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  • 1
    UID:
    b3kat_BV047475079
    Format: 1 Online-Ressource (XXVII, 246 Seiten)
    ISBN: 9783161607141
    Series Statement: Schriften zum Recht der Digitalisierung 7
    Note: Dissertation Ludwig-Maximilians-Universität München 2021
    Additional Edition: Erscheint auch als Druck-Ausgabe ISBN 978-3-16-160713-4
    Language: German
    Subjects: Law
    RVK:
    RVK:
    RVK:
    RVK:
    Keywords: Europäische Union ; Deutschland ; Schweiz ; USA ; Singapur ; Rechtsberatung ; Informationssystem ; Berufsrecht ; Rechtsvergleich ; Deutschland ; Europäische Union ; Mitgliedsstaaten ; Rechtsanwalt ; Monopol ; Rechtsberatung ; Online-Dienst ; Ausländisches Recht ; Deutschland Rechtsdienstleistungsgesetz ; Hochschulschrift ; Hochschulschrift ; Hochschulschrift
    URL: Volltext  (kostenfrei)
    URL: Volltext  (kostenfrei)
    Author information: Brechmann, Bernhard 1995-
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 2
    UID:
    gbv_1869181506
    Format: 1 Online-Ressource
    ISBN: 9783161607141 , 9783161607134
    Content: Legal Tech ist in aller Munde. Die Möglichkeit des Einsatzes von Legal Tech wirft dabei vor allem die Frage auf, ob Rechtsdienstleistungen weiterhin primär nur durch Rechtsanwälte erbracht werden dürfen. Diese Fragestellung wurde bisher allein mit Blick auf die Regelungen im deutschen Recht betrachtet. Bernhard Brechmann untersucht hingegen die Zulässigkeit des Einsatzes von Legal Tech im europäischen und internationalen Kontext. Denn im Gegensatz zu Deutschland kennt eine Reihe von Mitgliedstaaten der EU kein entsprechendes Anwaltsmonopol für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen. Die Frage ist daher, ob diese ausländischen Vorschriften in Deutschland zur Anwendung gebracht werden können
    Note: German
    Language: Undetermined
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 3
    UID:
    almahu_9949099268802882
    Format: 1 Online-Ressource (XXVIII, 246 Seiten)
    Edition: 1. Aufl.
    ISBN: 9783161607141
    Series Statement: Schriften zum Recht der Digitalisierung
    Content: Wer darf Legal Tech einsetzen? Während in Deutschland größtenteils ein Anwaltsmonopol besteht, ist dies in anderen Mitgliedstaaten der EU nicht der Fall. Bernhard Brechmann untersucht ausgehend von diesem Befund, ob derartige ausländische Vorschriften in Deutschland zur Anwendung gebracht werden können.
    Additional Edition: Erscheint auch als Druck-Ausgabe: ISBN 9783161607134
    Language: German
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 4
    UID:
    edocfu_9961605012602883
    Format: 1 Online-Ressource (XXVIII, 246 Seiten)
    Edition: 1. Aufl.
    ISBN: 9783161607141
    Series Statement: Schriften zum Recht der Digitalisierung
    Content: Wer darf Legal Tech einsetzen? Während in Deutschland größtenteils ein Anwaltsmonopol besteht, ist dies in anderen Mitgliedstaaten der EU nicht der Fall. Bernhard Brechmann untersucht ausgehend von diesem Befund, ob derartige ausländische Vorschriften in Deutschland zur Anwendung gebracht werden können.
    Note: PublicationDate: 20210913
    Additional Edition: Erscheint auch als Druck-Ausgabe ISBN 9783161607134
    Language: German
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 5
    UID:
    almahu_BV047373141
    Format: XXVII, 246 Seiten.
    ISBN: 978-3-16-160713-4
    Series Statement: Schriften zum Recht der Digitalisierung 7
    Note: Dissertation Ludwig-Maximilians-Universität München 2021
    Additional Edition: Erscheint auch als Online-Ausgabe ISBN 978-3-16-160714-1
    Language: German
    Subjects: Law
    RVK:
    RVK:
    RVK:
    RVK:
    Keywords: Mitgliedsstaaten ; Rechtsanwalt ; Rechtsberatung ; Online-Dienst ; Ausländisches Recht ; Rechtsdienstleistungsgesetz ; Rechtsberatung ; Informationssystem ; Berufsrecht ; Rechtsvergleich ; Hochschulschrift
    Author information: Brechmann, Bernhard, 1995-,
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 6
    UID:
    edoccha_9961133520802883
    Format: 1 online resource (275 pages)
    Edition: First edition.
    ISBN: 3-16-160714-7
    Series Statement: Schriften zum Recht der Digitalisierung ; v.7.
    Content: Wer darf Legal Tech einsetzen? Während in Deutschland größtenteils ein Anwaltsmonopol besteht, ist dies in anderen Mitgliedstaaten der EU nicht der Fall. Bernhard Brechmann untersucht ausgehend von diesem Befund, ob derartige ausländische Vorschriften in Deutschland zur Anwendung gebracht werden können.
