UID:
almafu_9958910586302883
Format:
1 online resource (606 p.)
Edition:
4. Aufl. Reprint 2018
ISBN:
9783111531007
Note:
Frontmatter --
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Vorwort zur vierten Auflage --
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Inhalts-Ueberficht --
,
Abkürzungen. --
,
Einleitung. --
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Gesetz über den Eigenthumserwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke. Bergwerke und selbstständigen Gerechtigkeiten --
,
Erster Abschnitt Bon dem Erwerb des Eigenthums an Grundstücken. --
,
Zweiter Abschnitt. Bon den dinglichen Rechten an Grundstücken --
,
Dritter Abschnitt. Bon dem Recht der Hypothek und der Grundschuld --
,
Vierter Abschnitt. Von dem Bergwerkseigenthum und den selbstständige» Gerechtigkeiten --
,
Fünfter Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen --
,
Grundbuch-Ordnung. (Gesetz-Sammlung 1872 S. 446 ff.) --
,
Erfter Abschnitt. Bon der Form und Einrichtung der Grundbücher --
,
Zweiter Abschnitt. Von den Grundbuchämtern --
,
Dritter Abschnitt. Von dem Verfahren in Grundbuchsachen --
,
Vierter Abschnitt. Bon der Bildung der Urkunden über Eintragungen im Grundbuch --
,
Fünfter Abschnitt. Bon der Wiederherstellung zerstörter, sowie von Anlegung neuer Grundbücher --
,
Sechster Abschnitt. Von den Kosten --
,
Siebenter Abschnitt. Schlutzbeftimmung --
,
Kosten-Tarif für Grundbuchsachen und Instruktion des Justiz-Ministers vom 3. Juli 1872 --
,
Kosten-Tabellen. --
,
Beilagen zur Grundbuch-Ordnung --
,
1. Allgemeine Verfügung vom 3. September 1872 zur Ausführung der Grundbuch-Ordnung vom 5. Mai 1872. (I M.Bl. 6. 178.) --
,
2.Allgemeine Verfügung vom 18. November 1876, betreffend die Burückführung des Grundbuchs auf die Steuerbücher) (J.M.Bl. ©. 222.) --
,
3.Allgemeine Verfügung vom 6. Juni 1877, betreffend die Erhaltung der Ueberriustimmung zwichen den Grund-buchern unde den Steuerkataftereu) --
,
4. Allgemeine Verfügung vom 11. Oktober 1877 --
,
5.Allgemeine Verfügung vom 14. November 1872 --
,
6. Allgemeine Verfügung vom 14. Oktober 1874 --
,
Gesetz über die Form der Verträge, durch welche Grundstücke zertheilt werden. Vom 5. Mai 1872. (Gesetz-Sammlung 1872 Seite 608.) --
,
Gesetz, betreffend die Stempelabgaben von gewissen, bei dem Grundbuchamte anzubringenden Anträgen. Vom 5. Mai 1872. (Gesetz-Sammlung 1872 Seite 609 ff.) --
,
Anweisung vom 19. September 1872 zur Ausführung des Gesetzes vom 5. Mai 1872, betreffend die Stempelabgaben von gewiffen bei dem Grundbuchamte anzubringenden Anträgen --
,
Nachträge und Berichtigungen. --
,
Sachregister.
,
In German.
Additional Edition:
ISBN 9783111162973
Language:
German
DOI:
10.1515/9783111531007
URL:
https://doi.org/10.1515/9783111531007
URL:
https://doi.org/10.1515/9783111531007
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