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    Online-Ressource
    Online-Ressource
    Berlin : Duncker & Humblot
    UID:
    b3kat_BV040326198
    Umfang: 1 Online-Ressource (IV, 282 S.)
    Ausgabe: 1. Aufl
    ISBN: 9783428511396
    Serie: Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht 72
    Anmerkung: Inhaltsübersicht: Einführung - 1. Teil: Grundlagen: Geschichtlicher Überblick über das französische Steuerrecht - Quellen des gegenwärtigen Vermögensteuerrechts - Standortbestimmung der Vermögensteuer im französischen Steuerrecht - 2. Teil: Darstellung des geltenden Vermögensteuerrechts: Die Lehre vom Stufenbau des Steuertatbestandes - Der Steuerraum - Das Steuersubjekt - Der Steuergegenstand - Der Steuermaßstab - Der Steuersatz (zu jedem Tatbestandsmerkmal mit einer Zusammenfassung der Grundzüge der entsprechenden Regelung der deutschen Vermögensteuer) - 3. Teil: Verfahren: Die Steuerfestsetzung und die Steuererhebung - Das Rechtsbehelfsverfahren - 4. Teil: Rechtfertigung der französischen Vermögensteuer: Die Rechtfertigung der deutschen Vermögensteuer - Die Rechtfertigung der französischen Vermögensteuer - 5. Teil: Résumé: Fünf Jahre IGF und 13 Jahre ISF. Ein Rückblick: "socialement juste", "économiquement raisonnable", "téchniquement simple" - Ergebnis - Anlage 1 und 2 - Literatur-, Personen- und Sachverzeichnis , Main description: In Deutschland ist der Vollzug der Vermögensteuer seit dem 1.1.1997 ausgesetzt. Diese Suspendierung war die Folge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22.6.1995, mit dem das Vermögensteuergesetz wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitssatz für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt worden ist. Eine förmliche Aufhebung des Vermögensteuergesetzes ist jedoch bis heute nicht erfolgt - im Gegenteil: In der politischen Debatte um Sozialleistungskürzung und/oder Abgabenerhöhung flackert regelmäßig auch die Forderung nach einer Rückkehr der Vermögensteuer wieder auf. -- Frankreich - Gründungsmitglied der Europäischen Gemeinschaften und bedeutendster Handelspartner Deutschlands - hingegen kennt eine Vermögensteuer. Eine nähere Betrachtung dieser Vermögensteuer zeigt allerdings, dass sie sich von der deutschen ganz erheblich unterscheidet. Während die deutsche Vermögensteuer aus der 1893 in Preußen eingeführten sog. Ergänzungssteuer hervorging und damit auf eine mehr als einhundertjährige Geschichte zurückblicken kann, wurde die Vermögensteuer in Frankreich erst 1982 eingeführt. Ein langes Leben war ihr indes zunächst nicht beschieden: Bereits 1986 wurde sie abgeschafft, um nach einem erneuten Wechsel der politischen Mehrheitsverhältnisse 1989 wieder eingeführt zu werden. Im Unterschied zur deutschen Vermögensteuer erfasst die französische Vermögensteuer nur Privatvermögen. Vermögensteuerpflichtig sind daher auch nur natürliche Personen. Dabei kennt die französische Vermögensteuer kein gesetzliches Bewertungsrecht und ist überdies auch nicht durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt; vielmehr gilt für die Gesamtbelastung aus Einkommen- und Vermögensteuer eine Obergrenze von 85 % der steuerpflichtigen Einkünfte, bei deren Überschreitung die Vermögensteuer gekappt wird , Dissertation Universität Tübingen 2003
    Weitere Ausg.: Erscheint auch als Druck-Ausgabe ISBN 3-428-11139-7
    Sprache: Deutsch
    Fachgebiete: Rechtswissenschaft
    RVK:
    RVK:
    Schlagwort(e): Frankreich ; Vermögensteuer ; Hochschulschrift
    URL: Volltext  (URL des Erstveröffentlichers)
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 2
    Online-Ressource
    Online-Ressource
    Berlin :Duncker & Humblot,
    UID:
    edoccha_9958911570302883
    Umfang: 1 online resource (288 p.)
