Umfang:
403 S.
Ausgabe:
Online-Ausg. Online-Ressource Duncker & Humblot eLibrary. Rechts- und Staatswissenschaften
ISBN:
9783428132928
Serie:
Schriften zur Rechtsgeschichte 146
Inhalt:
Main description: Wer Schadensersatz für den Verlust einer Sache schuldet, kann gemäß § 255 Satz 1 BGB vom Ersatzberechtigten verlangen, daß dieser ihm seine Ansprüche abtrete, die er aufgrund seines Eigentums gegen Dritte hat. Die im Schadensersatzrecht angesiedelte Vorschrift ermöglicht dem Ersatzpflichtigen einen Regress gegen den Drittschuldner aus der abgetretenen Forderung. Die BGB-Vorschrift geht über das beneficium cedendarum actionum des Gemeinen Rechts und diverse partikularrechtliche Vorbilder zurück auf die Quellen des klassischen römischen Rechts. Die Exegese der vielfältigen Fallkonstellationen der Quellen bildet den Schwerpunkt der Publikation. Jan Ulrich Wacke erörtert hier insbesondere die Ausnahmen vom Zessionszwang, die Übereignungswirkung der Abtretung und den Verbleib des Anspruchs auf die Diebstahlsstrafe aus der actio furti. Der Autor bettet die Exegese ein in eine vergleichende Darstellung der Probleme des geltenden Rechts, zu denen er mittels genauer Analyse der Entstehungsgeschichte und der Interessenlage Lösungsvorschläge erarbeitet.
Anmerkung:
PublicationDate: 20100602
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Zugl.: Bonn, Univ., Diss., 2009
,
Vorwort; Inhaltsverzeichnis; Einleitung; I. Der gesetzliche Ausgleich des Interessenkonflikts; II. Alternative Lösungswege; III. Offene Fragen; IV. Überblick über den Gang der Darstellung; V. Gegenwärtiger Stand der Forschung; 1. Kapitel: Überblick über den Anwendungsbereich und die Funktion des 255 BGB nach dem aktuellen Streitstand; 1 Das umstrittene Grundverständnis der Norm und ihr Anwendungsbereich; I. Der erste Fall des 255 BGB: Die Haftung für den Verlust fremder Sachen; 1. Die engste Auslegung der Norm: Beschränkung auf den Besitzverlust bei Fortexistenz der Sache
,
2. Anwendbarkeit des 255 BGB auch bei fortbestehenden Surrogatansprüchen3. Anwendbarkeit des 255 BGB auch hinsichtlich konkurrierender Schadensersatzansprüche; II. Der Anwendungsbereich der zweiten Variante von 255 BGB; III. Analoge Anwendung der Vorschrift als Regreßregel; IV. Wichtige Urteile des BGH zum Anwendungsbereich des 255 BGB; V. Zusammenfassung; 2 Zur Rechtsfolgenseite: Bewirkt die Abtretung einen (endgültigen) Übergang des Eigentums an der verlorenen Sache bzw. des beeinträchtigten Rechts auf den Entschädigenden?; I. Im Fall des Sachverlusts ( 255 - 1. Fall - BGB)
,
1. Die Lehre von der schlichten Abtretung ohne Übereignungswirkung2. Die Theorie von der Abtretung mit Übereignungswirkung nach 931 BGB; a) Die Lehre vom endgültigen Abandon; b) Die Lehre vom vorläufigen Abandon; II. Die Abandonfrage bei 255 Fall 2 BGB; III. Zusammenfassung; 2. Kapitel: Überblick über die Gesetzgebungsgeschichte, über partikularrechtliche Vorbilder und die gemeinrechtlichen Lehren; 3 Entstehungsgeschichte zu 255 BGB; 4 Partikularrechtliche Vorbilder; 5 Die Lehren des gemeinen Rechts; I. MÜHLENBRUCH und VON VANGEROW; II. WINDSCHEID; III. FRIEDRICH MOMMSEN
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IV. Die Lehre vom Anspruchsübergang auch ohne Zession3. Kapitel: Die Fälle des Römischen Rechts zur Forderungsabtretung bei der Haftung für Sachverlust; 6 Plan der folgenden Darstellung; 7 Die Klagenabtretung an den Vindikationsbeklagten; I. Überblick; II. Paulus D. 6,1,21: Fahrlässiger Verlust der tatsächlichen Sachherrschaft nach der litis contestatio; III. Keine Klagenzession bei dolosem Besitzverlust; 1. Paulus D. 6,1,69; 2. Weitere Quellen zum dolosen Besitzverlust; III. Papinian D. 6,1,63 (Anfang): Bestätigung des Unterschieds zwischen fahrlässigem und dolosem Besitzverlust
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IV. Qui liti se optulit1. Zur Frage nach dem Haftungsgrund bei der oblatio liti; 2. Zur Frage nach einer Klagenzession an den liti se offerens; V. Zusammenfassung zur Klagenzession an den Vindikationsbeklagten; 8 Exkurs: Die Durchführung der Zession; 9 Keine Klagenzession im Rahmen der condictio furtiva?; I. Julian D. 13,1,14,1: Keine Pflicht des Klägers zur Sicherheitsleistung; II. Pomponius D. 47,2,9,1: Kein Verzicht des Klägers auf die konkurrierende rei vindicatio; III. Zusammenfassung; 10 Die Klagenabtretung im Rahmen der actio servi corrupti