    Note: Cover -- Titel -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Verzeichnis der ausländischen Gesetze -- A. Einleitung -- I. Einführung in die Problemstellung -- II. Das Thema und seine Abgrenzung -- III. Gang der Untersuchung -- B. Begriffsbestimmungen -- I. Legal Tech -- 1. Vorschläge für eine umfassende Definitionsformel -- 2. Differenzierende Ansätze zur Definition von Legal Tech -- a) Produktbezogene Differenzierung -- b) Differenzierung nach Themenbereichen -- c) Differenzierung anhand des Disruptionspotentials sowie des technologischen Entwicklungsgrads einer Anwendung -- d) Differenzierung nach den Auswirkungen auf das anwaltliche Geschäftsmodell und den Kernbereich juristischer Tätigkeit -- II. Rechtsanwalt -- 1. Begriff des „Rechtsanwalts" im deutschen Recht -- 2. Begriff des „Rechtsanwalts" in ausländischen Rechtsordnungen und im Unionsrecht -- III. „Gerichtliche" und „außergerichtliche" Rechtsdienstleistung -- 1. Begriff der „gerichtlichen" und der „außergerichtlichen" Rechtsdienstleistung in Bezug auf das deutsche Recht -- 2. Begriff der „gerichtlichen" und der „außergerichtlichen" Rechtsdienstleistung in Bezug auf ausländische Rechtsordnungen und das Unionsrecht -- IV. Anwaltsmonopol -- C. Vorzugswürdiges Regelungsmodell für die Zulässigkeit von Rechtsdienstleistungen durch nicht-anwaltliche Legal Tech-Anbieter -- I. Rechtfertigung der berufsrechtlichen Anforderungen an die Erbringung von Rechtsdienstleistungen -- II. Gefahren von Rechtsdienstleistungen durch nicht-anwaltliche Legal Tech-Anbieter -- 1. Gefährdung des Schutzes der Rechtssuchenden -- a) Gefahr der Falschberatung aufgrund von fehlenden juristischen Kenntnissen -- b) Keine Bindung an die anwaltlichen Kardinalpflichten, Honorarregelungen und Werbevorschriften -- aa) Verschwiegenheitspflicht -- bb) Verbot von Interessenskonflikten. , cc) Anwaltliche Unabhängigkeit -- dd) Erfolgshonorar und Prozesskostenübernahme -- ee) Werbeverbot -- c) Aufsicht -- 2. Gefährdung des Schutzes der geordneten Rechtspflege und des Rechtsguts „Recht" -- 3. Abschließende Zusammenfassung der Gefahren von Rechtsdienstleistungen durch nicht-anwaltliche Legal Tech-Anbieter -- III. Vorteile von Rechtsdienstleistungen durch nicht-anwaltliche Legal Tech-Anbieter -- 1. Gründe für die fehlende Durchsetzung von Verbraucheransprüchen -- a) Rationales Desinteresse -- b) Fehlende Kenntnis von zustehenden Ansprüchen -- c) Verlustaversion und Abneigung gegenüber Gerichten als irrationale Beweggründe -- 2. Verbesserung der Durchsetzung von Verbraucheransprüchen durch die Zulässigkeit von Rechtdienstleistungen durch nicht-anwaltliche Legal Tech-Anbieter -- IV. Vorzugswürdiges Regelungsmodell für die Zulässigkeit von Rechtsdienstleistungen durch nicht-anwaltliche Legal Tech Anbieter -- 1. Bisherige Regelungsvorschläge in der Literatur -- 2. Eigenes vorzugswürdiges Regelungsmodell -- D. Zulässigkeit von Rechtsdienstleistungen durch nicht-anwaltliche Legal Tech-Anbieter im deutschen Recht -- I. Zulässigkeit von gerichtlichen Rechtsdienstleistungen durch nicht-anwaltliche Legal Tech-Anbieter -- II. Zulässigkeit von außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen durch nicht-anwaltliche Legal Tech-Anbieter -- 1. Eröffnung des sachlichen Anwendungsbereichs des Rechtsdienstleistungsgesetzes -- a) Keine generelle Unanwendbarkeit des Rechtsdienstleistungsgesetzes -- aa) Erforderlichkeit eines „menschlichen" Rechtsdienstleistenden -- bb) Fehlende Zuordnungsmöglichkeit -- cc) Generelle Unmöglichkeit einer automatisierten Rechtsberatung -- b) Rechtsdienstleistung im Sinne des 2 Abs. 1 RDG unter Einsatz von Legal Tech -- aa) „Tätigkeit" -- (1) Zeitpunkt der Programmierung der Legal Tech-Anwendung. , (2) Zeitpunkt der Nutzung durch den Rechtssuchenden -- bb) „Fremde Angelegenheit" -- cc) „Prüfung im Einzelfall" bzw einer „konkreten Angelegenheit" -- (1) Maßstab des 2 Abs. 1 RDG -- (2) Fehlende Individualisierung zum Zeitpunkt der Programmierung -- (3) Individualisierung zum Zeitpunkt der Nutzung durch den Rechtssuchenden -- (a) Fehlende Kenntnis von der Identität des Rechtssuchenden und des konkreten Rechtsproblems -- (b) Hinreichende Individualisierung durch die automatisierte Rechtsberatung -- dd) „Erforderliche rechtliche Prüfung" -- (1) Maßstab des 2 Abs. 1 RDG -- (a) Vorliegen einer rechtlichen Prüfung -- (b) Erforderlichkeit der rechtlichen Prüfung -- (2) Subsumtionsfähigkeit von Legal Tech -- (3) Vornahme einer erforderlichen rechtlichen Prüfung im Sinne des 2 Abs. 1 RDG -- (a) Dokumentengeneratoren -- (b) Mietpreisrechner -- (c) Chatbots -- (d) Legal Tech-Anwendungen mit subjektiv erforderlicher rechtlicher Prüfung -- ee) Zusammenfassende Betrachtung der Anforderungen an eine