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  • 1
    Online-Ressource
    Online-Ressource
    Tübingen : Mohr Siebeck
    UID:
    almahu_9949897155202882
    Umfang: 1 Online-Ressource (XV, 538 Seiten)
    Ausgabe: 1. Aufl.
    ISBN: 9783161515408
    Serie: Wissenschaftliche Untersuchungen zum Neuen Testament 251
    Inhalt: James Carleton Paget untersucht eine Vielzahl von Themen, die für die Untersuchung des antiken Judentums und Christentums und ihre Interaktion bedeutend sind.
    Anmerkung: PublicationDate: 20100602
    Weitere Ausg.: Erscheint auch als Druck-Ausgabe ISBN 9783161503122
    Sprache: Englisch
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 2
    Online-Ressource
    Online-Ressource
    Tübingen : Mohr Siebeck
    UID:
    almahu_9949897538902882
    Umfang: 1 Online-Ressource (XXVI, 433 Seiten)
    Ausgabe: 1. Aufl.
    ISBN: 9783161512278
    Serie: Jus Privatum
    Inhalt: Dominik Klimke bietet die erste umfassende Abhandlung zur Vertragsübernahme aus neuerer Zeit. Er analysiert und systematisiert die komplexen Rechtsbeziehungen der Beteiligten und gelangt zu differenzierten Lösungen.
    Anmerkung: PublicationDate: 20100602
    Weitere Ausg.: Erscheint auch als Druck-Ausgabe ISBN 9783161501548
    Sprache: Deutsch
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 3
    Online-Ressource
    Online-Ressource
    Tübingen : Mohr Siebeck
    UID:
    almafu_9961604823402883
    Umfang: 1 Online-Ressource (XXVI, 433 Seiten)
    Ausgabe: 1. Aufl.
    ISBN: 9783161512278
    Serie: Jus Privatum
    Inhalt: Dominik Klimke bietet die erste umfassende Abhandlung zur Vertragsübernahme aus neuerer Zeit. Er analysiert und systematisiert die komplexen Rechtsbeziehungen der Beteiligten und gelangt zu differenzierten Lösungen.
    Anmerkung: PublicationDate: 20100602
    Weitere Ausg.: Erscheint auch als Druck-Ausgabe ISBN 9783161501548
    Sprache: Deutsch
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 4
    UID:
    gbv_1651990573
    Umfang: 403 S.
    Ausgabe: Online-Ausg. Online-Ressource Duncker & Humblot eLibrary. Rechts- und Staatswissenschaften
    ISBN: 9783428132928
    Serie: Schriften zur Rechtsgeschichte 146
    Inhalt: Main description: Wer Schadensersatz für den Verlust einer Sache schuldet, kann gemäß § 255 Satz 1 BGB vom Ersatzberechtigten verlangen, daß dieser ihm seine Ansprüche abtrete, die er aufgrund seines Eigentums gegen Dritte hat. Die im Schadensersatzrecht angesiedelte Vorschrift ermöglicht dem Ersatzpflichtigen einen Regress gegen den Drittschuldner aus der abgetretenen Forderung. Die BGB-Vorschrift geht über das beneficium cedendarum actionum des Gemeinen Rechts und diverse partikularrechtliche Vorbilder zurück auf die Quellen des klassischen römischen Rechts. Die Exegese der vielfältigen Fallkonstellationen der Quellen bildet den Schwerpunkt der Publikation. Jan Ulrich Wacke erörtert hier insbesondere die Ausnahmen vom Zessionszwang, die Übereignungswirkung der Abtretung und den Verbleib des Anspruchs auf die Diebstahlsstrafe aus der actio furti. Der Autor bettet die Exegese ein in eine vergleichende Darstellung der Probleme des geltenden Rechts, zu denen er mittels genauer Analyse der Entstehungsgeschichte und der Interessenlage Lösungsvorschläge erarbeitet.
