Format:
1 ungezähltes Blatt
Content:
Verbot für Dienstboten, ihre Brotherrschaft vorzeitig zu verlassen, um sich als Tagelöhner zu verdingen
Note:
Format: circa 34,5 x 20 cm. - Satzspiegel: 25,5 x 14,3 cm. - Satzspiegel der Rückseite: 16,3 x 14,3 cm
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Datierung und Gesetzgeber auf der Rückseite
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Titel ist Textanfang
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Erscheinungsjahr nach Datierung der Verordnung
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Veröffentlichungsangabe ermittelt nach Archiv der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (Exemplar der SBB-PK unter der Signatur An 8630-4 Bestandteil dieses Archivs)
Additional Edition:
Elektronische Reproduktion Von Gottes Gnaden Friderich, König von Preußen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wir haben mit vielem Mißvergnügen wahrgenommen, daß seit dem Ausmarsche der Regimenter aus ihren Besetzungsörtern und aus denen Provinzien, sowohl die Handwerksleute und Ouvriers, unter allerley Vorwande ihre Arbeiten und Waaren in höheren als bisher gewöhnlich gewesenen Preisen setzen, sondern daß sich auch die Tagelöhner und Handarbeiter, die Abwesenheit der Garnisonen und der von den Regimentern sonst beurlaubten Soldaten, auf eine sträfliche, und dem Publico höchst lästig fallende Weise, dadurch zu Nutze zu machen suchen, daß sie das gewöhnliche Tagelohn nach Gefallen steigern, und sowohl die Einwohner in den Städten, als auch den Landmann in der gegenwärtigen Erndtezeit aufs äußerste decimiren, an welchem üblen Beyspiele sogar auch diejenige Dienstbothen, welche sonst sich Jahrweise vermiethet, Theil nehmen, ihren Dienst und Brodt-Herrschaften den Dienst aufsagen, sich bey den jetzigen wohlfeilen Getreydepreisen auf ihre eigene Hand setzen ... [Berlin] : [Decker], 1778
Language:
German
Keywords:
Preußen
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Berlin
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Amtliche Publikation
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Quelle
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Verordnung
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Einblattdruck
Author information:
Friedrich II. Preußen, König 1712-1786
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