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  • 1
    UID:
    gbv_1659081505
    Format: 1 Online-Ressource (124 S.)
    Edition: 2. Aufl., 2., korrigierte Aufl.
    ISBN: 9783428124923 , 9783428524921
    Series Statement: Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte 37
    Content: Main description: Schneller als erwartet ist eine zweite Auflage dieses Bändchens notwendig geworden. Der Text wird unverändert vorgelegt; es wurden nur wenige Versehen korrigiert und einige Druckfehler beseitigt.Vorbemerkung zur 2. Auflage von Hans-Christof KrausBedenkt man die Bedeutung des Ereignisses als grundlegende politische und verfassungshistorische Zäsur der neueren deutschen Geschichte, dann hat der Untergang des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, der am 6. August 1806 mit der Niederlegung der Krone Karls des Großen durch den letzten Kaiser Franz II. erfolgte, in der Geschichtsschreibung und auch in der historisch-politisch interessierten Öffentlichkeit bis heute nur eine vergleichsweise geringe Aufmerksamkeit gefunden. Jedenfalls ist das Thema bisher kaum monographisch behandelt worden. Im zweihundertsten Jahr nach dem Ereignis sollen die schwere Krise und das im wesentlichen durch die Politik Napoleons herbeigeführte - freilich durch die eigensüchtige Politik Österreichs und Preußens seit langem vorbereitete - Ende des Reiches dem heutigen Leser noch einmal in knapper und übersichtlicher Form vergegenwärtigt werden, und zwar unter Berücksichtigung der wichtigsten neueren und neuesten Forschungen zur politischen und zur Verfassungsgeschichte des späten Reiches. Die Darstellung, die auch die Vor- und die Nachgeschichte des Reichsendes eingehend in den Blick nimmt, gelangt zum Ergebnis, daß das Alte Reich - allen älteren und neueren Reichsnostalgien zum Trotz - weder als politische Institution, noch als Verfassungsgebilde in der Zeit nach 1800 wirklich lebensfähig, sondern daß sein Ableben längst überfällig war. Der inner- und außerhalb Europas allgemein beschrittene Weg zum modernen Nationalstaat erforderte für Deutschland den Abschied vom Reich, der freilich sehr spät kam und im Bewußtsein vieler Deutscher des 19. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine ideelle "Leerstelle" hinterließ, die niemals wirklich ausgefüllt werden konnte und die deshalb in der Zeit des ersten Nationalstaats (1871-1945) immer wieder eine historische Belastung von nicht zu unterschätzender Bedeutung darstellte.
    Note: PublicationDate: 20100909
    Additional Edition: ISBN 9783428524921
    Additional Edition: Druck-Ausgabe Erscheint auch als ISBN 9783428524921
    Language: German
    Author information: Kraus, Hans-Christof 1958-
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 2
    UID:
    gbv_1659083532
    Format: 1 Online-Ressource (606 Seiten)
    Edition: 1. Auflage
    ISBN: 9783428120673 , 9783428520671
    Series Statement: Schriften zum Völkerrecht 169
    Content: Main description: Der Autor wagt eine Adaption der Werke Kants zur Sittenlehre und Urteilskritik. Statt akademisch zu rekapitulieren, erarbeitet er praktikable Vorschläge gegen übermäßig partikular ausgerichtetes Recht und Politik. Entwicklungen der sog. Globalisierung bergen Hindernisse für den geschichtsapologetisch postulierten Fortschritt. Diese gipfeln im Kampf gegen Terroristen. Das Weltbürgerrecht soll vor solchen nicht durch Grenzziehung auszumerzenden Friedensbrüchen schützen. Darunter ist ein universelles Kriterium der Konfliktbewältigung zu verstehen. Es weist einen Kanon individuell und kollektiv erzwingbarer Prinzipien und Regeln aus. Sie gelten wegen ihrer gedanklichen Plausibilität willensbildend aber nicht -abhängig als ius cogens und wirken erga omnes. Daher durchdringt diese Teilschnittmenge alle Kulturen. Aus ihr kann man anschauliche Direktiven gewinnen: gegen Tötung, Folter, Sklaverei und für Notwehr, Unschuldsvermutung, Asylnahme etc.Die Basis zur Herleitung bilden der kategorische Imperativ sowie juridische und politische Imperative. Der völkerrechtliche Vollzug des Weltbürgerrechts bedarf einer UNO mit Gremien freier Willensbildung und notfalls humanitärer Einmischung.