    Anmerkung: PublicationDate: 20100602 , Zugl.: Bonn, Univ., Diss., 2009 , Vorwort; Inhaltsverzeichnis; Einleitung; I. Der gesetzliche Ausgleich des Interessenkonflikts; II. Alternative Lösungswege; III. Offene Fragen; IV. Überblick über den Gang der Darstellung; V. Gegenwärtiger Stand der Forschung; 1. Kapitel: Überblick über den Anwendungsbereich und die Funktion des 255 BGB nach dem aktuellen Streitstand; 1 Das umstrittene Grundverständnis der Norm und ihr Anwendungsbereich; I. Der erste Fall des 255 BGB: Die Haftung für den Verlust fremder Sachen; 1. Die engste Auslegung der Norm: Beschränkung auf den Besitzverlust bei Fortexistenz der Sache , 2. Anwendbarkeit des 255 BGB auch bei fortbestehenden Surrogatansprüchen3. Anwendbarkeit des 255 BGB auch hinsichtlich konkurrierender Schadensersatzansprüche; II. Der Anwendungsbereich der zweiten Variante von 255 BGB; III. Analoge Anwendung der Vorschrift als Regreßregel; IV. Wichtige Urteile des BGH zum Anwendungsbereich des 255 BGB; V. Zusammenfassung; 2 Zur Rechtsfolgenseite: Bewirkt die Abtretung einen (endgültigen) Übergang des Eigentums an der verlorenen Sache bzw. des beeinträchtigten Rechts auf den Entschädigenden?; I. Im Fall des Sachverlusts ( 255 - 1. Fall - BGB) , 1. Die Lehre von der schlichten Abtretung ohne Übereignungswirkung2. Die Theorie von der Abtretung mit Übereignungswirkung nach 931 BGB; a) Die Lehre vom endgültigen Abandon; b) Die Lehre vom vorläufigen Abandon; II. Die Abandonfrage bei 255 Fall 2 BGB; III. Zusammenfassung; 2. Kapitel: Überblick über die Gesetzgebungsgeschichte, über partikularrechtliche Vorbilder und die gemeinrechtlichen Lehren; 3 Entstehungsgeschichte zu 255 BGB; 4 Partikularrechtliche Vorbilder; 5 Die Lehren des gemeinen Rechts; I. MÜHLENBRUCH und VON VANGEROW; II. WINDSCHEID; III. FRIEDRICH MOMMSEN , IV. Die Lehre vom Anspruchsübergang auch ohne Zession3. Kapitel: Die Fälle des Römischen Rechts zur Forderungsabtretung bei der Haftung für Sachverlust; 6 Plan der folgenden Darstellung; 7 Die Klagenabtretung an den Vindikationsbeklagten; I. Überblick; II. Paulus D. 6,1,21: Fahrlässiger Verlust der tatsächlichen Sachherrschaft nach der litis contestatio; III. Keine Klagenzession bei dolosem Besitzverlust; 1. Paulus D. 6,1,69; 2. Weitere Quellen zum dolosen Besitzverlust; III. Papinian D. 6,1,63 (Anfang): Bestätigung des Unterschieds zwischen fahrlässigem und dolosem Besitzverlust , IV. Qui liti se optulit1. Zur Frage nach dem Haftungsgrund bei der oblatio liti; 2. Zur Frage nach einer Klagenzession an den liti se offerens; V. Zusammenfassung zur Klagenzession an den Vindikationsbeklagten; 8 Exkurs: Die Durchführung der Zession; 9 Keine Klagenzession im Rahmen der condictio furtiva?; I. Julian D. 13,1,14,1: Keine Pflicht des Klägers zur Sicherheitsleistung; II. Pomponius D. 47,2,9,1: Kein Verzicht des Klägers auf die konkurrierende rei vindicatio; III. Zusammenfassung; 10 Die Klagenabtretung im Rahmen der actio servi corrupti , 11 Klagenabtretung im Rahmen der Haftung des Reeders (D. 4,9,6,4) , Vorwort; Inhaltsverzeichnis; Einleitung; I. Der gesetzliche Ausgleich des Interessenkonflikts; II. Alternative Lösungswege; III. Offene Fragen; IV. Überblick über den Gang der Darstellung; V. Gegenwärtiger