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  • 1
    Book
    Book
    Berlin :Duncker & Humblot,
    UID:
    almahu_BV026940544
    Format: 216 Seiten.
    ISBN: 978-3-428-12645-3 , 3-428-12645-9
    Series Statement: Schriften zum Öffentlichen Recht Band 1088
    Note: Dissertation Universität Bayreuth 2007
    Language: German
    Subjects: Law
    RVK:
    RVK:
    RVK:
    RVK:
    Keywords: Verwaltungsstreitverfahren ; Persönlichkeitsentfaltung ; Handlungsfreiheit ; Hochschulschrift ; Hochschulschrift ; Hochschulschrift
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 2
    Online Resource
    Online Resource
    Berlin : Duncker & Humblot
    UID:
    almahu_9948639187602882
    Format: 1 online resource (216 p.)
    Edition: 1st ed.
    ISBN: 9783428526451 , 9783428826452
    Series Statement: Schriften zum Öffentlichen Recht 1088
    Content: Mit dem Elfes-Urteil hat das BVerfG eine richtungsweisende Entscheidung getroffen, die auch heute noch - ein halbes Jahrhundert danach - die Auslegung des Art. 2 Abs. 1 GG in der Rechtsprechung bestimmt. Angesichts der weiten Auslegung des sachlichen Schutzbereichs und dem damit zwangsläufig korrelierenden Bedürfnis nach Restriktion auf anderen Ebenen, sind mit der extensiven Interpretation des Art. 2 Abs. 1 GG aber auch zahlreiche Probleme verbunden. Diese potenzieren sich im Verwaltungsprozess, da hier nicht nur die Grundrechte als subjektive öffentliche Abwehrrechte in Betracht kommen, sondern auch die Normen des einfachen Rechts. Dies wirft unweigerlich die Frage auf, wann der Kläger im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf die Grundrechte und damit auch auf das allgemeine Freiheitsrecht zurückgreifen kann, um seine Klagebefugnis zu begründen, und wann er zur Herleitung subjektiver öffentlicher Abwehrrechte auf die Normen des einfachen Rechts beschränkt ist. Je nach dem, wie diese Frage beantwortet wird, nimmt die Bedeutung von Art. 2 Abs. 1 GG im Verwaltungsprozess zu oder ab. Von der zentralen These ausgehend, dass Normen des einfachen Rechts auch die subjektiv-rechtliche Abwehrfunktion der Grundrechte einschränken können, zeigt Alexander Köpfler auf, dass der Kläger im Verwaltungsprozess nur sehr selten unmittelbar auf seine Grundrechte zurückgreifen kann und das allgemeine Freiheitsrecht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren daher nur von geringer Bedeutung ist. Geltung beansprucht diese These dabei sowohl für die bipolaren als auch für die multipolaren Verwaltungsverhältnisse.
    Note: Doctoral Thesis Universität Bayreuth 2007
    In: 9783428826452
    Additional Edition: ISBN 9783428126453
    Language: German
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 3
    Online Resource
    Online Resource
    Berlin : Duncker & Humblot
    UID:
    almahu_9949433478102882
    Format: 1 online resource (216 p.)
    Edition: 1st ed.
    ISBN: 9783428526451 , 9783428826452
    Series Statement: Schriften zum Öffentlichen Recht 1088
    Content: Mit dem Elfes-Urteil hat das BVerfG eine richtungsweisende Entscheidung getroffen, die auch heute noch - ein halbes Jahrhundert danach - die Auslegung des Art. 2 Abs. 1 GG in der Rechtsprechung bestimmt. Angesichts der weiten Auslegung des sachlichen Schutzbereichs und dem damit zwangsläufig korrelierenden Bedürfnis nach Restriktion auf anderen Ebenen, sind mit der extensiven Interpretation des Art. 2 Abs. 1 GG aber auch zahlreiche Probleme verbunden. Diese potenzieren sich im Verwaltungsprozess, da hier nicht nur die Grundrechte als subjektive öffentliche Abwehrrechte in Betracht kommen, sondern auch die Normen des einfachen Rechts. Dies wirft unweigerlich die Frage auf, wann der Kläger im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf die Grundrechte und damit auch auf das allgemeine Freiheitsrecht zurückgreifen kann, um seine Klagebefugnis zu begründen, und wann er zur Herleitung subjektiver öffentlicher Abwehrrechte auf die Normen des einfachen Rechts beschränkt ist. Je nach dem, wie diese Frage beantwortet wird, nimmt die Bedeutung von Art. 2 Abs. 1 GG im Verwaltungsprozess zu oder ab. Von der zentralen These ausgehend, dass Normen des einfachen Rechts auch die subjektiv-rechtliche Abwehrfunktion der Grundrechte einschränken können, zeigt Alexander Köpfler auf, dass der Kläger im Verwaltungsprozess nur sehr selten unmittelbar auf seine Grundrechte zurückgreifen kann und das allgemeine Freiheitsrecht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren daher nur von geringer Bedeutung ist. Geltung beansprucht diese These dabei sowohl für die bipolaren als auch für die multipolaren Verwaltungsverhältnisse.
