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  • 1
    UID:
    gbv_1603194525
    Umfang: 148 S. , graph. Darst.
    ISBN: 3428121007 , 9783428121007
    Serie: Schriften zum Bürgerlichen Recht 353
    Anmerkung: Zugl.: Bochum, Univ., Diss., 2004/05 , Literaturverz. S. [139] - 146
    Sprache: Deutsch
    Fachgebiete: Rechtswissenschaft
    RVK:
    RVK:
    RVK:
    Schlagwort(e): Deutschland ; Vorausabtretung ; Aufrechnung ; Hochschulschrift ; Hochschulschrift
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 2
    UID:
    almafu_BV022229065
    Umfang: 148 S.
    Ausgabe: 1. Aufl.
    ISBN: 978-3-428-12100-7 , 3-428-12100-7
    Serie: Schriften zum Bürgerlichen Recht 353
    Anmerkung: Zugl.: Bochum, Univ., Diss., 2004/2005
    Sprache: Deutsch
    Fachgebiete: Rechtswissenschaft
    RVK:
    RVK:
    RVK:
    Schlagwort(e): Vorausabtretung ; Aufrechnung ; Hochschulschrift ; Hochschulschrift
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 3
    Online-Ressource
    Online-Ressource
    Berlin : Duncker & Humblot
    UID:
    almahu_9949433502602882
    Umfang: 1 online resource (148 p.) , Abb.; 148 S.
    Ausgabe: 1st ed.
    ISBN: 9783428521005 , 9783428821006
    Serie: Schriften zum Bürgerlichen Recht 353
    Inhalt: In der vorliegenden Arbeit befasst sich Carola Reichold zunächst eingehend mit der Entstehungsgeschichte des § 406 BGB. Diese Vorschrift bestimmt die Voraussetzungen, unter denen der Schuldner einer abgetretenen Forderung eine ihm gegen den bisherigen Gläubiger zustehende Gegenforderung auch dem neuen Gläubiger gegenüber aufrechnen kann. Die Verfasserin zeigt unter Heranziehung der Gesetzgebungsmaterialien auf, dass ein Redaktionsversehen bei der Entwicklung des Wortlautes der Vorschrift entgegen einer Auffassung in der Literatur nicht festzustellen ist. Im Anschluss erläutert sie Begriffe und Aufbau des § 406 BGB und arbeitet im Einzelnen die verschiedenen Fallgruppen des zweiten Halbsatzes der Norm heraus. -- Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Frage, ob bei einer Vorauszession der Forderung die hierüber gegebene Kenntnis des Schuldners einer Kenntnis der Abtretung i. S. d. § 406 BGB gleichzustellen ist. Nach Darstellung des Diskussionsstandes beleuchtet Carola Reichold den Normzweck und die systematische Einordnung dieser Schuldnerschutzvorschrift. Sie arbeitet heraus, dass der Gedanke des Vertrauensschutzes für die vorliegende Fragestellung maßgebliche Bedeutung hat. Die Verfasserin kommt im Anschluss an die Rechtsprechung des BGH zu dem Ergebnis, dass die Kenntnis einer Vorausabtretung der Kenntnis der Abtretung i. S. d. § 406 BGB gleichsteht. Im abschließenden Kapitel zeigt sich die praktische Relevanz des Meinungsstreites bei der Frage, wie das Insolvenzrisiko des Zedenten zwischen Schuldner und Zessionar zu verteilen ist, wenn der Zedent, welcher seine Hauptforderung im Voraus abgetreten hat, in Insolvenz gerät.
    Anmerkung: Doctoral Thesis Universität Bochum 2005
    In: 9783428821006
    Weitere Ausg.: ISBN 9783428121007
    Sprache: Deutsch
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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