Rechtsdienstleistung gem. 2 Abs. 1 RDG -- c) Inkassodienstleistung, 2 Abs. 2 S. 1 RDG -- aa) Fremde Forderung, 2 Abs. 2 S. 1 RDG -- bb) Eigenständiges Geschäft -- cc) Einziehung -- (1) Maßstab des BVerfG -- (2) Grundsatzentscheidung des BGH vom 27. November 2019 -- (3) „Einziehung" der Forderung bei primär gerichtlicher Geltendmachung der Forderung -- d) Kein Ausschluss des sachlichen Anwendungsbereichs gem. 2 Abs. 3 RDG -- 2. Umfang des Erlaubnisvorbehalts gem. 3 RDG bei Rechtsdienstleistungen durch nicht-anwaltliche Legal Tech-Anbieter -- a) Legal Outsourcing als Rechtsdienstleistung im Sinne des 2 Abs. 1 RDG -- b) 3 RDG als Erlaubnisvorbehalt im Rahmen von Legal Outsourcing -- 3. Erlaubnistatbestände für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch nicht-anwaltliche Legal Tech-Anbieter im Rechtsdienstleistungsgesetz. , a) Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit, 5 Abs. 1 S. 1 RDG -- b) Unentgeltliche Erbringung von Rechtsdienstleistung, 6 Abs. 1 RDG -- aa) Unentgeltlichkeit im Sinne des 6 Abs. 1 RDG -- bb) Qualifikationsvoraussetzungen, 6 Abs. 2 RDG -- c) Zulässigkeit von Rechtsdienstleistungen gem. 7 Abs. 1 und 8 Abs. 1 RDG -- d) Inkassodienstleister, 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG -- aa) Begriff der „Inkassodienstleistung" gem 2 Abs. 2 S. 1 RDG -- bb) Wertungswiderspruch zum anwaltlichen Berufsrecht -- (1) Verbot von Erfolgshonoraren bei anwaltlicher Leistungserbringung, 49b Abs. 2 S. 1 BRAO -- (2) Verbot der Prozessfinanzierung, 49b Abs. 2 S. 2 BRAO -- cc) Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht gem. 4 RDG -- (1) Unmittelbarer Einfluss der Rechtsdienstleistung auf andere Leistungspflicht -- (2) Gefährdung der ordnungsgemäßen Erbringung der Rechtsdienstleistung -- (3) Abschließende Beurteilung der Vereinbarkeit von „atypischen" Inkassodienstleistungen mit 4 RDG -- dd) Fehlende Sachkunde von „atypischen" Inkassodienstleistern im Sinne des 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG -- ee) Abschließende Zusammenfassung der Reichweite des Erlaubnistatbestands des 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG -- e) Rentenberatung, 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 RDG -- f) Rechtsdienstleistung in einem ausländischen Recht, 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 RDG -- III. Vergleich der Vorschriften im deutschen Recht mit dem vorzugswürdigen Regelungsmodell -- E. Einschränkung der Anwendbarkeit des deutschen Rechts durch den Rückgriff auf ausländische Rechtsordnungen -- I. Zulässigkeit von Rechtsdienstleistungen durch nichtanwaltliche Legal Tech-Anbieter in anderen Rechtsordnungen -- 1. Rechtsordnungen mit speziellen Vorschriften für den Einsatz von Legal Tech durch nicht-anwaltliche Rechtsdienstleister. , 2. Generelle Zulässigkeit von Rechtsdienstleistungen durch nicht-anwaltliche Rechtsdienstleister in anderen Rechtsordnungen -- a) Rechtsordnungen mit umfassendem Anwaltsmonopol für gerichtliche und außergerichtliche Rechtsdienstleistungen -- b) Rechtsordnungen mit Anwaltsmonopol allein für gerichtliche Rechtsdienstleistungen -- c) Rechtsordnungen mit keinem Anwaltsmonopol -- 3. Abschließende Zusammenfassung der Zulässigkeit von Rechtsdienstleistungen durch Legal Tech-Anbieter in anderen Rechtsordnungen -- II. Internationaler Anwendungsbereich der Vorschriften zur Zulässigkeit von Rechtsdienstleistungen im deutschen Recht -- 1. 3 RDG als Eingriffsnorm im Sinne des Internationalen Privatrechts -- 2. Eröffnung des internationalen Anwendungsbereichs, 1 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 RDG -- a) Rechtsdienstleistung „in der Bundesrepublik Deutschland", 1 Abs. 1 S. 1 RDG -- aa) Genereller Maßstab -- bb) Fallgruppen außerhalb der Reichweite des 1 Abs. 1 S. 1 RDG -- (1) Bloß mittelbare Auswirkungen im Inland -- (2) „Fly-in, Fly-out"-Konstellation -- b) Einschränkung des internationalen Anwendungsbereichs gem. 1 Abs. 2 RDG -- aa) Ausschließliche Erbringung aus einem anderen Staat -- bb) Deutsches Recht als Gegenstand der Rechtsdienstleistung -- c) Einschränkung des internationalen Anwendungsbereichs des Rechtsdienstleistungsgesetzes durch das Herkunftslandprinzip gem. 3 Abs. 2 TMG -- aa) Anwendbarkeit des Telemediengesetzes -- bb) Anwendbarkeit des Herkunftslandprinzips gem. 3 Abs. 2 TMG -- (1) Tatbestandsvoraussetzungen des 3 Abs. 2 TMG -- (2) Keine Verdrängung durch speziellere Vorschriften -- (3) Wirkung und Reichweite des Herkunftslandprinzips gem. 3 Abs. 2 TMG -- cc) Keine Einschränkung des Herkunftslandprinzips -- (1) Keine Bereichsausnahme gem. 3 Abs. 4 TMG -- (2) Keine Einschränkung gem. 3 Abs. 5 S. 1 TMG. , (a) Einschränkung gem. 3 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 TMG.
