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  • 1
    UID:
    b3kat_BV040326198
    Format: 1 Online-Ressource (IV, 282 S.)
    Edition: 1. Aufl
    ISBN: 9783428511396
    Series Statement: Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht 72
    Note: Inhaltsübersicht: Einführung - 1. Teil: Grundlagen: Geschichtlicher Überblick über das französische Steuerrecht - Quellen des gegenwärtigen Vermögensteuerrechts - Standortbestimmung der Vermögensteuer im französischen Steuerrecht - 2. Teil: Darstellung des geltenden Vermögensteuerrechts: Die Lehre vom Stufenbau des Steuertatbestandes - Der Steuerraum - Das Steuersubjekt - Der Steuergegenstand - Der Steuermaßstab - Der Steuersatz (zu jedem Tatbestandsmerkmal mit einer Zusammenfassung der Grundzüge der entsprechenden Regelung der deutschen Vermögensteuer) - 3. Teil: Verfahren: Die Steuerfestsetzung und die Steuererhebung - Das Rechtsbehelfsverfahren - 4. Teil: Rechtfertigung der französischen Vermögensteuer: Die Rechtfertigung der deutschen Vermögensteuer - Die Rechtfertigung der französischen Vermögensteuer - 5. Teil: Résumé: Fünf Jahre IGF und 13 Jahre ISF. Ein Rückblick: "socialement juste", "économiquement raisonnable", "téchniquement simple" - Ergebnis - Anlage 1 und 2 - Literatur-, Personen- und Sachverzeichnis , Main description: In Deutschland ist der Vollzug der Vermögensteuer seit dem 1.1.1997 ausgesetzt. Diese Suspendierung war die Folge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22.6.1995, mit dem das Vermögensteuergesetz wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitssatz für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt worden ist. Eine förmliche Aufhebung des Vermögensteuergesetzes ist jedoch bis heute nicht erfolgt - im Gegenteil: In der politischen Debatte um Sozialleistungskürzung und/oder Abgabenerhöhung flackert regelmäßig auch die Forderung nach einer Rückkehr der Vermögensteuer wieder auf. -- Frankreich - Gründungsmitglied der Europäischen Gemeinschaften und bedeutendster Handelspartner Deutschlands - hingegen kennt eine Vermögensteuer. Eine nähere Betrachtung dieser Vermögensteuer zeigt allerdings, dass sie sich von der deutschen ganz erheblich unterscheidet. Während die deutsche Vermögensteuer aus der 1893 in Preußen eingeführten sog. Ergänzungssteuer hervorging und damit auf eine mehr als einhundertjährige Geschichte zurückblicken kann, wurde die Vermögensteuer in Frankreich erst 1982 eingeführt. Ein langes Leben war ihr indes zunächst nicht beschieden: Bereits 1986 wurde sie abgeschafft, um nach einem erneuten Wechsel der politischen Mehrheitsverhältnisse 1989 wieder eingeführt zu werden. Im Unterschied zur deutschen Vermögensteuer erfasst die französische Vermögensteuer nur Privatvermögen. Vermögensteuerpflichtig sind daher auch nur natürliche Personen. Dabei kennt die französische Vermögensteuer kein gesetzliches Bewertungsrecht und ist überdies auch nicht durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt; vielmehr gilt für die Gesamtbelastung aus Einkommen- und Vermögensteuer eine Obergrenze von 85 % der steuerpflichtigen Einkünfte, bei deren Überschreitung die Vermögensteuer gekappt wird , Dissertation Universität Tübingen 2003
    Additional Edition: Erscheint auch als Druck-Ausgabe ISBN 3-428-11139-7
    Language: German
    Subjects: Law
    RVK:
    RVK:
    Keywords: Frankreich ; Vermögensteuer ; Hochschulschrift
    URL: Volltext  (URL des Erstveröffentlichers)
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 2
    Online Resource
    Online Resource
