UID:
almafu_9958911572102883
Umfang:
1 online resource (193 p.)
ISBN:
3-428-52334-2
Serie:
Schriften zum Strafrecht, Heft 182
Inhalt:
〈b〉Hauptbeschreibung〈/b〉 Ziel des Autors ist es zu klären, ob faktische Organe nach dem geltenden Recht strafbar sein können. Bernd Groß zeigt, dass die strafrechtliche Organeigenschaft nicht anhand der faktischen Betrachtungsweise festgestellt werden kann. Einige Strafnormen geben aber Raum zur Erfassung der Hintermänner. Es wird aufgezeigt, dass faktische Geschäftsführer unter das GmbHG zu subsumieren sind. Die Ausdehnung der Untersuchung auf Vorstände macht deutlich, dass dieser Ansatz zu einer (normabhängigen) unterschiedlichen Behandlung führt. Ferner wird der Frage nachgegangen, wie ein
Anmerkung:
Description based upon print version of record.
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Dissertation--Ruprecht-Karls-Universität, Heidelberg, 2006.
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1. Einleitung -- 2. Rechtlicher Hintergrund und Anwendungsbereich -- 3. Begrundungsansatze fur die Strafbarkeit faktischer Organe in Rechtsprechung und Literatur -- 4. Beurteilung der einzelnen Argumente und eigener Losungsansatz -- 5. Der Begriff des faktischen Geschaftsfuhrers -- 6. Ubertragung der Untersuchungsergebnisse auf die in Betracht kommenden Normen -- 7. Auswirkung der bisherigen Untersuchung auf verschiedene Personenkreise -- 8. Die Strafbarkeit des institutionellen Organs, das tatsachlich kaum oder uberhaupt keine Organaufgaben wahrnimmt (Strohmann) -- 9. Zusammenfassung in Thesen.
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German
Weitere Ausg.:
ISBN 3-428-12334-4
Sprache:
Deutsch
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