    Note: PublicationDate: 20100909 , Dissertation Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer 2005
    Additional Edition: ISBN 9783428520671
    Additional Edition: Print version Weltbürgerliches Völkerrecht
    Additional Edition: Erscheint auch als Druck-Ausgabe Lange-Bertalot, Nils Weltbürgerliches Völkerrecht Berlin : Duncker & Humblot, 2007 ISBN 3428120671
    Additional Edition: ISBN 9783428120673
    Language: German
    Subjects: Law , Philosophy
    RVK:
    RVK:
    RVK:
    Keywords: Kant, Immanuel 1724-1804 ; Rechtsphilosophie ; Rezeption ; Humanitäre Intervention ; Hochschulschrift
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 3
    Online Resource
    Online Resource
    [s.l.] : 国家食品药品监督管理局办公室
    UID:
    gbv_1065855664
    Format: 电子文本数据
    Content: 食品药品监督管理局办公室关于停止销售new york痘痘美肤精华液681化妆品的紧急通知 食药监办保化[2011]第157号 各省、自治区、直辖市食品药品监督管理局(药品监督管理局):   日前,上海市食品药品监督管理局在监督检查中,检测发现产品名称为“new york痘痘美肤精华液681”的化妆品(标示的生产企业:珠海吉美化妆品有限公司;生产日期20101023、20101008、20101102、20101207、20100909、20100226)含违禁添加成分盐酸林可霉素。我局已责成广东省食品药品监督管理局对珠海吉美化妆品有限公司立即开展监督检查,严肃查处违法违规行为。为保障……
    Note: 文本型
    Language: Chinese
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    URL: Volltext  (点击此处查看详细法规全文)
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 4
    UID:
    gbv_165908296X
    Format: 1 Online-Ressource (575 S.)
    Edition: 1. Aufl.
    ISBN: 9783428122943 , 9783428522941
    Series Statement: Schriften zur Europäischen Rechts- und Verfassungsgeschichte 55
    Content: Main description: Bei Stockwerkseigentum, einem seit dem Mittelalter nachweisbaren und praktisch in ganz Europa bekannten Rechtsinstitut, sind Gebäude nicht nach rechnerischen Quoten, sondern real nach materiellen Anteilen geteilt. Im 19. Jahrhundert wurde diese Konstruktion unter pandektistischem Einfluss zurückgedrängt, seine Neubegründung verboten. Schon nach dem Ersten Weltkrieg zeigte sich das Bedürfnis nach Wiedereinführung eines Stockwerkseigentums, doch erst nach 1945 schuf man an seiner Stelle das auf Miteigentumsanteilen beruhende Wohnungseigentum, dessen Gestaltung vielfach von den (angeblichen) Erfahrungen mit dem Stockwerkseigentum geprägt ist. Die Untersuchung dieses Weges, gekennzeichnet vom Ringen zwischen dogmatischen Forderungen und praktischen Bedürfnissen, bildet den ersten Schwerpunkt der Arbeit von Gerald Kohl. Dabei wird die Entwicklung in Deutschland, in der Schweiz und in Österreich unter Verwendung zahlreicher bisher unbekannter Archivbestände dargestellt.Das Bild, das sich die Wissenschaft des 19. und 20. Jahrhunderts vom Stockwerkseigentum gemacht hatte und das bis heute besteht, ist durch eine Vielzahl von Vorurteilen und Klischees geprägt. Diese Stereotypen werden im zweiten Teil der Arbeit erstmals den Ergebnissen einer umfassenden Rechtstatsachenuntersuchung gegenübergestellt. Dabei wurden auf der Grundlage des in Österreich bestehenden elektronischen Grundbuchs die Rechtsverhältnisse an mehr als 1400 noch heute materiell geteilten Objekten sowie mehr als 5000 Eigentumsübertragungen analysiert. Der Vergleich zwischen Theorie und Rechtswirklichkeit entlarvt falsche Vorstellungen und macht die tatsächlichen Probleme des Stockwerkseigentums sichtbar. Am Ende des Buches werden daher rechtspolitische Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt.
    Content: Review quote: "[…] die besprochene Arbeit [ist] eine äußerst wertvolle Monographie zum Stockwerkseigentum allgemein, weil sie eine ungeheure Fülle von Modellen und Rechtsfragen zu dieser Materie enthält und zugleich auch Lösungen bietet für die vielfältigen Probleme, die das Stockwerkseigentum mit sich bringt. Die rechtstatsächliche Untersuchung als Grundlage der monographischen Darstellung ist einmalig und zur Nachahmung empfehlenswert." Theodor Bühler, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, 126. Bd., 2009
    Note: PublicationDate: 20100909 , T. 1. GrundlagenT. 2. Geschichte des Stockwerkseigentums -- T. 3. Grundfragen des Stockwerkseigentums -- T. 4. Das Stockwerkseigentum im Rechtsleben. , T. 1. GrundlagenT. 2. Geschichte des Stockwerkseigentums -- T. 3. Grundfragen des Stockwerkseigentums -- T. 4. Das Stockwerkseigentum im Rechtsleben.