    Additional Edition: ISBN 3-16-160713-9
    Language: German
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 7
    UID:
    edocfu_9961133520802883
    Format: 1 online resource (275 pages)
    Edition: First edition.
    ISBN: 3-16-160714-7
    Series Statement: Schriften zum Recht der Digitalisierung ; v.7.
    Content: Wer darf Legal Tech einsetzen? Während in Deutschland größtenteils ein Anwaltsmonopol besteht, ist dies in anderen Mitgliedstaaten der EU nicht der Fall. Bernhard Brechmann untersucht ausgehend von diesem Befund, ob derartige ausländische Vorschriften in Deutschland zur Anwendung gebracht werden können.
    Note: Cover -- Titel -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Verzeichnis der ausländischen Gesetze -- A. Einleitung -- I. Einführung in die Problemstellung -- II. Das Thema und seine Abgrenzung -- III. Gang der Untersuchung -- B. Begriffsbestimmungen -- I. Legal Tech -- 1. Vorschläge für eine umfassende Definitionsformel -- 2. Differenzierende Ansätze zur Definition von Legal Tech -- a) Produktbezogene Differenzierung -- b) Differenzierung nach Themenbereichen -- c) Differenzierung anhand des Disruptionspotentials sowie des technologischen Entwicklungsgrads einer Anwendung -- d) Differenzierung nach den Auswirkungen auf das anwaltliche Geschäftsmodell und den Kernbereich juristischer Tätigkeit -- II. Rechtsanwalt -- 1. Begriff des „Rechtsanwalts" im deutschen Recht -- 2. Begriff des „Rechtsanwalts" in ausländischen Rechtsordnungen und im Unionsrecht -- III. „Gerichtliche" und „außergerichtliche" Rechtsdienstleistung -- 1. Begriff der „gerichtlichen" und der „außergerichtlichen" Rechtsdienstleistung in Bezug auf das deutsche Recht -- 2. Begriff der „gerichtlichen" und der „außergerichtlichen" Rechtsdienstleistung in Bezug auf ausländische Rechtsordnungen und das Unionsrecht -- IV. Anwaltsmonopol -- C. Vorzugswürdiges Regelungsmodell für die Zulässigkeit von Rechtsdienstleistungen durch nicht-anwaltliche Legal Tech-Anbieter -- I. Rechtfertigung der berufsrechtlichen Anforderungen an die Erbringung von Rechtsdienstleistungen -- II. Gefahren von Rechtsdienstleistungen durch nicht-anwaltliche Legal Tech-Anbieter -- 1. Gefährdung des Schutzes der Rechtssuchenden -- a) Gefahr der Falschberatung aufgrund von fehlenden juristischen Kenntnissen -- b) Keine Bindung an die anwaltlichen Kardinalpflichten, Honorarregelungen und Werbevorschriften -- aa) Verschwiegenheitspflicht -- bb) Verbot von Interessenskonflikten. , cc) Anwaltliche Unabhängigkeit -- dd) Erfolgshonorar und Prozesskostenübernahme -- ee) Werbeverbot -- c) Aufsicht -- 2. Gefährdung des Schutzes der geordneten Rechtspflege und des Rechtsguts „Recht" -- 3. Abschließende Zusammenfassung der Gefahren von Rechtsdienstleistungen durch nicht-anwaltliche Legal Tech-Anbieter -- III. Vorteile von Rechtsdienstleistungen durch nicht-anwaltliche Legal Tech-Anbieter -- 1. Gründe für die fehlende Durchsetzung von Verbraucheransprüchen -- a) Rationales Desinteresse -- b) Fehlende Kenntnis von zustehenden Ansprüchen -- c) Verlustaversion und Abneigung gegenüber Gerichten als irrationale Beweggründe -- 2. Verbesserung der Durchsetzung von Verbraucheransprüchen durch die Zulässigkeit von Rechtdienstleistungen durch nicht-anwaltliche Legal Tech-Anbieter -- IV. Vorzugswürdiges Regelungsmodell für die Zulässigkeit von Rechtsdienstleistungen durch nicht-anwaltliche Legal Tech Anbieter -- 1. Bisherige Regelungsvorschläge in der Literatur -- 2. Eigenes vorzugswürdiges Regelungsmodell -- D. Zulässigkeit von Rechtsdienstleistungen durch