Stand der Forschung; 1. Kapitel: Überblick über den Anwendungsbereich und die Funktion des 255 BGB nach dem aktuellen Streitstand; 1 Das umstrittene Grundverständnis der Norm und ihr Anwendungsbereich; I. Der erste Fall des 255 BGB: Die Haftung für den Verlust fremder Sachen; 1. Die engste Auslegung der Norm: Beschränkung auf den Besitzverlust bei Fortexistenz der Sache , 2. Anwendbarkeit des 255 BGB auch bei fortbestehenden Surrogatansprüchen3. Anwendbarkeit des 255 BGB auch hinsichtlich konkurrierender Schadensersatzansprüche; II. Der Anwendungsbereich der zweiten Variante von 255 BGB; III. Analoge Anwendung der Vorschrift als Regreßregel; IV. Wichtige Urteile des BGH zum Anwendungsbereich des 255 BGB; V. Zusammenfassung; 2 Zur Rechtsfolgenseite: Bewirkt die Abtretung einen (endgültigen) Übergang des Eigentums an der verlorenen Sache bzw. des beeinträchtigten Rechts auf den Entschädigenden?; I. Im Fall des Sachverlusts ( 255 - 1. Fall - BGB) , 1. Die Lehre von der schlichten Abtretung ohne Übereignungswirkung2. Die Theorie von der Abtretung mit Übereignungswirkung nach 931 BGB; a) Die Lehre vom endgültigen Abandon; b) Die Lehre vom vorläufigen Abandon; II. Die Abandonfrage bei 255 Fall 2 BGB; III. Zusammenfassung; 2. Kapitel: Überblick über die Gesetzgebungsgeschichte, über partikularrechtliche Vorbilder und die gemeinrechtlichen Lehren; 3 Entstehungsgeschichte zu 255 BGB; 4 Partikularrechtliche Vorbilder; 5 Die Lehren des gemeinen Rechts; I. MÜHLENBRUCH und VON VANGEROW; II. WINDSCHEID; III. FRIEDRICH MOMMSEN , IV. Die Lehre vom Anspruchsübergang auch ohne Zession3. Kapitel: Die Fälle des Römischen Rechts zur Forderungsabtretung bei der Haftung für Sachverlust; 6 Plan der folgenden Darstellung; 7 Die Klagenabtretung an den Vindikationsbeklagten; I. Überblick; II. Paulus D. 6,1,21: Fahrlässiger Verlust der tatsächlichen Sachherrschaft nach der litis contestatio; III. Keine Klagenzession bei dolosem Besitzverlust; 1. Paulus D. 6,1,69; 2. Weitere Quellen zum dolosen Besitzverlust; III. Papinian D. 6,1,63 (Anfang): Bestätigung des Unterschieds zwischen fahrlässigem und dolosem Besitzverlust , IV. Qui liti se optulit1. Zur Frage nach dem Haftungsgrund bei der oblatio liti; 2. Zur Frage nach einer Klagenzession an den liti se offerens; V. Zusammenfassung zur Klagenzession an den Vindikationsbeklagten; 8 Exkurs: Die Durchführung der Zession; 9 Keine Klagenzession im Rahmen der condictio furtiva?; I. Julian D. 13,1,14,1: Keine Pflicht des Klägers zur Sicherheitsleistung; II. Pomponius D. 47,2,9,1: Kein Verzicht des Klägers auf die konkurrierende rei vindicatio; III. Zusammenfassung; 10 Die Klagenabtretung im Rahmen der actio servi corrupti , 11 Klagenabtretung im Rahmen der Haftung des Reeders (D. 4,9,6,4)
    Weitere Ausg.: ISBN 9783428532926
    Weitere Ausg.: ISBN 9783428132928
    Weitere Ausg.: Erscheint auch als Druck-Ausgabe Wacke, Jan Ulrich Actiones suas praestare debet Berlin : Duncker & Humblot, 2010 ISBN 9783428132928
    Sprache: Deutsch
    Fachgebiete: Rechtswissenschaft
    RVK:
    Schlagwort(e): Schadensersatz ; Abtretung ; Regress ; Römisches Recht ; Hochschulschrift
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 5
    UID:
    gbv_1651975612
    Umfang: 631 S.
