:
    RVK:
    RVK:
    RVK:
    Keywords: Deutsch ; Verwaltungssprache ; Normative Stilistik ; Deutsch ; Rechtssprache ; Deutsch ; Amtssprache ; Deutsch ; Verwaltungssprache ; Ratgeber ; Ratgeber
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 7
    Book
    Book
    Berlin : Spaeth & Linde
    UID:
    b3kat_BV007058235
    Format: 131 Seiten
    Series Statement: Die Bücher der Verwaltung. Band 9
    Language: German
    Subjects: Law
    RVK:
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 8
    UID:
    b3kat_BV019320648
    Format: 180 S.
    ISBN: 3428113950
    Series Statement: Schriften zum europäischen Recht 105
    Note: Zugl.: Köln, Univ., Diss., 2002/2003
    Language: German
    Subjects: Law
    RVK:
    RVK:
    Keywords: Europäische Union ; Amtssprache ; Deutsch ; Europäische Union ; Sprachpolitik ; Deutsch ; Europäische Union ; Sprachenrecht ; Hochschulschrift ; Hochschulschrift
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 9
    Book
    Book
    Lüneburg : Heliand-Verl.
    UID:
    b3kat_BV006472963
    Format: 82 S.
    Edition: 7., verm. und verb. Aufl.
    Language: German
    Subjects: Law
    RVK:
    Keywords: Deutsch ; Verwaltungssprache ; Normative Stilistik ; Deutsch ; Rechtssprache ; Deutsch ; Amtssprache ; Deutsch ; Verwaltungssprache ; Ratgeber ; Wörterbuch
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 10
    UID:
    b3kat_BV000961152
    Format: 114 S.
    ISBN: 3428047109
    Series Statement: Studien und Gutachten aus dem Institut für Staatslehre, Staats- und Verwaltungsrecht der Freien Universität Berlin 8
    Language: German
    Subjects: Law
    RVK:
    RVK:
    Keywords: Deutsch ; Amtssprache ; Gerichtssprache ; Verwaltungssprache ; Gerichtssprache ; Völkerrecht ; Verfassungsrecht ; Deutsch ; Verwaltungssprache ; Deutsch ; Verwaltungsverfahren ; Ausländer ; Ausländer ; Prozess ; Deutsch
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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