nicht-anwaltliche Legal Tech-Anbieter im deutschen Recht -- I. Zulässigkeit von gerichtlichen Rechtsdienstleistungen durch nicht-anwaltliche Legal Tech-Anbieter -- II. Zulässigkeit von außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen durch nicht-anwaltliche Legal Tech-Anbieter -- 1. Eröffnung des sachlichen Anwendungsbereichs des Rechtsdienstleistungsgesetzes -- a) Keine generelle Unanwendbarkeit des Rechtsdienstleistungsgesetzes -- aa) Erforderlichkeit eines „menschlichen" Rechtsdienstleistenden -- bb) Fehlende Zuordnungsmöglichkeit -- cc) Generelle Unmöglichkeit einer automatisierten Rechtsberatung -- b) Rechtsdienstleistung im Sinne des 2 Abs. 1 RDG unter Einsatz von Legal Tech -- aa) „Tätigkeit" -- (1) Zeitpunkt der Programmierung der Legal Tech-Anwendung. , (2) Zeitpunkt der Nutzung durch den Rechtssuchenden -- bb) „Fremde Angelegenheit" -- cc) „Prüfung im Einzelfall" bzw einer „konkreten Angelegenheit" -- (1) Maßstab des 2 Abs. 1 RDG -- (2) Fehlende Individualisierung zum Zeitpunkt der Programmierung -- (3) Individualisierung zum Zeitpunkt der Nutzung durch den Rechtssuchenden -- (a) Fehlende Kenntnis von der Identität des Rechtssuchenden und des konkreten Rechtsproblems -- (b) Hinreichende Individualisierung durch die automatisierte Rechtsberatung -- dd) „Erforderliche rechtliche Prüfung" -- (1) Maßstab des 2 Abs. 1 RDG -- (a) Vorliegen einer rechtlichen Prüfung -- (b) Erforderlichkeit der rechtlichen Prüfung -- (2) Subsumtionsfähigkeit von Legal Tech -- (3) Vornahme einer erforderlichen rechtlichen Prüfung im Sinne des 2 Abs. 1 RDG -- (a) Dokumentengeneratoren -- (b) Mietpreisrechner -- (c) Chatbots -- (d) Legal Tech-Anwendungen mit subjektiv erforderlicher rechtlicher Prüfung -- ee) Zusammenfassende Betrachtung der Anforderungen an eine Rechtsdienstleistung gem. 2 Abs. 1 RDG -- c) Inkassodienstleistung, 2 Abs. 2 S. 1 RDG -- aa) Fremde Forderung, 2 Abs. 2 S. 1 RDG -- bb) Eigenständiges Geschäft -- cc) Einziehung -- (1) Maßstab des BVerfG -- (2) Grundsatzentscheidung des BGH vom 27. November 2019 -- (3) „Einziehung" der Forderung bei primär gerichtlicher Geltendmachung der Forderung -- d) Kein Ausschluss des sachlichen Anwendungsbereichs gem. 2 Abs. 3 RDG -- 2. Umfang des Erlaubnisvorbehalts gem. 3 RDG bei Rechtsdienstleistungen durch nicht-anwaltliche Legal Tech-Anbieter -- a) Legal Outsourcing als Rechtsdienstleistung im Sinne des 2 Abs. 1 RDG -- b) 3 RDG als Erlaubnisvorbehalt im Rahmen von Legal Outsourcing -- 3. Erlaubnistatbestände für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch nicht-anwaltliche Legal Tech-Anbieter im Rechtsdienstleistungsgesetz. , a) Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit, 5 Abs. 1 S. 1 RDG -- b) Unentgeltliche Erbringung von Rechtsdienstleistung, 6 Abs. 1 RDG -- aa) Unentgeltlichkeit im Sinne des 6 Abs. 1 RDG -- bb) Qualifikationsvoraussetzungen, 6 Abs. 2 RDG -- c) Zulässigkeit von Rechtsdienstleistungen gem. 7 Abs. 1 und 8 Abs. 1 RDG -- d) Inkassodienstleister, 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG -- aa) Begriff der „Inkassodienstleistung" gem 2 Abs. 2 S. 1 RDG -- bb) Wertungswiderspruch zum anwaltlichen Berufsrecht -- (1) Verbot von Erfolgshonoraren bei anwaltlicher Leistungserbringung, 49b Abs. 2 S. 1 BRAO -- (2) Verbot der Prozessfinanzierung, 49b Abs. 2 S. 2 BRAO -- cc) Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht gem. 4 RDG -- (1) Unmittelbarer Einfluss der Rechtsdienstleistung auf andere Leistungspflicht -- (2) Gefährdung der ordnungsgemäßen Erbringung der Rechtsdienstleistung -- (3) Abschließende