    Ausgabe: Online-Ausg. Online-Ressource Duncker & Humblot eLibrary. Rechts- und Staatswissenschaften
    ISBN: 9783428132515
    Serie: Schriften zur Rechtsgeschichte 145
    Inhalt: Main description: Als Decreta Tassilonis werden bislang die bairischen Synoden des 8. Jhs. in Aschheim, Dingolfing und Neuching bezeichnet, die 45 Kanones kirchlichen und weltlichen Inhalts umfassen, denen jedoch bislang keine besondere Aufmerksamkeit in der Forschung zu Teil wurde. Diese Lücke will Thomas Holzner mit der vorliegenden Arbeit schließen. Unter besonderer Berücksichtigung der Gesetzestechnik untersucht er deren Regelungsgehalt, Wechselwirkungen mit dem bairischen Stammesrecht, der Lex Baiuvariorum, sowie deren politische Implikationen.Der Verfasser erschließt zunächst themengebietsbezogen den Regelungsinhalt der Synoden. In einem zweiten Schritt untersucht er Zusammenhänge der Konzilien mit der L.Bai., wobei die Regelungen auch mit anderen Rechtstexten der Zeit abgeglichen werden, um bairische Besonderheiten aufzeigen zu können. Dabei werden auch die sich in den Rechtsquellen manifestierenden sozialen und gesellschaftlichen Umbrüche des 8. Jhs. in Baiern sowie die politischen Bestrebungen Tassilos III., sich gegen das immer mächtigere Frankenreich zu behaupten, herausgearbeitet. Dem schließt sich eine Betrachtung der Regelungen unter dem Aspekt des Normstils sowie der Regelungsanordnung an.Der Verfasser kommt zu dem Schluss, dass das Konzil zu Aschheim aufgrund seiner Unterschiede zu den anderen Konzilien kein Decretum Tassilonis darstellt. Allerdings werden die meisten Forderungen in den D.T. und durch Einfügungen in die L.Bai. umgesetzt. Weiterhin sind die in assoziativer Regelungstechnik abgefassten D.T. als Novellengesetzgebung zur L.Bai., deren Kenntnis auf den Synoden vorausgesetzt werden kann, anzusehen, bei denen Tassilo III. um die Stabilisierung des Herzogtums im Inneren und Äußeren ringt.
