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  • 1
    Book
    Book
    Berlin :Duncker & Humblot,
    UID:
    almahu_BV011685723
    Format: 162 S.
    ISBN: 3-428-09248-1
    Series Statement: Schriften zum bürgerlichen Recht 203
    Note: Zugl.: Mainz, Univ., Diss., 1997
    Language: German
    Subjects: Law
    RVK:
    RVK:
    RVK:
    RVK:
    Keywords: Anwartschaftsrecht ; Gutgläubiger Erwerb ; Anwartschaftsrecht ; Hochschulschrift ; Hochschulschrift ; Hochschulschrift
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 2
    UID:
    b3kat_BV011685723
    Format: 162 S.
    ISBN: 3428092481
    Series Statement: Schriften zum bürgerlichen Recht 203
    Note: Zugl.: Mainz, Univ., Diss., 1997
    Language: German
    Subjects: Law
    RVK:
    RVK:
    RVK:
    Keywords: Anwartschaftsrecht ; Gutgläubiger Erwerb ; Deutschland ; Anwartschaftsrecht ; Hochschulschrift
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 3
    Online Resource
    Online Resource
    Berlin : Duncker & Humblot
    UID:
    almahu_9949433110202882
    Format: 1 online resource (162 p.)
    Edition: 1st ed.
    ISBN: 9783428492480
    Series Statement: Schriften zum Bürgerlichen Recht 203
    Content: Die Arbeit begutachtet die trotz zahlreicher Stellungnahmen in Rechtsprechung und Literatur zum Anwartschaftsrecht bislang nicht geklärte Frage, ob für seine Übertragung durch einen Nichtberechtigten die Vorschriften zur Übertragung des Eigentums an beweglichen Sachen durch einen Nichtberechtigten (§§ 932 ff. BGB) analog anwendbar sind. Eine Untersuchung anhand der herrschenden Anwartschaftslehre, nach der die Rechtsposition des Vorbehaltskäufers als solche übertragbar ist, stellt heraus, daß das Anwartschaftsrecht entgegen fast allgemeiner Auffassung - aber im Sinne des Abstraktionsprinzips - nicht unmittelbar forderungsabhängig ist. Es kann weder als akzessorisch, kausal, noch als sonst von dem ihm zugrundeliegenden Vorbehaltskauf abhängig angesehen werden. Daraus folgt im Gegensatz zur ganz h. L., daß ein gutgläubiger Erwerb des Anwartschaftsrechts auch dann möglich ist, wenn ein Vorbehaltskauf nicht vorliegt, zumal dem Anwartschaftsrecht mit dem Besitz ein Rechtsscheinträger zur Seite steht, auf den der Erwerber vertrauen darf, und die Interessenlage mit der beim Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten vergleichbar ist. Die schuldrechtliche Abwicklung zwischen den Beteiligten erfolgt entsprechend den für das Eigentum geltenden Regeln, so daß der Vorbehaltsverkäufer bei unwirksamem Kaufvertrag das Anwartschaftsrecht in der Regel kondizieren muß und im Widerspruch zur h. L. nicht vindizieren kann. Schließlich bewirkt die Forderungsunabhängigkeit, daß entgegen der Rechtsprechung (BGHZ 75, 221) die Parteien auch nach Übertragung des Anwartschaftsrechts auf einen Dritten grundsätzlich nicht gehindert sind, den Vorbehaltskauf willkürlich aufzuheben. Von den Lösungen der von der Anwartschaftslehre abweichenden Ansichten ist nur die Lehre von der Vorausverfügung, nach der der Vorbehaltskäufer über sein künftiges Eigentum verfügt, gesetzeskonform. Auch nach ihr sind die §§ 932 ff. BGB analog anwendbar.
    Note: Doctoral Thesis Universität Mainz 1997
    Additional Edition: ISBN 9783428092482
    Language: German
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 4
    Online Resource
    Online Resource
    Berlin : Duncker & Humblot
    UID:
    almahu_9949065352702882
    Format: 1 online resource (162 p.)
    Edition: 1st ed.
    ISBN: 9783428492480
    Series Statement: Schriften zum Bürgerlichen Recht 203
    Content: Die Arbeit begutachtet die trotz zahlreicher Stellungnahmen in Rechtsprechung und Literatur zum Anwartschaftsrecht bislang nicht geklärte Frage, ob für seine Übertragung durch einen Nichtberechtigten die Vorschriften zur Übertragung des Eigentums an beweglichen Sachen durch einen Nichtberechtigten (§§ 932 ff. BGB) analog anwendbar sind. Eine Untersuchung anhand der herrschenden Anwartschaftslehre, nach der die Rechtsposition des Vorbehaltskäufers als solche übertragbar ist, stellt heraus, daß das Anwartschaftsrecht entgegen fast allgemeiner Auffassung - aber im Sinne des Abstraktionsprinzips - nicht unmittelbar forderungsabhängig ist. Es kann weder als akzessorisch, kausal, noch als sonst von dem ihm zugrundeliegenden Vorbehaltskauf abhängig angesehen werden. Daraus folgt im Gegensatz zur ganz h. L., daß ein gutgläubiger Erwerb des Anwartschaftsrechts auch dann möglich ist, wenn ein Vorbehaltskauf nicht vorliegt, zumal dem Anwartschaftsrecht mit dem Besitz ein Rechtsscheinträger zur Seite steht, auf den der Erwerber vertrauen darf, und die Interessenlage mit der beim Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten vergleichbar ist. Die schuldrechtliche Abwicklung zwischen den Beteiligten erfolgt entsprechend den für das Eigentum geltenden Regeln, so daß der Vorbehaltsverkäufer bei unwirksamem Kaufvertrag das Anwartschaftsrecht in der Regel kondizieren muß und im Widerspruch zur h. L. nicht vindizieren kann. Schließlich bewirkt die Forderungsunabhängigkeit, daß entgegen der Rechtsprechung (BGHZ 75, 221) die Parteien auch nach Übertragung des Anwartschaftsrechts auf einen Dritten grundsätzlich nicht gehindert sind, den Vorbehaltskauf willkürlich aufzuheben. Von den Lösungen der von der Anwartschaftslehre abweichenden Ansichten ist nur die Lehre von der Vorausverfügung, nach der der Vorbehaltskäufer über sein künftiges Eigentum verfügt, gesetzeskonform. Auch nach ihr sind die §§ 932 ff. BGB analog anwendbar.
    Additional Edition: ISBN 9783428092482
    Language: German
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 5
    Book
    Book
    Berlin : Duncker & Humblot
    UID:
    kobvindex_ZLB12561994
    Format: 162 Seiten , 24 cm
    Edition: 1
    ISBN: 3428092481
    Series Statement: Schriften zum Bürgerlichen Recht Bd. 203
    Note: Zugl.: Mainz, Univ., Diss., 1997
    Language: German
    Keywords: Anwartschaftsrecht ; Gutgläubiger Erwerb
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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