Beurteilung der Vereinbarkeit von „atypischen" Inkassodienstleistungen mit 4 RDG -- dd) Fehlende Sachkunde von „atypischen" Inkassodienstleistern im Sinne des 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG -- ee) Abschließende Zusammenfassung der Reichweite des Erlaubnistatbestands des 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG -- e) Rentenberatung, 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 RDG -- f) Rechtsdienstleistung in einem ausländischen Recht, 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 RDG -- III. Vergleich der Vorschriften im deutschen Recht mit dem vorzugswürdigen Regelungsmodell -- E. Einschränkung der Anwendbarkeit des deutschen Rechts durch den Rückgriff auf ausländische Rechtsordnungen -- I. Zulässigkeit von Rechtsdienstleistungen durch nichtanwaltliche Legal Tech-Anbieter in anderen Rechtsordnungen -- 1. Rechtsordnungen mit speziellen Vorschriften für den Einsatz von Legal Tech durch nicht-anwaltliche Rechtsdienstleister. , 2. Generelle Zulässigkeit von Rechtsdienstleistungen durch nicht-anwaltliche Rechtsdienstleister in anderen Rechtsordnungen -- a) Rechtsordnungen mit umfassendem Anwaltsmonopol für gerichtliche und außergerichtliche Rechtsdienstleistungen -- b) Rechtsordnungen mit Anwaltsmonopol allein für gerichtliche Rechtsdienstleistungen -- c) Rechtsordnungen mit keinem Anwaltsmonopol -- 3. Abschließende Zusammenfassung der Zulässigkeit von Rechtsdienstleistungen durch Legal Tech-Anbieter in anderen Rechtsordnungen -- II. Internationaler Anwendungsbereich der Vorschriften zur Zulässigkeit von Rechtsdienstleistungen im deutschen Recht -- 1. 3 RDG als Eingriffsnorm im Sinne des Internationalen Privatrechts -- 2. Eröffnung des internationalen Anwendungsbereichs, 1 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 RDG -- a) Rechtsdienstleistung „in der Bundesrepublik Deutschland", 1 Abs. 1 S. 1 RDG -- aa) Genereller Maßstab -- bb) Fallgruppen außerhalb der Reichweite des 1 Abs. 1 S. 1 RDG -- (1) Bloß mittelbare Auswirkungen im Inland -- (2) „Fly-in, Fly-out"-Konstellation -- b) Einschränkung des internationalen Anwendungsbereichs gem. 1 Abs. 2 RDG -- aa) Ausschließliche Erbringung aus einem anderen Staat -- bb) Deutsches Recht als Gegenstand der Rechtsdienstleistung -- c) Einschränkung des internationalen Anwendungsbereichs des Rechtsdienstleistungsgesetzes durch das Herkunftslandprinzip gem. 3 Abs. 2 TMG -- aa) Anwendbarkeit des Telemediengesetzes -- bb) Anwendbarkeit des Herkunftslandprinzips gem. 3 Abs. 2 TMG -- (1) Tatbestandsvoraussetzungen des 3 Abs. 2 TMG -- (2) Keine Verdrängung durch speziellere Vorschriften -- (3) Wirkung und Reichweite des Herkunftslandprinzips gem. 3 Abs. 2 TMG -- cc) Keine Einschränkung des Herkunftslandprinzips -- (1) Keine Bereichsausnahme gem. 3 Abs. 4 TMG -- (2) Keine Einschränkung gem. 3 Abs. 5 S. 1 TMG. , (a) Einschränkung gem. 3 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 TMG.
    Additional Edition: ISBN 3-16-160713-9
    Language: German
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 8
    UID:
    almahu_9949560309402882
    Format: 1 online resource (275 pages)
    Edition: First edition.
    ISBN: 3-16-160714-7
    Series Statement: Schriften zum Recht der Digitalisierung ; v.7.
    Content: Wer darf Legal Tech einsetzen? Während in Deutschland größtenteils ein Anwaltsmonopol besteht, ist dies in anderen Mitgliedstaaten der EU nicht der Fall. Bernhard Brechmann untersucht ausgehend von diesem Befund, ob derartige ausländische Vorschriften in Deutschland zur Anwendung gebracht werden können.