    Anmerkung: PublicationDate: 20100602 , Zugl.: München, Univ., Diss., 2008 , Vorwort; Inhaltsverzeichnis; Abkürzungsverzeichnis; Einleitung; Kapitel 1: Die Gesetzestexte; A. Die Lex Baiuvariorum; I. Die Überlieferungslage; II. Die Datierungsfrage und die Entstehungsgeschichte; III. Der Ort der Entstehung; IV. Der Inhalt; V. Zum Forschungsstand; B. Die Decreta Tassilonis; I. Die Synode von Aschheim; 1. Die Überlieferungslage; 2. Die Datierungsfrage; 3. Der Ort; 4. Die Teilnehmer; 5. Der Inhalt; 6. Zum Forschungsstand; 7. Die Bewertung in der bisherigen Literatur und die Thesen; II. Die Synoden von Dingolfing und Neuching; 1. Die Überlieferungslage , 2. Die Datierungs-, Orts- und Teilnehmerfrage sowie der Inhalta) Die Synode von Dingolfing; aa) Die Datierungsfrage; bb) Der Ort; cc) Die Teilnehmer; dd) Der Inhalt; b) Die Synode von Neuching; aa) Die Datierungsfrage; bb) Der Ort; cc) Die Teilnehmer; dd) Der Inhalt; 3. Die rechtliche Einordnung der Synoden von Dingolfing und Neuching; 4. Zum Forschungsstand; 5. Die Bewertung in der bisherigen Literatur und die Thesen; Kapitel 2: Der historische Hintergrund; A. Herzog Odilo; B. Herzog Tassilo; Kapitel 3: Der Regelungsgehalt der Decreta Tassilonis; A. Die Regelungen mit kirchlichem Schwerpunkt , I. Das Leben der Kleriker1. Der weltliche Klerus; a) Die Stellung der Bischöfe; aa) Die Gewalt der Bischöfe zu lösen und zu binden sowie deren übergeordnete Stellung; bb) Das Leben der Bischöfe nach den Kanones; cc) Das Einsetzungsrecht hinsichtlich der Priester; (1) Hintergrund; (2) Die Regelung von Conc. Asch. c. 6; b) Die Ermahnung der Priester; 2. Der klösterliche Klerus; a) Die Äbtissinnen und Äbte; aa) Ein Leben nach der Regel unter Leitung des Bischofs; bb) Ein Leben nach der Regel; b) Die Nonnen und Mönche; aa) Ein Leben nach der Regel , bb) Das Verbot des Verhältnisses zu einer Nonne und deren Heiratcc) Die Vorschrift zu Haartracht und Kleidung; II. Der Schutz Hilfsbedürftiger; 1. Die Witwen und Waisen; 2. Die Armen; 3. Über das restliche gewöhnliche Volk; 4. Die Entsendung von Priestern mit den herzoglichen missi; 5. Die Entsendung von Priestern zu Gericht; 6. Über die Kirchhörigen; III. Die Begünstigungen der Kirche durch den Herzog; 1. Der Schutz des Kirchenvermögens; a) Der Schutz des Kirchenguts; b) Das Schwören auf den Altar bei Betrügereien gegen die Kirche; c) Das Zehntgebot; aa) Hintergrund , bb) Die Regelung von Conc. Asch. c. 5d) Die Möglichkeit der Änderung einer Schenkung an die Kirche; aa) Hintergrund; bb) Die Regelung von Conc. Ding. c. 2; e) Die Garantie der Verfügungsfreiheit bei Schenkungen an die Kirche; 2. Weitere Begünstigungen; a) Die Sonntagsheiligung; b) Die Entsendung von Priestern mit den herzoglichen missi sowie die Entsendung von Priestern zu Gericht; IV. Die Begünstigungen des Herzogs durch die Kirche: Das Gebot, für Herzog und Reich zu beten; B. Die Regelungen mit weltlichem Schwerpunkt; I. Die Tötungsdelikte; 1. Die Tötung eines vom Herzog Geschätzten , 2. Die bußlose Tötung eines Einbrechers , Vorwort; Inhaltsverzeichnis; Abkürzungsverzeichnis; Einleitung; Kapitel 1: Die Gesetzestexte; A. Die Lex Baiuvariorum; I. Die Überlieferungslage; II. Die Datierungsfrage und die Entstehungsgeschichte; III. Der Ort der Entstehung; IV. Der