    Additional Edition: ISBN 9783428522941
    Additional Edition: Druck-Ausgabe Erscheint auch als ISBN 9783428522941
    Language: German
    Author information: Kohl, Gerald 1965-
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 5
    UID:
    gbv_165908153X
    Format: 1 Online-Ressource (139 Seiten)
    Edition: 1. Auflage
    ISBN: 9783428524914 , 9783428124916
    Series Statement: Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte Bd. 42
    Content: Main description: Gotteslästerung - bislang in europäischen Augen ein atavistischer Tatbestand aus versunkenen, finsteren Zeiten - erlangt jäh schockierende Aktualität, seit sich in der islamischen Welt Massenprotest wider die Beleidigung ihrer religiösen Gefühle durch westliche Medien erhebt und heiliger Eifer in Zorn, Haß und Gewalt entlädt. Die Empfindlichkeit der Muslime, die zu Recht oder Unrecht ihren Glauben geschmäht sehen, kontrastiert der Gleichgültigkeit westlicher Gesellschaften gegenüber der Schmähung des Christentums. Seit der Aufklärung gilt es in "liberalen" Kreisen als Ausweis von Witz und Intellektualität, sich über Christentum und Kirche zu mokieren. "Ecrasez l'infâme" tönt als Parole der Toleranz. Christophobie präsentiert sich heute als politisch korrekt.Der säkulare Staat tut sich schwer, mit rechtsstaatlichen Mitteln religiöse Gefühle zu schützen. Die noch immer geltende Strafdrohung für Religionsbeschimpfung greift praktisch ins Leere. Zwar hat auch die moderne Gesellschaft ihre Tabus. Doch der Schutz religiöser Gefühle gehört nicht dazu. Taugen denn auch bloße Gefühle des einen zum Maß der Freiheit des anderen? Unter den Bedingungen grundrechtlicher Freiheit muß jedermann ein bestimmtes Quantum an lästigem zwischenmenschlichen Verhalten ertragen, an Unmoral und Geschmacklosigkeit, soweit sie nicht in Verletzung von Rechtsgütern umschlagen. Als schutzwürdiges Rechtsgut gilt der innere Friede der Gesellschaft. Folgt daraus, daß, wer die Macht hat, die Straße zu mobilisieren und die Öffentlichkeit einzuschüchtern, die Freiheit aller beschränken darf?Der freiheitliche Staat stößt an die Grenzen seiner Möglichkeiten, wenn er das Heilige schützen soll. Eben deshalb ist es angebracht, diesen Grenzen nachzugehen. Im europäischen Verfassungsstaat verlaufen sie anders als in der Rechtswelt des Islam. Der Zündstoff, der sich wegen dieses Unterschiedes anhäuft, zwingt dazu, das Verhältnis des Verfassungsstaates zum Phänomen der Blasphemie neu zu überdenken. Diese Rückbesinnung führt zu den Fundamenten, auf denen die Kultur des Westens, in ihr sein Rechtssystem, baut. Das komplexe Thema wird aus verschiedenen fachlichen Perspektiven betrachtet, denen der Theologie und der Geschichte, der Staats- und Verfassungstheorie, des Verfassungsrechts sowie des Strafrechts.Aus dem Vorwort des Herausgebers
    Content: Review quote: "[…] Die Kunst ist frei, auch wo sie in ihrer Unbedingtheit andere verletzt, und sei es in deren religiösem Empfinden. Ein kleines, sehr orientierendes Buch diskutiert das unter dem Titel 'Religionsbeschimpfung. Der rechtliche Schutz des Heiligen'. Und obwohl die Autoren die Sache der Religion mit Anteilnahme betrachten - das Buch ist hervorgegangen aus einer Veranstaltung der katholischen Görres-Gesellschaft -, ist der Befund eindeutig: Die Religion vor öffentlicher Herabsetzung zu schützen ist dem Staat nicht gegeben. Die Freiheit der Meinungsäußerung und der Kunst stehen dem gebieterisch entgegen.Zwar wird nach Paragraph 166 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer das religiöse oder weltanschauliche Bekenntnis anderer 'in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören'. Aber Verurteilungen nach dieser Norm gibt es so gut wie nicht mehr, und so ist es auch richtig. Verfassungsmäßige Freiheiten können nur durch andere verfassungsmäßige Bestimmungen eingeschränkt werden. Gott und Glauben sind keine derart festgestellten Rechtsgüter. Auch das religiöse Gefühl scheidet in seiner Unbestimmtheit als Grenze aus. Wohl ist die Freiheit des Glaubens und