Umfang:
[4] Bl.
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2°
Anmerkung:
Titel ist Textanfang
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Autopsie nach Ex. der ULB Sachsen-Anhalt
,
Erscheinungsjahr nach der Datierung am Ende der Schrift bestimmt
Weitere Ausg.:
Digitalisierte Ausg. Wir Friderich Wilhelm, von Gotts Gnaden, König in Preußen, Marggraf zu Brandenburg ... Entbieten allen und jeden Unsern Prælaten, Grafen, Freyherren, ... Unsere Gnade und Gruß, und gegen Jhnen samt und sonders hiermit gnädigst zu vernehmen; Ob zwar in Unserer gedruckten und Männiglich publicirten Jagt- und Holtz-Ordnung ... angedeutet und befohlen worden, wie es in Unsern Geheegen und Wildfuhren hin und wieder gehalten, ... daß Wir dennoch mißfällig vernehmen müssen, wie einige boßhafftige Leute, aller Verordnung und Verboths zuwider, sich unterstehen, in Unsern Gehegen und Wildfuhren gantz unverantwortlicher Weise Hauß zu halten, indem ihrer etliche die Hunde durch die gehegte Oehrter ... streichen lassen, und das Wild verjagen, ... [S.l.], 1713
Sprache:
Deutsch
Schlagwort(e):
Verordnung
Mehr zum Autor:
Friedrich Wilhelm I. Preußen, König 1688-1740
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