,
11 Klagenabtretung im Rahmen der Haftung des Reeders (D. 4,9,6,4)
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Vorwort; Inhaltsverzeichnis; Einleitung; I. Der gesetzliche Ausgleich des Interessenkonflikts; II. Alternative Lösungswege; III. Offene Fragen; IV. Überblick über den Gang der Darstellung; V. Gegenwärtiger Stand der Forschung; 1. Kapitel: Überblick über den Anwendungsbereich und die Funktion des 255 BGB nach dem aktuellen Streitstand; 1 Das umstrittene Grundverständnis der Norm und ihr Anwendungsbereich; I. Der erste Fall des 255 BGB: Die Haftung für den Verlust fremder Sachen; 1. Die engste Auslegung der Norm: Beschränkung auf den Besitzverlust bei Fortexistenz der Sache
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2. Anwendbarkeit des 255 BGB auch bei fortbestehenden Surrogatansprüchen3. Anwendbarkeit des 255 BGB auch hinsichtlich konkurrierender Schadensersatzansprüche; II. Der Anwendungsbereich der zweiten Variante von 255 BGB; III. Analoge Anwendung der Vorschrift als Regreßregel; IV. Wichtige Urteile des BGH zum Anwendungsbereich des 255 BGB; V. Zusammenfassung; 2 Zur Rechtsfolgenseite: Bewirkt die Abtretung einen (endgültigen) Übergang des Eigentums an der verlorenen Sache bzw. des beeinträchtigten Rechts auf den Entschädigenden?; I. Im Fall des Sachverlusts ( 255 - 1. Fall - BGB)
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1. Die Lehre von der schlichten Abtretung ohne Übereignungswirkung2. Die Theorie von der Abtretung mit Übereignungswirkung nach 931 BGB; a) Die Lehre vom endgültigen Abandon; b) Die Lehre vom vorläufigen Abandon; II. Die Abandonfrage bei 255 Fall 2 BGB; III. Zusammenfassung; 2. Kapitel: Überblick über die Gesetzgebungsgeschichte, über partikularrechtliche Vorbilder und die gemeinrechtlichen Lehren; 3 Entstehungsgeschichte zu 255 BGB; 4 Partikularrechtliche Vorbilder; 5 Die Lehren des gemeinen Rechts; I. MÜHLENBRUCH und VON VANGEROW; II. WINDSCHEID; III. FRIEDRICH MOMMSEN
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IV. Die Lehre vom Anspruchsübergang auch ohne Zession3. Kapitel: Die Fälle des Römischen Rechts zur Forderungsabtretung bei der Haftung für Sachverlust; 6 Plan der folgenden Darstellung; 7 Die Klagenabtretung an den Vindikationsbeklagten; I. Überblick; II. Paulus D. 6,1,21: Fahrlässiger Verlust der tatsächlichen Sachherrschaft nach der litis contestatio; III. Keine Klagenzession bei dolosem Besitzverlust; 1. Paulus D. 6,1,69; 2. Weitere Quellen zum dolosen Besitzverlust; III. Papinian D. 6,1,63 (Anfang): Bestätigung des Unterschieds zwischen fahrlässigem und dolosem Besitzverlust
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IV. Qui liti se optulit1. Zur Frage nach dem Haftungsgrund bei der oblatio liti; 2. Zur Frage nach einer Klagenzession an den liti se offerens; V. Zusammenfassung zur Klagenzession an den Vindikationsbeklagten; 8 Exkurs: Die Durchführung der Zession; 9 Keine Klagenzession im Rahmen der condictio furtiva?; I. Julian D. 13,1,14,1: Keine Pflicht des Klägers zur Sicherheitsleistung; II. Pomponius D. 47,2,9,1: Kein Verzicht des Klägers auf die konkurrierende rei vindicatio; III. Zusammenfassung; 10 Die Klagenabtretung im Rahmen der actio servi corrupti
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11 Klagenabtretung im Rahmen der Haftung des Reeders (D. 4,9,6,4)
Weitere Ausg.:
ISBN 9783428532926
Weitere Ausg.:
ISBN 9783428132928
Weitere Ausg.:
Erscheint auch als Druck-Ausgabe Wacke, Jan Ulrich Actiones suas praestare debet Berlin : Duncker & Humblot, 2010 ISBN 9783428132928
Sprache:
Deutsch
Fachgebiete:
Rechtswissenschaft
Schlagwort(e):
Schadensersatz
;
Abtretung
;
Regress
;
Römisches Recht
;
Hochschulschrift
DOI:
10.3790/978-3-428-53292-6
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