    ISBN: 3-428-51139-5
    Serie: Tubinger Schriften zum internationalen und europaischen Recht, Bd. 72
    Inhalt: Hauptbeschreibung In Deutschland ist der Vollzug der Vermögensteuer seit dem 1.1.1997 ausgesetzt. Diese Suspendierung war die Folge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22.6.1995, mit dem das Vermögensteuergesetz wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitssatz für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt worden ist. Eine förmliche Aufhebung des Vermögensteuergesetzes ist jedoch bis heute nicht erfolgt - im Gegenteil: In der politischen Debatte um Sozialleistungskürzung und/oder Abgabenerhöhung flackert regelmäßig auch die Forderung nach einer Rückkehr der Vermögensteuer
    Anmerkung: Description based upon print version of record. , Dissertation--Eberhard-Karls-Universität Tübingen, 2002/2003. , Zum Geleit; Vorwort; Inhaltsverzeichnis; Abkürzungsverzeichnis; Einführung; 1. Teil: Grundlagen; 1. Geschichtlicher Überblick über das französische Steuerrecht; 1.1 Das Mittelalter; 1.2 Die Steuern des Königtums und der französischen Revolution; 1.3 Die Entwicklung im 19. und 20. Jahrhundert; 2. Quellen des gegenwärtigen Vermögensteuerrechts; 2.1 Verfassung; 2.1.1 Der bloc de constitutionnalité; 2.1.2 Das steuerliche Verfassungsrecht; 2.1.2.1 Der Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung; 2.1.2.2 Die allgemeine Handlungsfreiheit; 2.1.2.3 Der Schutz des Eigentums , 2.1.2.4 Die Gesetzmäßigkeit und die Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung2.1.2.5 Die gesetzliche Rückwirkung; 2.1.3 Die Durchsetzung des Verfassungsrechts; 2.2 Gesetz; 2.2.1 Der Code général des impôts; 2.2.2 Der Annexe I des Code général des impôts; 2.2.3 Die loi de finances; 2.3 Untergesetzliches Recht; 2.3.1 Die Annexes II, III und IV des Code général des impôts; 2.3.2 Die partie réglementaire des Livre des procédures fiscales; 2.3.3 Compléments détaillés, Documentation de base und Précis de fiscalité; 2.3.4 Die réponses ministérielles; 2.4 Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung , 2.4.1 Die Anwendbarkeit der französischen Doppelbesteuerungsabkommen auf die Vermögensteuer2.4.2 Die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem französisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen; 2.4.2.1 Art. 19 Abs. 1: Die Besteuerung des unbeweglichen Vermögens; 2.4.2.2 Art. 19 Abs. 2: Die Besteuerung von Beteiligungen an Grundstücksverwaltungsgesellschaften; 2.4.2.3 Art. 19 Abs. 3: Die Besteuerung des beweglichen Betriebsstättenvermögens; 2.4.2.4 Art. 19 Abs. 4: Die Besteuerung von Seeschiffen, Binnenschiffen und Luftfahrzeugen , 2.4.2.5 Art. 19 Abs. 5: Die Besteuerung von allen anderen Vermögensteilen2.4.2.6 Art. 19 Abs. 6: Einseitige Einschränkung des Besteuerungsrechts Frankreichs als Ansässigkeitsstaat; 2.5 Das Schrifttum; 3. Standortbestimmung der Vermögensteuer im französischen Steuerrecht; 3.1 Die steuersystematische Einordnung der Vermögensteuer; 3.1.1 Überblick über die Steuerarten; 3.1.2 Die Einordnung der Vermögensteuer; 3.1.2.1 Die Einordnung der Vermögensteuer als Registersteuer; 3.1.2.2 Die Einordnung der Vermögensteuer als direkte Steuer; 3.2 Die fiskalische Einordnung der Vermögensteuer , 3.2.1 Die Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens auf die wesentlichen Steuern3.2.2 Der Anteil der Vermögensteuer am Gesamtsteueraufkommen; 3.2.3 Der Anteil der Vermögensteuer am Aufkommen der direkten Steuern; 2. Teil: Darstellung des geltenden Vermögensteuerrechts; 1. Die Lehre vom Stufenbau des Steuertatbestandes; 2. Der Steuerraum; 2.1 Die Besteuerungsform der unbeschränkten Vermögensteuerpflicht; 2.2 Die Besteuerungsform der beschränkten Vermögensteuerpflicht; Anhang zu 2.: Der Steuerraum im deutschen Vermögensteuerrecht; 2.3 Fazit zum Steuerraum; 3. Das Steuersubjekt , 3.1 Die Beschränkung auf natürliche Personen , German
    Weitere Ausg.: ISBN 3-428-11139-7
    Sprache: Deutsch
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 3
    Buch
    Buch
    Berlin : Duncker & Humblot
    UID:
    gbv_38610526X
    Umfang: 282 S , Ill , 23 cm
    ISBN: 3428111397
    Serie: Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht 72
    Anmerkung: Literaturverz. S. [267] - 278 , Zugl.: Tübingen, Univ., Diss., 2003
    Sprache: Deutsch
    Fachgebiete: Rechtswissenschaft
    RVK:
    RVK:
    Schlagwort(e): Frankreich ; Vermögensteuer ; Hochschulschrift
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 4
    Buch
    Buch
    Berlin : Duncker & Humblot
    UID:
    kobvindex_ZLB13752027
    Umfang: 282 Seiten , Ill.
