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  • 1
    Book
    Book
    Berlin :Duncker & Humblot,
    UID:
    almahu_BV010885526
    Format: 740 S.
    ISBN: 3-428-08828-X
    Series Statement: Schriften zum Öffentlichen Recht 707
    Note: Zugl.: Osnabrück, Univ., Diss., 1994/95
    Language: German
    Subjects: Law
    RVK:
    Keywords: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ; Eigentumsschutz ; Eigentumsgarantie ; Eigentumsgarantie ; Hochschulschrift ; Hochschulschrift ; Hochschulschrift
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 2
    Book
    Book
    Berlin : Duncker und Humblot
    UID:
    gbv_272094102
    Format: 740 S.
    ISBN: 342808828X
    Series Statement: Schriften zum öffentlichen Recht 707
    Note: Literaturverz. S. [682] - 740 , Zugl.: Osnabrück, Univ., Diss., 1994/95
    Language: German
    Subjects: Law
    RVK:
    Keywords: Eigentumsgarantie ; Eigentumsgarantie ; Hochschulschrift
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 3
    Book
    Book
    Berlin : Duncker & Humblot
    UID:
    kobvindex_ZLB12401209
    Format: 740 Seiten
    Edition: 1
    ISBN: 342808828X
    Series Statement: Schriften zum öffentlichen Recht : SöR Bd. 707
    Note: Zugl.: Osnabrück, Univ., Diss., 1995
    Language: German
    Keywords: Eigentumsgarantie
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 4
    Book
    Book
    Berlin : Duncker & Humblot
    UID:
    kobvindex_ZLB33380868
    Format: 740 Seiten
    ISBN: 342808828
    Series Statement: Schriften zum öffentlichen Recht : SöR 707
    Note: Zugl.: Osnabrück, Univ., Diss., 1995
    Language: German
    Keywords: Bundesrepublik Deutschland ; Deutsches Staatsrecht nach 1945 ; Eigentum ; Grundgesetz ; Rechtstheorie, Rechtsbildung und Rechtsanwendung
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 5
    Online Resource
    Online Resource
    Berlin : Duncker & Humblot
    UID:
    almahu_9948638918502882
    Format: 1 online resource (740 p.)
    Edition: 1st ed.
    ISBN: 9783428488285
    Series Statement: Schriften zum Öffentlichen Recht 707
    Content: Innerhalb des Katalogs der im Grundgesetz verankerten Freiheitsgrundrechte, die von ihrer Struktur her durch das bereits in Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 angelegte Spannungsverhältnis von individuellem Freiheitsrecht und Schranken zugunsten von Gemeinwohlbelangen gekennzeichnet sind, fällt die Eigentumsgarantie mit dem in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 verankerten Auftrag an den Gesetzgeber, Inhalt und Schranken zu bestimmen, heraus. -- Auch 15 Jahre nach Erlaß des als dogmatische Wende bezeichneten Naßauskiesungsbeschlusses ist die Diskussion um Funktion und Reichweite dieses Grundrechts angesichts der nach einhelliger Meinung notwendigen rechtlichen Fixierung des Schutzgegenstands nicht zur Ruhe gekommen. Die auffällige Zwitterstellung des Gesetzgebers, der den verbürgten Freiraum nicht nur beschränken, sondern gleichsam auch schaffen soll, führt noch immer zu einer eigentümlichen Schwäche der Wirkkraft dieses Grundrechts. Denkfiguren aus der Weimarer Reichsverfassung, wie z. B. die Institutslehre und die materiellen Enteignungstheorien, stehen neben abrupt eingeführten neuen Merkmalen, wie z. B. das der Existenzsicherung oder das der eigenen Leistungserbringung. -- Angesichts dieser Unsicherheiten werden zunächst die Lösungsansätze in Rechtsprechung und Literatur zu Schutzgegenstand und Weite der Eigentumsgarantie in Art. 153 WRV untersucht, um sodann die Thesen von BGH und BVerfG als zwei voneinander abweichende Modelle ausführlich kritisch zu hinterfragen. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Rückführung der einzelnen Begründungstopoi zum Normtext der Verfassung gelegt. Beide Modelle haben sich gleichsam verselbständigt. -- Angesichts dieses Befundes liegt es nahe, den Ausgangspunkt für die Schwäche, das Dogma von der rechtlich verfestigten Herrschaft, näher zu begutachten. Der Gesetzgeber schafft im Grunde nicht Eigentum als Freiraum, sondern er verfestigt eine bereits gesellschaftlich anerkannte Macht nur zu einer Rechtsmacht und beschränkt sie in diesem Moment. Legt man das gesellschaftlich anerkannte Eigentum als Bezugsgegenstand der Eigentumsgarantie zugrunde, so lassen sich die verschiedenen Aufträge an den Gesetzgeber aus Art. 14 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 in ein formal gegliedertes System einordnen und die Auffälligkeiten im Vergleich zu den anderen Freiheitsgrundrechten beseitigen. Dies wird im letzten Teil der Arbeit aufgezeigt.
