Umfang:
8 S.
,
4°
Anmerkung:
Gesetzgeber am Textende genannt
,
Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Schleßwig, gedruckt bey Lorentz Eckstorff, Hochf. Hoffb. - Erscheinungsjahr nach Datierung am Textende
Weitere Ausg.:
Digitalisierte Ausg. Ihro Königl. Hoheiten Und des Herrn Coadjutoris Und Administratoris Hoch-Fürstl. Durchl. In Vormundschafft Dero vielgeliebten Sohns und Vettern Des Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Carl Friderichs, Erben zu Norwegen ... Gnädigste Declaratio Uber Der unterm dato Hamburg den 26. Febr. 1701. gnädigst abgegebenen allgemeinen Verordnung. Wie es mit denen Ehe-Verlobnissen Zu halten Schleßwig : Eckstorff, 1703
Sprache:
Deutsch
Schlagwort(e):
Gesetz
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Schleswig-Holstein
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Ortsrecht
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Partikularrecht
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Recht
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Deutsches Sprachgebiet
;
Verordnung
Mehr zum Autor:
Karl Friedrich Schleswig-Holstein-Gottorf, Herzog 1700-1739
Mehr zum Autor:
Eckstorff, Lorenz XXXX-1703
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