Inhalt; V. Zum Forschungsstand; B. Die Decreta Tassilonis; I. Die Synode von Aschheim; 1. Die Überlieferungslage; 2. Die Datierungsfrage; 3. Der Ort; 4. Die Teilnehmer; 5. Der Inhalt; 6. Zum Forschungsstand; 7. Die Bewertung in der bisherigen Literatur und die Thesen; II. Die Synoden von Dingolfing und Neuching; 1. Die Überlieferungslage , 2. Die Datierungs-, Orts- und Teilnehmerfrage sowie der Inhalta) Die Synode von Dingolfing; aa) Die Datierungsfrage; bb) Der Ort; cc) Die Teilnehmer; dd) Der Inhalt; b) Die Synode von Neuching; aa) Die Datierungsfrage; bb) Der Ort; cc) Die Teilnehmer; dd) Der Inhalt; 3. Die rechtliche Einordnung der Synoden von Dingolfing und Neuching; 4. Zum Forschungsstand; 5. Die Bewertung in der bisherigen Literatur und die Thesen; Kapitel 2: Der historische Hintergrund; A. Herzog Odilo; B. Herzog Tassilo; Kapitel 3: Der Regelungsgehalt der Decreta Tassilonis; A. Die Regelungen mit kirchlichem Schwerpunkt , I. Das Leben der Kleriker1. Der weltliche Klerus; a) Die Stellung der Bischöfe; aa) Die Gewalt der Bischöfe zu lösen und zu binden sowie deren übergeordnete Stellung; bb) Das Leben der Bischöfe nach den Kanones; cc) Das Einsetzungsrecht hinsichtlich der Priester; (1) Hintergrund; (2) Die Regelung von Conc. Asch. c. 6; b) Die Ermahnung der Priester; 2. Der klösterliche Klerus; a) Die Äbtissinnen und Äbte; aa) Ein Leben nach der Regel unter Leitung des Bischofs; bb) Ein Leben nach der Regel; b) Die Nonnen und Mönche; aa) Ein Leben nach der Regel , bb) Das Verbot des Verhältnisses zu einer Nonne und deren Heiratcc) Die Vorschrift zu Haartracht und Kleidung; II. Der Schutz Hilfsbedürftiger; 1. Die Witwen und Waisen; 2. Die Armen; 3. Über das restliche gewöhnliche Volk; 4. Die Entsendung von Priestern mit den herzoglichen missi; 5. Die Entsendung von Priestern zu Gericht; 6. Über die Kirchhörigen; III. Die Begünstigungen der Kirche durch den Herzog; 1. Der Schutz des Kirchenvermögens; a) Der Schutz des Kirchenguts; b) Das Schwören auf den Altar bei Betrügereien gegen die Kirche; c) Das Zehntgebot; aa) Hintergrund , bb) Die Regelung von Conc. Asch. c. 5d) Die Möglichkeit der Änderung einer Schenkung an die Kirche; aa) Hintergrund; bb) Die Regelung von Conc. Ding. c. 2; e) Die Garantie der Verfügungsfreiheit bei Schenkungen an die Kirche; 2. Weitere Begünstigungen; a) Die Sonntagsheiligung; b) Die Entsendung von Priestern mit den herzoglichen missi sowie die Entsendung von Priestern zu Gericht; IV. Die Begünstigungen des Herzogs durch die Kirche: Das Gebot, für Herzog und Reich zu beten; B. Die Regelungen mit weltlichem Schwerpunkt; I. Die Tötungsdelikte; 1. Die Tötung eines vom Herzog Geschätzten , 2. Die bußlose Tötung eines Einbrechers
    Weitere Ausg.: ISBN 9783428532513
    Weitere Ausg.: ISBN 9783428132515
    Weitere Ausg.: Erscheint auch als Druck-Ausgabe Holzner, Thomas, 1975 - Die Decreta Tassilonis Berlin : Duncker & Humblot, 2010 ISBN 9783428132515
    Sprache: Deutsch
    Fachgebiete: Geschichte , Rechtswissenschaft
    RVK:
    RVK:
    RVK:
    Schlagwort(e): Lex Baiuvariorum ; Decreta Tassilonis ; Hochschulschrift
    Mehr zum Autor: Holzner, Thomas 1975-
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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