    Berlin : Duncker & Humblot GmbH
    UID:
    gbv_894113151
    Format: Online-Ressource
    Edition: 1. Auflage
    ISBN: 9783428511396
    Series Statement: Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht
    Content: In Deutschland ist der Vollzug der Vermögensteuer seit dem 1.1.1997 ausgesetzt. Diese Suspendierung war die Folge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22.6.1995, mit dem das Vermögensteuergesetz wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitssatz für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt worden ist. Eine förmliche Aufhebung des Vermögensteuergesetzes ist jedoch bis heute nicht erfolgt - im Gegenteil: In der politischen Debatte um Sozialleistungskürzung und/oder Abgabenerhöhung flackert regelmäßig auch die Forderung nach einer Rückkehr der Vermögensteuer wieder auf.Frankreich - Gründungsmitglied der Europäischen Gemeinschaften und bedeutendster Handelspartner Deutschlands - hingegen kennt eine Vermögensteuer. Eine nähere Betrachtung dieser Vermögensteuer zeigt allerdings, dass sie sich von der deutschen ganz erheblich unterscheidet. Während die deutsche Vermögensteuer aus der 1893 in Preußen eingeführten sog. Ergänzungssteuer hervorging und damit auf eine mehr als einhundertjährige Geschichte zurückblicken kann, wurde die Vermögensteuer in Frankreich erst 1982 eingeführt. Ein langes Leben war ihr indes zunächst nicht beschieden: Bereits 1986 wurde sie abgeschafft, um nach einem erneuten Wechsel der politischen Mehrheitsverhältnisse 1989 wieder eingeführt zu werden. Im Unterschied zur deutschen Vermögensteuer erfasst die französische Vermögensteuer nur Privatvermögen. Vermögensteuerpflichtig sind daher auch nur natürliche Personen. Dabei kennt die französische Vermögensteuer kein gesetzliches Bewertungsrecht und ist überdies auch nicht durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt; vielmehr gilt für die Gesamtbelastung aus Einkommen- und Vermögensteuer eine Obergrenze von 85 % der steuerpflichtigen Einkünfte, bei deren Überschreitung die Vermögensteuer gekappt wird.
    Language: German
    URL: Volltext  (lizenzpflichtig)
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 3
    Online Resource
    Online Resource
    Berlin :Duncker & Humblot,
    UID:
    almafu_9958911570302883
    Format: 1 online resource (288 p.)
    ISBN: 3-428-51139-5
    Series Statement: Tubinger Schriften zum internationalen und europaischen Recht, Bd. 72
    Content: Hauptbeschreibung In Deutschland ist der Vollzug der Vermögensteuer seit dem 1.1.1997 ausgesetzt. Diese Suspendierung war die Folge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22.6.1995, mit dem das Vermögensteuergesetz wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitssatz für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt worden ist. Eine förmliche Aufhebung des Vermögensteuergesetzes ist jedoch bis heute nicht erfolgt - im Gegenteil: In der politischen Debatte um Sozialleistungskürzung und/oder Abgabenerhöhung flackert regelmäßig auch die Forderung nach einer Rückkehr der Vermögensteuer
