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  • 1
    UID:
    almafu_BV019361063
    Umfang: 275 S.
    ISBN: 3-428-11462-0
    Serie: Schriften zum Öffentlichen Recht 962
    Anmerkung: Zugl.: München, Univ. der Bundeswehr, Diss., 2003
    Sprache: Deutsch
    Fachgebiete: Rechtswissenschaft
    RVK:
    RVK:
    Schlagwort(e): Bundesrat ; Bundesstaat ; Gesetzgebung ; Zustimmungsbedürftigkeit ; Gemeinwohl ; Gemeinwohl ; Verfassungsrecht ; Hochschulschrift ; Hochschulschrift ; Hochschulschrift ; Hochschulschrift
    Mehr zum Autor: Meyer, Stephan 1971-
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 2
    UID:
    almafu_9958911511402883
    Umfang: 1 online resource (276 p.)
    ISBN: 3-428-51462-9
    Serie: Schriften zum offentlichen Recht, Bd. 962
    Inhalt: Hauptbeschreibung Die Zustimmungsverweigerung des Bundesrates beläßt den Staat untätig. Diese Untätigkeit erweist das Zustimmungserfordernis als kritisches Systemelement, sobald der Staat zum Schutz von Gemeinwohlbelangen eigentlich tätig werden müßte. Sind Zustimmungserfordernis und Gemeinwohlauftrag vereinbar? Bezüglich des Erkennens von Gemeinwohlgefährdungen und der Erarbeitung von Gegenmaßnahmen besitzt die Bundesregierung eine verfassungsgewollte Definitionssuprematie. Diese wird durch zustimmungsbedürftige Gesetze gehemmt. Soll das Zustimmungserfordernis dennoch systemgerecht
    Anmerkung: Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Universitat der Bundeswehr Munchen, 2003. , Vorwort; Inhaltsverzeichnis; Fragestellung und Untersuchungsinteresse; 1. Kapitel: Gemeinwohl und Staatshandeln; I. Gemeinwohl - Begriff der Staatstheorie und des Staatsrechts; 1. Irrelevanz der Staatszwecklehre; a) Verfassungsimmanente Staatszwecke?; b) Extrapositive Staatszwecke?; c) Ergebnis; 2. Gemeinwohl als Verfassungsrechtsbegriff; II. Bestimmung eines grundgesetzlichen Gemeinwohlbegriffes; 1. Zur Methode; 2. Gewinnung eines Vorverständnisses; 3. Gemeinwohlrelevante Verfassungsbestimmungen; a) Grundrechte; (1) Subjektiv-abwehrrechtliche Komponente der Grundrechte , (4) Die wesentlichen Staatszielbestimmungen(a) Das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG); (b) Das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht (Art. 109 Abs. 2 GG); (c) Das vereinte Europa (Art. 23 Abs. 1 GG); (d) Wahrung des Friedens (Art. 24 Abs. 2 GG); (e) Umweltschutz (Art. 20 a GG); c) Staatsfundamentalnormen; (1) Das Rechtsstaatsprinzip; (2) Volkssouveränität und demokratisches Prinzip; d) Kompetenznormen; e) Verfassungsaufträge; 4. Ergebnis; III. Der Gemeinwohlvorbehalt; 1. Prozedurales und kompetentielles Gemeinwohlverständnis , c) Folge für das prozedurale Gemeinwohlverständnis , German
    Weitere Ausg.: ISBN 3-428-11462-0
    Sprache: Deutsch
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 3
    UID:
    kobvindex_ABG13379000
    Umfang: 275 S.
    ISBN: 3428114620
    Serie: Schriften zum Öffentlichen Recht Band 962
    Sprache: Deutsch
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 4
    UID:
    almahu_9949433526502882
    Umfang: 1 online resource (275 p.)
    Ausgabe: 1st ed.
    ISBN: 9783428514625 , 9783428814626
    Serie: Schriften zum Öffentlichen Recht 962
    Inhalt: Die Zustimmungsverweigerung des Bundesrates beläßt den Staat untätig. Diese Untätigkeit erweist das Zustimmungserfordernis als kritisches Systemelement, sobald der Staat zum Schutz von Gemeinwohlbelangen eigentlich tätig werden müßte. Sind Zustimmungserfordernis und Gemeinwohlauftrag vereinbar? Bezüglich des Erkennens von Gemeinwohlgefährdungen und der Erarbeitung von Gegenmaßnahmen besitzt die Bundesregierung eine verfassungsgewollte Definitionssuprematie. Diese wird durch zustimmungsbedürftige Gesetze gehemmt. Soll das Zustimmungserfordernis dennoch systemgerecht sein, so die Hypothese, muß es unmittelbar das - vom Verfasser normativ definierte - Gemeinwohl fördern. -- Stephan Meyer betrachtet die Länder als Staaten kraft Grundgesetzes, sie besitzen politische Potenz und verwirklichen somit ebenfalls Gemeinwohlkonzepte. In diesem Verfügbarhalten alternativer Gemeinwohlkonzepte besteht die Bundesstaatsfunktion. Dementsprechend entfaltet der Bundesrat die Gemeinwohlnützlichkeit dieser Funktion, denn er wirkt mit auf Grundlage solcher eigenen Erfahrungen seiner Mitglieder mit staatlicher Gemeinwohlfindung. Dies sichert die Rationalität von Einspruch und Gesetzesinitiative. Beide Mitwirkungsformen besitzen Korrekturfunktion gegenüber der Definitionssuprematie, da letztere einer Irrtumswahrscheinlichkeit unterliegt. Wegen des Vorrangs des demokratischen Prinzips kann sich der Bundesrat dort aber nicht endgültig durchsetzen. Das Zustimmungserfordernis hingegen schützt die politische Potenz der Länder, welche die Rationalität von Einspruch und Gesetzesinitiative gewährleistet. Dieser Schutz bewahrt also eben jene gemeinwohlnützliche Rationalität. -- Der Verfasser zeigt auch, daß die Zustimmungsverweigerung nichts am Fortbestehen einer von der Bundesregierung im Rahmen ihrer Definitionssuprematie festgestellten Gemeinwohlgefährdung ändert. Die Bundesregierung ist somit verpflichtet, eine neue Gesetzesvorlage unter Beachtung der Bundesratsauffassung einzubringen. Der Bundesrat muß daher seine Verweigerung begründen. Außerdem verwehrt die Funktion des Zustimmungserfordernisses es dem Bundesrat - anders das BVerfG - seine Zustimmung zu versagen, nur weil er mit der materiellen Regelung nicht einverstanden ist.
    Anmerkung: Doctoral Thesis Universität München 2003
    In: 9783428814626
    Weitere Ausg.: ISBN 9783428114627
    Sprache: Deutsch
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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