    Note: Doctoral Thesis Universität Bayreuth 2007
    In: 9783428826452
    Additional Edition: ISBN 9783428126453
    Language: German
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 4
    UID:
    gbv_1659080282
    Format: 1 Online-Ressource (216 Seiten)
    Edition: Online-Ausgabe 2019
    ISBN: 9783428126453 , 9783428526451
    Series Statement: Schriften zum Öffentlichen Recht 1088
    Content: Main description: Mit dem Elfes-Urteil hat das BVerfG eine richtungsweisende Entscheidung getroffen, die auch heute noch - ein halbes Jahrhundert danach - die Auslegung des Art. 2 Abs. 1 GG in der Rechtsprechung bestimmt. Angesichts der weiten Auslegung des sachlichen Schutzbereichs und dem damit zwangsläufig korrelierenden Bedürfnis nach Restriktion auf anderen Ebenen, sind mit der extensiven Interpretation des Art. 2 Abs. 1 GG aber auch zahlreiche Probleme verbunden. Diese potenzieren sich im Verwaltungsprozess, da hier nicht nur die Grundrechte als subjektive öffentliche Abwehrrechte in Betracht kommen, sondern auch die Normen des einfachen Rechts. Dies wirft unweigerlich die Frage auf, wann der Kläger im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf die Grundrechte und damit auch auf das allgemeine Freiheitsrecht zurückgreifen kann, um seine Klagebefugnis zu begründen, und wann er zur Herleitung subjektiver öffentlicher Abwehrrechte auf die Normen des einfachen Rechts beschränkt ist. Je nach dem, wie diese Frage beantwortet wird, nimmt die Bedeutung von Art. 2 Abs. 1 GG im Verwaltungsprozess zu oder ab. Von der zentralen These ausgehend, dass Normen des einfachen Rechts auch die subjektiv-rechtliche Abwehrfunktion der Grundrechte einschränken können, zeigt Alexander Köpfler auf, dass der Kläger im Verwaltungsprozess nur sehr selten unmittelbar auf seine Grundrechte zurückgreifen kann und das allgemeine Freiheitsrecht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren daher nur von geringer Bedeutung ist. Geltung beansprucht diese These dabei sowohl für die bipolaren als auch für die multipolaren Verwaltungsverhältnisse.
    Note: Dissertation Universität Bayreuth 2007
    Additional Edition: ISBN 9783428526451
    Additional Edition: Erscheint auch als Druck-Ausgabe ISBN 9783428126453
    Additional Edition: Elektronische Reproduktion von Köpfler, Alexander Die Bedeutung von Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz im Verwaltungsprozess Berlin : Duncker & Humblot, 2008 ISBN 3428126459
    Additional Edition: ISBN 9783428126453
    Language: German
    Subjects: Law
    RVK:
    RVK:
    RVK:
    RVK:
    Keywords: Deutschland ; Verwaltungsstreitverfahren ; Persönlichkeitsentfaltung ; Handlungsfreiheit ; Hochschulschrift
    URL: Volltext  (lizenzpflichtig)
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 5
    Book
    Book
    Berlin : Duncker & Humblot
    UID:
    kobvindex_ZLB14740667
    Format: 216 Seiten
    ISBN: 9783428126453 , 3428126459
    Series Statement: Schriften zum öffentlichen Recht : SöR 1088
    Language: German
    Keywords: Deutschland ; Verwaltungsstreitverfahren ; Persönlichkeitsentfaltung ; Handlungsfreiheit ; Hochschulschrift
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 6
    UID:
    b3kat_BV026940544
    Format: 216 Seiten
    ISBN: 9783428126453 , 3428126459
    Series Statement: Schriften zum Öffentlichen Recht Band 1088
    Note: Dissertation Universität Bayreuth 2007
    Language: German
    Subjects: Law
    RVK:
    RVK:
    RVK:
    Keywords: Deutschland ; Verwaltungsstreitverfahren ; Persönlichkeitsentfaltung ; Handlungsfreiheit ; Hochschulschrift
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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