    Note: Description based upon print version of record. , Dissertation--Eberhard-Karls-Universität Tübingen, 2002/2003. , Zum Geleit; Vorwort; Inhaltsverzeichnis; Abkürzungsverzeichnis; Einführung; 1. Teil: Grundlagen; 1. Geschichtlicher Überblick über das französische Steuerrecht; 1.1 Das Mittelalter; 1.2 Die Steuern des Königtums und der französischen Revolution; 1.3 Die Entwicklung im 19. und 20. Jahrhundert; 2. Quellen des gegenwärtigen Vermögensteuerrechts; 2.1 Verfassung; 2.1.1 Der bloc de constitutionnalité; 2.1.2 Das steuerliche Verfassungsrecht; 2.1.2.1 Der Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung; 2.1.2.2 Die allgemeine Handlungsfreiheit; 2.1.2.3 Der Schutz des Eigentums , 2.1.2.4 Die Gesetzmäßigkeit und die Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung2.1.2.5 Die gesetzliche Rückwirkung; 2.1.3 Die Durchsetzung des Verfassungsrechts; 2.2 Gesetz; 2.2.1 Der Code général des impôts; 2.2.2 Der Annexe I des Code général des impôts; 2.2.3 Die loi de finances; 2.3 Untergesetzliches Recht; 2.3.1 Die Annexes II, III und IV des Code général des impôts; 2.3.2 Die partie réglementaire des Livre des procédures fiscales; 2.3.3 Compléments détaillés, Documentation de base und Précis de fiscalité; 2.3.4 Die réponses ministérielles; 2.4 Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung , 2.4.1 Die Anwendbarkeit der französischen Doppelbesteuerungsabkommen auf die Vermögensteuer2.4.2 Die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem französisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen; 2.4.2.1 Art. 19 Abs. 1: Die Besteuerung des unbeweglichen Vermögens; 2.4.2.2 Art. 19 Abs. 2: Die Besteuerung von Beteiligungen an Grundstücksverwaltungsgesellschaften; 2.4.2.3 Art. 19 Abs. 3: Die Besteuerung des beweglichen Betriebsstättenvermögens; 2.4.2.4 Art. 19 Abs. 4: Die Besteuerung von Seeschiffen, Binnenschiffen und Luftfahrzeugen , 2.4.2.5 Art. 19 Abs. 5: Die Besteuerung von allen anderen Vermögensteilen2.4.2.6 Art. 19 Abs. 6: Einseitige Einschränkung des Besteuerungsrechts Frankreichs als Ansässigkeitsstaat; 2.5 Das Schrifttum; 3. Standortbestimmung der Vermögensteuer im französischen Steuerrecht; 3.1 Die steuersystematische Einordnung der Vermögensteuer; 3.1.1 Überblick über die Steuerarten; 3.1.2 Die Einordnung der Vermögensteuer; 3.1.2.1 Die Einordnung der Vermögensteuer als Registersteuer; 3.1.2.2 Die Einordnung der Vermögensteuer als direkte Steuer; 3.2 Die fiskalische Einordnung der Vermögensteuer , 3.2.1 Die Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens auf die wesentlichen Steuern3.2.2 Der Anteil der Vermögensteuer am Gesamtsteueraufkommen; 3.2.3 Der Anteil der Vermögensteuer am Aufkommen der direkten Steuern; 2. Teil: Darstellung des geltenden Vermögensteuerrechts; 1. Die Lehre vom Stufenbau des Steuertatbestandes; 2. Der Steuerraum; 2.1 Die Besteuerungsform der unbeschränkten Vermögensteuerpflicht; 2.2 Die Besteuerungsform der beschränkten Vermögensteuerpflicht; Anhang zu 2.: Der Steuerraum im deutschen Vermögensteuerrecht; 2.3 Fazit zum Steuerraum; 3. Das Steuersubjekt , 3.1 Die Beschränkung auf natürliche Personen , German
    Additional Edition: ISBN 3-428-11139-7
    Language: German
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 4
    UID:
    gbv_38610526X
    Format: 282 S , Ill , 23 cm
    ISBN: 3428111397
    Series Statement: Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht 72
    Note: Literaturverz. S. [267] - 278 , Zugl.: Tübingen, Univ., Diss., 2003
    Additional Edition: Erscheint auch als Online-Ausgabe Vees, Carl Friedrich, 1963 - Vermögensteuer in Frankreich Duncker & Humblot, 2011 ISBN 9783428511396
    Language: German
    Subjects: Law
    RVK:
    RVK:
    Keywords: Frankreich ; Vermögensteuer ; Hochschulschrift
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 5
    Online Resource
    Online Resource
    Berlin : Duncker & Humblot
    UID:
    almahu_9948639205202882
    Format: 1 online resource (286 p.) , Tab., Abb.; IV, 282 S.
    Edition: 1st ed.