der Religionsausübung grundsätzlich garantiert, aber sie leidet nicht unter Pamphleten. Trotz […] Mohammed-Karikaturen kann jeder europäische Muslim so fromm sein, wie er mag.Der Regensburger Strafrechtler Michael Pawlik gibt sehr vorsichtig zu bedenken, ob die Schmähung der Religion nicht den Achtungsanspruch des Gläubigen verletze. Unser Handeln richtet sich nach Normen, und die letzten Normen, denen der Gläubige folgt, die seines Glaubens zu verspotten heißt, ihn selbst zu kränken. Pawlik hält des aber zuletzt doch für falsch, auf diesen Gedanken eine strafrechtliche Ahndung zu stellen: Das Strafrecht übernimmt sich, wenn es sittliche Standards verteidigen will, die in der Gesellschaft keinen Rückhalt mehr haben. Aber seine Argumentation erklärt, warum die Religionsbeschimpfung etwas Ernstes ist, warum die Erregung der Gläubigen verständlich ist und nicht bloß gekränktes Stammeskriegertum." Stephan Speicher, in: Süddeutsche Zeitung, 7. April 2008"[…] Es ist […] verdienstvoll, dass Josef Isensee, ein Streiter für eine wirkungsvolle Kultur der Ehre, diesen Band herausgegeben hat, der eine rechtshistorische, eine strafrechtliche und zwei verfassungsrechtliche Analysen des rechtlichen Schutzes des Heiligen gegen Beschimpfungen bietet.[…] Andreas von Arnauld de la Perriére und Josef Isensee in seinem Nachwort decken umfänglich und detailgenau die verfassungsrechtlichen Probleme ab. Beide schildern ausführlich die einschlägigen Beispiele von Rushdie über die Fernsehserie 'Popetown' bis zu Papst Benedikt. Sie weisen auf den demographischen Hintergrund der islamischen Kritik am westlichen Meinungsfreiheitsverständnis hin, sensibilisieren für Ehr- und Heiligkeitsansprüche, verweisen aber ebenso deutlich auf die drohende 'Tyrannei des Gruppenveto' (ein Ausdruck von Timothy Garton Ash), die dort einsetzt, wo jede Gruppe die eigene heilige Kuh strafrechtlich außer Kritik stellen will. […] In Kernpunkten sind [die beiden Verfassungsrechtler] einig: § 166 StGB ist kein scharfes Schwert gegen Religionsbeschimpfung und wird auch keines mehr werden. Wenn, dann ist eine Neubesinnung über Sinn und Zweck des § 166 StGB selbst erforderlich (Pawlik) oder aber wir kämpfen politisch, in der Gesellschaft, fortiter in re, aber suaviter in modo für eine zivilisierte Kultur der Ehre (Isensee) und für eine Inklusion aller Bürger mit ihren unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen (Arnauld). Ein lesenswerter Band, der aufklärt, nicht zuletzt über Stärken und Schwächen der Aufklärung selbst!" Winfrid Brugger, in: Der Staat, 1/2008
    Note: PublicationDate: 20100909 , Gottesfrevel. Ein kapitel aus der geschichte der staatsaufgaben / Professor Dr. Arnold AngenendtDer strafrechtliche schutz des heiligen / Professor Dr. Michael Pawlik -- Grundrechtsfreiheit zur gotteslästerung? / Professor Dr. Andreas von Arnauld de la Perrière -- Nachwort -- blasphemie im koordinatensystem des säkularen staates / Professor Dr. Josef Isensee. , Gottesfrevel. Ein kapitel aus der geschichte der staatsaufgaben / Professor Dr. Arnold AngenendtDer strafrechtliche schutz des heiligen / Professor Dr. Michael Pawlik -- Grundrechtsfreiheit zur gotteslästerung? / Professor Dr. Andreas von Arnauld de la Perrière -- Nachwort -- blasphemie im koordinatensystem des säkularen staates / Professor Dr. Josef Isensee.
    Additional Edition: ISBN 9783428124916
    Additional Edition: Erscheint auch als Druck-Ausgabe Religionsbeschimpfung Berlin : Duncker & Humblot, 2007 ISBN 342812491X
    Additional Edition: ISBN 9783428124916
    Language: German
    Subjects: Law , Theology
    RVK:
    RVK:
    RVK:
    RVK:
    Keywords: Gotteslästerung ; Verfassungsstaat ; Konferenzschrift
    URL: Volltext  (lizenzpflichtig)
    Author information: Isensee, Josef 1937-
    Author information: Pawlik, Michael 1965-
    Author information: Arnauld, Andreas von 1970-
    Author information: Angenendt, Arnold 1934-2021
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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