    ISBN: 3428111397
    Serie: Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht 72
    Sprache: Deutsch
    Schlagwort(e): Frankreich ; Vermögensteuer ; Hochschulschrift
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 5
    Online-Ressource
    Online-Ressource
    Berlin : Duncker & Humblot
    UID:
    almahu_9948639205202882
    Umfang: 1 online resource (286 p.) , Tab., Abb.; IV, 282 S.
    Ausgabe: 1st ed.
    ISBN: 9783428511396 , 9783428811397
    Serie: Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht 72
    Inhalt: In Deutschland ist der Vollzug der Vermögensteuer seit dem 1.1.1997 ausgesetzt. Diese Suspendierung war die Folge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22.6.1995, mit dem das Vermögensteuergesetz wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitssatz für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt worden ist. Eine förmliche Aufhebung des Vermögensteuergesetzes ist jedoch bis heute nicht erfolgt - im Gegenteil: In der politischen Debatte um Sozialleistungskürzung und/oder Abgabenerhöhung flackert regelmäßig auch die Forderung nach einer Rückkehr der Vermögensteuer wieder auf. -- Frankreich - Gründungsmitglied der Europäischen Gemeinschaften und bedeutendster Handelspartner Deutschlands - hingegen kennt eine Vermögensteuer. Eine nähere Betrachtung dieser Vermögensteuer zeigt allerdings, dass sie sich von der deutschen ganz erheblich unterscheidet. Während die deutsche Vermögensteuer aus der 1893 in Preußen eingeführten sog. Ergänzungssteuer hervorging und damit auf eine mehr als einhundertjährige Geschichte zurückblicken kann, wurde die Vermögensteuer in Frankreich erst 1982 eingeführt. Ein langes Leben war ihr indes zunächst nicht beschieden: Bereits 1986 wurde sie abgeschafft, um nach einem erneuten Wechsel der politischen Mehrheitsverhältnisse 1989 wieder eingeführt zu werden. Im Unterschied zur deutschen Vermögensteuer erfasst die französische Vermögensteuer nur Privatvermögen. Vermögensteuerpflichtig sind daher auch nur natürliche Personen. Dabei kennt die französische Vermögensteuer kein gesetzliches Bewertungsrecht und ist überdies auch nicht durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt; vielmehr gilt für die Gesamtbelastung aus Einkommen- und Vermögensteuer eine Obergrenze von 85 % der steuerpflichtigen Einkünfte, bei deren Überschreitung die Vermögensteuer gekappt wird.
    In: 9783428811397
    Weitere Ausg.: ISBN 9783428111398
    Sprache: Deutsch
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 6
    Online-Ressource
    Online-Ressource
    Berlin : Duncker & Humblot
    UID:
    almahu_9949433657802882
    Umfang: 1 online resource (286 p.) , Tab., Abb.; IV, 282 S.
    Ausgabe: 1st ed.
    ISBN: 9783428511396 , 9783428811397
    Serie: Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht 72
    Inhalt: In Deutschland ist der Vollzug der Vermögensteuer seit dem 1.1.1997 ausgesetzt. Diese Suspendierung war die Folge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22.6.1995, mit dem das Vermögensteuergesetz wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitssatz für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt worden ist. Eine förmliche Aufhebung des Vermögensteuergesetzes ist jedoch bis heute nicht erfolgt - im Gegenteil: In der politischen Debatte um Sozialleistungskürzung und/oder Abgabenerhöhung flackert regelmäßig auch die Forderung nach einer Rückkehr der Vermögensteuer wieder auf. -- Frankreich - Gründungsmitglied der Europäischen Gemeinschaften und bedeutendster Handelspartner Deutschlands - hingegen kennt eine Vermögensteuer. Eine nähere Betrachtung dieser Vermögensteuer zeigt allerdings, dass sie sich von der deutschen ganz erheblich unterscheidet. Während die deutsche Vermögensteuer aus der 1893 in Preußen eingeführten sog. Ergänzungssteuer hervorging und damit auf eine mehr als einhundertjährige Geschichte zurückblicken kann, wurde die Vermögensteuer in Frankreich erst 1982 eingeführt. Ein langes Leben war ihr indes zunächst nicht beschieden: Bereits 1986 wurde sie abgeschafft, um nach einem erneuten Wechsel der politischen Mehrheitsverhältnisse 1989 wieder eingeführt zu werden. Im Unterschied zur deutschen Vermögensteuer erfasst die französische Vermögensteuer nur Privatvermögen. Vermögensteuerpflichtig sind daher auch nur natürliche Personen. Dabei kennt die französische Vermögensteuer kein gesetzliches Bewertungsrecht und ist überdies auch nicht durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt; vielmehr gilt für die Gesamtbelastung aus Einkommen- und Vermögensteuer eine Obergrenze von 85 % der steuerpflichtigen Einkünfte, bei deren Überschreitung die Vermögensteuer gekappt wird.
    Anmerkung: Doctoral Thesis Universität Jena 2009
    In: 9783428811397
    Weitere Ausg.: ISBN 9783428111398
    Sprache: Deutsch
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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