    Note: Cover -- Titel -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Verzeichnis der ausländischen Gesetze -- A. Einleitung -- I. Einführung in die Problemstellung -- II. Das Thema und seine Abgrenzung -- III. Gang der Untersuchung -- B. Begriffsbestimmungen -- I. Legal Tech -- 1. Vorschläge für eine umfassende Definitionsformel -- 2. Differenzierende Ansätze zur Definition von Legal Tech -- a) Produktbezogene Differenzierung -- b) Differenzierung nach Themenbereichen -- c) Differenzierung anhand des Disruptionspotentials sowie des technologischen Entwicklungsgrads einer Anwendung -- d) Differenzierung nach den Auswirkungen auf das anwaltliche Geschäftsmodell und den Kernbereich juristischer Tätigkeit -- II. Rechtsanwalt -- 1. Begriff des „Rechtsanwalts" im deutschen Recht -- 2. Begriff des „Rechtsanwalts" in ausländischen Rechtsordnungen und im Unionsrecht -- III. „Gerichtliche" und „außergerichtliche" Rechtsdienstleistung -- 1. Begriff der „gerichtlichen" und der „außergerichtlichen" Rechtsdienstleistung in Bezug auf das deutsche Recht -- 2. Begriff der „gerichtlichen" und der „außergerichtlichen" Rechtsdienstleistung in Bezug auf ausländische Rechtsordnungen und das Unionsrecht -- IV. Anwaltsmonopol -- C. Vorzugswürdiges Regelungsmodell für die Zulässigkeit von Rechtsdienstleistungen durch nicht-anwaltliche Legal Tech-Anbieter -- I. Rechtfertigung der berufsrechtlichen Anforderungen an die Erbringung von Rechtsdienstleistungen -- II. Gefahren von Rechtsdienstleistungen durch nicht-anwaltliche Legal Tech-Anbieter -- 1. Gefährdung des Schutzes der Rechtssuchenden -- a) Gefahr der Falschberatung aufgrund von fehlenden juristischen Kenntnissen -- b) Keine Bindung an die anwaltlichen Kardinalpflichten, Honorarregelungen und Werbevorschriften -- aa) Verschwiegenheitspflicht -- bb) Verbot von Interessenskonflikten. , cc) Anwaltliche Unabhängigkeit -- dd) Erfolgshonorar und Prozesskostenübernahme -- ee) Werbeverbot -- c) Aufsicht -- 2. Gefährdung des Schutzes der geordneten Rechtspflege und des Rechtsguts „Recht" -- 3. Abschließende Zusammenfassung der Gefahren von Rechtsdienstleistungen durch nicht-anwaltliche Legal Tech-Anbieter -- III. Vorteile von Rechtsdienstleistungen durch nicht-anwaltliche Legal Tech-Anbieter -- 1. Gründe für die fehlende Durchsetzung von Verbraucheransprüchen -- a) Rationales Desinteresse -- b) Fehlende Kenntnis von zustehenden Ansprüchen -- c) Verlustaversion und Abneigung gegenüber Gerichten als irrationale Beweggründe -- 2. Verbesserung der Durchsetzung von Verbraucheransprüchen durch die Zulässigkeit von Rechtdienstleistungen durch nicht-anwaltliche Legal Tech-Anbieter -- IV. Vorzugswürdiges Regelungsmodell für die Zulässigkeit von Rechtsdienstleistungen durch nicht-anwaltliche Legal Tech Anbieter -- 1. Bisherige Regelungsvorschläge in der Literatur -- 2. Eigenes vorzugswürdiges Regelungsmodell -- D. Zulässigkeit von Rechtsdienstleistungen durch nicht-anwaltliche Legal Tech-Anbieter im deutschen Recht -- I. Zulässigkeit von gerichtlichen Rechtsdienstleistungen durch nicht-anwaltliche Legal Tech-Anbieter -- II. Zulässigkeit von außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen durch nicht-anwaltliche Legal Tech-Anbieter -- 1. Eröffnung des sachlichen Anwendungsbereichs des Rechtsdienstleistungsgesetzes -- a) Keine generelle Unanwendbarkeit des Rechtsdienstleistungsgesetzes -- aa) Erforderlichkeit eines „menschlichen" Rechtsdienstleistenden -- bb) Fehlende Zuordnungsmöglichkeit -- cc) Generelle Unmöglichkeit einer automatisierten Rechtsberatung -- b) Rechtsdienstleistung im Sinne des 2 Abs. 1 RDG unter Einsatz von Legal Tech -- aa) „Tätigkeit" -- (1) Zeitpunkt der Programmierung der Legal Tech-Anwendung. , (2) Zeitpunkt der Nutzung durch den Rechtssuchenden -- bb) „Fremde Angelegenheit" -- cc) „Prüfung im Einzelfall" bzw einer „konkreten Angelegenheit" -- (1) Maßstab des 2 Abs. 1 RDG -- (2) Fehlende Individualisierung zum Zeitpunkt der Programmierung -- (3) Individualisierung zum Zeitpunkt der Nutzung durch den Rechtssuchenden -- (a) Fehlende Kenntnis von der Identität des Rechtssuchenden und des konkreten Rechtsproblems -- (b) Hinreichende Individualisierung durch die automatisierte Rechtsberatung -- dd) „Erforderliche rechtliche Prüfung" -- (1) Maßstab des 2 Abs. 1 RDG -- (a) Vorliegen einer rechtlichen Prüfung -- (b) Erforderlichkeit der rechtlichen Prüfung -- (2) Subsumtionsfähigkeit von Legal Tech -- (3) Vornahme einer erforderlichen rechtlichen Prüfung im Sinne des 2 Abs. 1 RDG -- (a) Dokumentengeneratoren -- (b) Mietpreisrechner -- (c) Chatbots -- (d) Legal Tech-Anwendungen mit subjektiv erforderlicher rechtlicher Prüfung -- ee) Zusammenfassende Betrachtung der Anforderungen an eine Rechtsdienstleistung gem. 2 Abs. 1 RDG -- c) Inkassodienstleistung, 