    ISBN: 9783428511396 , 9783428811397
    Series Statement: Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht 72
    Content: In Deutschland ist der Vollzug der Vermögensteuer seit dem 1.1.1997 ausgesetzt. Diese Suspendierung war die Folge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22.6.1995, mit dem das Vermögensteuergesetz wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitssatz für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt worden ist. Eine förmliche Aufhebung des Vermögensteuergesetzes ist jedoch bis heute nicht erfolgt - im Gegenteil: In der politischen Debatte um Sozialleistungskürzung und/oder Abgabenerhöhung flackert regelmäßig auch die Forderung nach einer Rückkehr der Vermögensteuer wieder auf. -- Frankreich - Gründungsmitglied der Europäischen Gemeinschaften und bedeutendster Handelspartner Deutschlands - hingegen kennt eine Vermögensteuer. Eine nähere Betrachtung dieser Vermögensteuer zeigt allerdings, dass sie sich von der deutschen ganz erheblich unterscheidet. Während die deutsche Vermögensteuer aus der 1893 in Preußen eingeführten sog. Ergänzungssteuer hervorging und damit auf eine mehr als einhundertjährige Geschichte zurückblicken kann, wurde die Vermögensteuer in Frankreich erst 1982 eingeführt. Ein langes Leben war ihr indes zunächst nicht beschieden: Bereits 1986 wurde sie abgeschafft, um nach einem erneuten Wechsel der politischen Mehrheitsverhältnisse 1989 wieder eingeführt zu werden. Im Unterschied zur deutschen Vermögensteuer erfasst die französische Vermögensteuer nur Privatvermögen. Vermögensteuerpflichtig sind daher auch nur natürliche Personen. Dabei kennt die französische Vermögensteuer kein gesetzliches Bewertungsrecht und ist überdies auch nicht durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt; vielmehr gilt für die Gesamtbelastung aus Einkommen- und Vermögensteuer eine Obergrenze von 85 % der steuerpflichtigen Einkünfte, bei deren Überschreitung die Vermögensteuer gekappt wird.
    In: 9783428811397
    Additional Edition: ISBN 9783428111398
    Language: German
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 6
    Online Resource
    Online Resource
    Berlin : Duncker & Humblot
    UID:
    almahu_9949433657802882
    Format: 1 online resource (286 p.) , Tab., Abb.; IV, 282 S.
    Edition: 1st ed.
    ISBN: 9783428511396 , 9783428811397
    Series Statement: Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht 72
    Content: In Deutschland ist der Vollzug der Vermögensteuer seit dem 1.1.1997 ausgesetzt. Diese Suspendierung war die Folge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22.6.1995, mit dem das Vermögensteuergesetz wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitssatz für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt worden ist. Eine förmliche Aufhebung des Vermögensteuergesetzes ist jedoch bis heute nicht erfolgt - im Gegenteil: In der politischen Debatte um Sozialleistungskürzung und/oder Abgabenerhöhung flackert regelmäßig auch die Forderung nach einer Rückkehr der Vermögensteuer wieder auf. -- Frankreich - Gründungsmitglied der Europäischen Gemeinschaften und bedeutendster Handelspartner Deutschlands - hingegen kennt eine Vermögensteuer. Eine nähere Betrachtung dieser Vermögensteuer zeigt allerdings, dass sie sich von der deutschen ganz erheblich unterscheidet. Während die deutsche Vermögensteuer aus der 1893 in Preußen eingeführten sog. Ergänzungssteuer hervorging und damit auf eine mehr als einhundertjährige Geschichte zurückblicken kann, wurde die Vermögensteuer in Frankreich erst 1982 eingeführt. Ein langes Leben war ihr indes zunächst nicht beschieden: Bereits 1986 wurde sie abgeschafft, um nach einem erneuten Wechsel der politischen Mehrheitsverhältnisse 1989 wieder eingeführt zu werden. Im Unterschied zur deutschen Vermögensteuer erfasst die französische Vermögensteuer nur Privatvermögen. Vermögensteuerpflichtig sind daher auch nur natürliche Personen. Dabei kennt die französische Vermögensteuer kein gesetzliches Bewertungsrecht und ist überdies auch nicht durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt; vielmehr gilt für die Gesamtbelastung aus Einkommen- und Vermögensteuer eine Obergrenze von 85 % der steuerpflichtigen Einkünfte, bei deren Überschreitung die Vermögensteuer gekappt wird.
    Note: Doctoral Thesis Universität Jena 2009
    In: 9783428811397
    Additional Edition: ISBN 9783428111398
    Language: German
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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