UID:
almafu_9958911781602883
Umfang:
1 online resource (259 p.)
ISBN:
3-428-51813-6
Serie:
Schriften zum offentlichen Recht, Bd. 1004
Inhalt:
Hauptbeschreibung Höchstrichterliche Rechtsprechung ist rechtlich verbindlich. Rechtsprechungsänderungen bedürfen einer Rechtfertigung. Gleiches gilt für die Rückanknüpfung geänderter Rechtsprechung an Sachverhalte der Vergangenheit, gegen die sich eine Abwehr- und Ausschlussregel bilden lässt, die mit der Frage der Verhältnismäßigkeit eine Argumentationslast auslöst. Dies sind die Kernthesen der von Heike Pohl vorgelegten Dissertation. Im Ersten Teil der Arbeit legt die Autorin die methodischen und theoretischen Grundlagen. Darauf aufbauend beschreibt sie im zweiten Teil d
Anmerkung:
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Dissertation-- Universität Berlin, 2004.
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Vorwort; Inhaltsübersicht; Inhaltsverzeichnis; Einleitung; Erster Teil: Methodische und theoretische Grundlagen; A. Richterliche Rechtsgewinnung; I. Zum Verhältnis von Text und Bedeutung. Falsifikation statt Verifizierung; II. Der verfassungsrechtliche Rahmen für die richterliche Rechtsarbeit; 1. Gesetzesbegriff und Charakter der Bindung in Art. 20 III, 97 I GG; 2. Die Gesetzesbindung als richterliche Spielraumbegrenzung; a) Gesetzesvorbehalt und Rechtsprechung; b) Gesetzesvorrang und Rechtsprechung; B. Die Allgemeinverbindlichkeit höchstrichterlicher Präjudizien; I. Vorbemerkung
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II. Allgemeinverbindlichkeit im Rahmen der GesetzesbindungIII. Der Gegenstand einer möglichen Präjudizienbindung; IV. Die derzeitige Disharmonie zwischen dem Umgang mit höchstrichterlichen Präjudizien in Rechtspraxis und -literatur und ihrer rechtstheoretischen Einordnung; V. Die rechtstheoretische Einordnung höchstrichterlicher Präjudizien in der deutschen Rechtsgeschichte; VI. Die aktuelle Gesetzeslage zum Umgang mit höchstrichterlichen Präjudizien
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1. Die Abweichung eines Bundesgerichts (Senats) von der Rechtsprechung eines anderen Bundesgerichts (Senats) oder des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes2. Die Abweichung eines Instanzgerichts von der Rechtsprechung des eigenen Bundesgerichts; 3. Zwischenergebnis; 4. Die Abweichung eines Instanzgerichts von der Rechtsprechung eines anderen Bundesgerichts sowie eines Bundesgerichts (Senats) von der eigenen Rechtsprechung; 5. Die bisherigen Folgen für die Frage der rechtlichen (Un-)Verbindlichkeit höchstrichterlicher Präjudizien
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6. Die Eignung der Konkretisierungsleistung der Judikative zur Reduktion von Komplexität innerhalb des Interpretationsspielraums des Gesetzes7. Zur Motivation des Strebens nach Einheitlichkeit der Rechtsprechung in den Vorlage- und Revisionsvorschriften; VII. Konsequenzen für eine Theorie der Präjudizien; 1. Berücksichtigungsgebot, nur bedingtes Abweichungsverbot. Rechtsverbindlichkeit, Wirksamkeit, Geltung und Rechtsnormcharakter des Präjudizes; 2. Das Erfordernis einer amtlichen Publikation
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2. Die Notwendigkeit des Vorhandenseins einer alten Rechtsprechung
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German
Weitere Ausg.:
ISBN 3-428-11813-8
Sprache:
Deutsch
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