2 Abs. 2 S. 1 RDG -- aa) Fremde Forderung, 2 Abs. 2 S. 1 RDG -- bb) Eigenständiges Geschäft -- cc) Einziehung -- (1) Maßstab des BVerfG -- (2) Grundsatzentscheidung des BGH vom 27. November 2019 -- (3) „Einziehung" der Forderung bei primär gerichtlicher Geltendmachung der Forderung -- d) Kein Ausschluss des sachlichen Anwendungsbereichs gem. 2 Abs. 3 RDG -- 2. Umfang des Erlaubnisvorbehalts gem. 3 RDG bei Rechtsdienstleistungen durch nicht-anwaltliche Legal Tech-Anbieter -- a) Legal Outsourcing als Rechtsdienstleistung im Sinne des 2 Abs. 1 RDG -- b) 3 RDG als Erlaubnisvorbehalt im Rahmen von Legal Outsourcing -- 3. Erlaubnistatbestände für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch nicht-anwaltliche Legal Tech-Anbieter im Rechtsdienstleistungsgesetz. , a) Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit, 5 Abs. 1 S. 1 RDG -- b) Unentgeltliche Erbringung von Rechtsdienstleistung, 6 Abs. 1 RDG -- aa) Unentgeltlichkeit im Sinne des 6 Abs. 1 RDG -- bb) Qualifikationsvoraussetzungen, 6 Abs. 2 RDG -- c) Zulässigkeit von Rechtsdienstleistungen gem. 7 Abs. 1 und 8 Abs. 1 RDG -- d) Inkassodienstleister, 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG -- aa) Begriff der „Inkassodienstleistung" gem 2 Abs. 2 S. 1 RDG -- bb) Wertungswiderspruch zum anwaltlichen Berufsrecht -- (1) Verbot von Erfolgshonoraren bei anwaltlicher Leistungserbringung, 49b Abs. 2 S. 1 BRAO -- (2) Verbot der Prozessfinanzierung, 49b Abs. 2 S. 2 BRAO -- cc) Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht gem. 4 RDG -- (1) Unmittelbarer Einfluss der Rechtsdienstleistung auf andere Leistungspflicht -- (2) Gefährdung der ordnungsgemäßen Erbringung der Rechtsdienstleistung -- (3) Abschließende Beurteilung der Vereinbarkeit von „atypischen" Inkassodienstleistungen mit 4 RDG -- dd) Fehlende Sachkunde von „atypischen" Inkassodienstleistern im Sinne des 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG -- ee) Abschließende Zusammenfassung der Reichweite des Erlaubnistatbestands des 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG -- e) Rentenberatung, 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 RDG -- f) Rechtsdienstleistung in einem ausländischen Recht, 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 RDG -- III. Vergleich der Vorschriften im deutschen Recht mit dem vorzugswürdigen Regelungsmodell -- E. Einschränkung der Anwendbarkeit des deutschen Rechts durch den Rückgriff auf ausländische Rechtsordnungen -- I. Zulässigkeit von Rechtsdienstleistungen durch nichtanwaltliche Legal Tech-Anbieter in anderen Rechtsordnungen -- 1. Rechtsordnungen mit speziellen Vorschriften für den Einsatz von Legal Tech durch nicht-anwaltliche Rechtsdienstleister. , 2. Generelle Zulässigkeit von Rechtsdienstleistungen durch nicht-anwaltliche Rechtsdienstleister in anderen Rechtsordnungen -- a) Rechtsordnungen mit umfassendem Anwaltsmonopol für gerichtliche und außergerichtliche Rechtsdienstleistungen -- b) Rechtsordnungen mit Anwaltsmonopol allein für gerichtliche Rechtsdienstleistungen -- c) Rechtsordnungen mit keinem Anwaltsmonopol -- 3. Abschließende Zusammenfassung der Zulässigkeit von Rechtsdienstleistungen durch Legal Tech-Anbieter in anderen Rechtsordnungen -- II. Internationaler Anwendungsbereich der Vorschriften zur Zulässigkeit von Rechtsdienstleistungen im deutschen Recht -- 1. 3 RDG als Eingriffsnorm im Sinne des Internationalen Privatrechts -- 2. Eröffnung des internationalen Anwendungsbereichs, 1 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 RDG -- a) Rechtsdienstleistung „in der Bundesrepublik Deutschland", 1 Abs. 1 S. 1 RDG -- aa) Genereller Maßstab -- bb) Fallgruppen außerhalb der Reichweite des 1 Abs. 1 S. 1 RDG -- (1) Bloß mittelbare Auswirkungen im Inland -- (2) „Fly-in, Fly-out"-Konstellation -- b) Einschränkung des internationalen Anwendungsbereichs gem. 1 Abs. 2 RDG -- aa) Ausschließliche Erbringung aus einem anderen Staat -- bb) Deutsches Recht als Gegenstand der Rechtsdienstleistung -- c) Einschränkung des internationalen Anwendungsbereichs des Rechtsdienstleistungsgesetzes durch das Herkunftslandprinzip gem. 3 Abs. 2 TMG -- aa) Anwendbarkeit des Telemediengesetzes -- bb) Anwendbarkeit des Herkunftslandprinzips gem. 3 Abs. 2 TMG -- (1) Tatbestandsvoraussetzungen des 3 Abs. 2 TMG -- (2) Keine Verdrängung durch speziellere Vorschriften -- (3) Wirkung und Reichweite des Herkunftslandprinzips gem. 3 Abs. 2 TMG -- cc) Keine Einschränkung des Herkunftslandprinzips -- (1) Keine Bereichsausnahme gem. 3 Abs. 4 TMG -- (2) Keine Einschränkung gem. 3 Abs. 5 S. 1 TMG. , (a) Einschränkung gem. 3 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 TMG.
    Additional Edition: ISBN 3-16-160713-9
    Language: German
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