    Note: Doctoral Thesis Universität Osnabrück, 1994/95
    Additional Edition: ISBN 9783428088287
    Language: German
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 6
    Online Resource
    Online Resource
    Berlin : Duncker & Humblot
    UID:
    almahu_9949433092402882
    Format: 1 online resource (740 p.)
    Edition: 1st ed.
    ISBN: 9783428488285
    Series Statement: Schriften zum Öffentlichen Recht 707
    Content: Innerhalb des Katalogs der im Grundgesetz verankerten Freiheitsgrundrechte, die von ihrer Struktur her durch das bereits in Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 angelegte Spannungsverhältnis von individuellem Freiheitsrecht und Schranken zugunsten von Gemeinwohlbelangen gekennzeichnet sind, fällt die Eigentumsgarantie mit dem in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 verankerten Auftrag an den Gesetzgeber, Inhalt und Schranken zu bestimmen, heraus. -- Auch 15 Jahre nach Erlaß des als dogmatische Wende bezeichneten Naßauskiesungsbeschlusses ist die Diskussion um Funktion und Reichweite dieses Grundrechts angesichts der nach einhelliger Meinung notwendigen rechtlichen Fixierung des Schutzgegenstands nicht zur Ruhe gekommen. Die auffällige Zwitterstellung des Gesetzgebers, der den verbürgten Freiraum nicht nur beschränken, sondern gleichsam auch schaffen soll, führt noch immer zu einer eigentümlichen Schwäche der Wirkkraft dieses Grundrechts. Denkfiguren aus der Weimarer Reichsverfassung, wie z. B. die Institutslehre und die materiellen Enteignungstheorien, stehen neben abrupt eingeführten neuen Merkmalen, wie z. B. das der Existenzsicherung oder das der eigenen Leistungserbringung. -- Angesichts dieser Unsicherheiten werden zunächst die Lösungsansätze in Rechtsprechung und Literatur zu Schutzgegenstand und Weite der Eigentumsgarantie in Art. 153 WRV untersucht, um sodann die Thesen von BGH und BVerfG als zwei voneinander abweichende Modelle ausführlich kritisch zu hinterfragen. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Rückführung der einzelnen Begründungstopoi zum Normtext der Verfassung gelegt. Beide Modelle haben sich gleichsam verselbständigt. -- Angesichts dieses Befundes liegt es nahe, den Ausgangspunkt für die Schwäche, das Dogma von der rechtlich verfestigten Herrschaft, näher zu begutachten. Der Gesetzgeber schafft im Grunde nicht Eigentum als Freiraum, sondern er verfestigt eine bereits gesellschaftlich anerkannte Macht nur zu einer Rechtsmacht und beschränkt sie in diesem Moment. Legt man das gesellschaftlich anerkannte Eigentum als Bezugsgegenstand der Eigentumsgarantie zugrunde, so lassen sich die verschiedenen Aufträge an den Gesetzgeber aus Art. 14 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 in ein formal gegliedertes System einordnen und die Auffälligkeiten im Vergleich zu den anderen Freiheitsgrundrechten beseitigen. Dies wird im letzten Teil der Arbeit aufgezeigt.
    Note: Doctoral Thesis Universität Osnabrück, 1994/95
    Additional Edition: ISBN 9783428088287
    Language: German
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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