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    Online-Ressource
    Online-Ressource
    Berlin : Duncker & Humblot
    UID:
    b3kat_BV040326116
    Umfang: 1 Online-Ressource (145 S.)
    Ausgabe: 1. Aufl
    ISBN: 9783428512348
    Anmerkung: Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Die Regelungsmöglichkeiten des Staates durch Vertrag: Die Regelungsmöglichkeit des Staates durch öffentlich-rechtlichen Vertrag - Der privatrechtliche Vertrag zwischen dem Staat und dem Bürger - Zusammenfassung - 2. Die Grundlagen der Vetragsdogmatik Otto Mayers: Das Verwaltungsrecht als eigentümliche Rechtsdisziplin - Die Gründe der Forderung nach einem eigentümlichen Verwaltungsrecht - Zusammenfassung - 3. Die "moderne Staatsidee" Otto Mayers: Die Grundlagen des Staates - Die "Undenkbarkeit" eines Bundesstaates - Der "juristische" Begriff vom Staate - Der Zweck des Staates - Zusammenfassung - 4. Das Methodenverständnis Otto Mayers: Die "juristische" Methode - Die "juristische" Methode Otto Mayers - Zusammenfassung - 5. Das Verhältnis des Staats- zum Methodenverständnis: Der Einfluß des Methodenverständnisses auf die Begriffe vom Staat und Vertrag - Staats- und Methodenbegriff als eineinander bedingende Begriffe - Ergebnis - 6. Die Bedeutung der Vertragsdogmatik Otto Mayers für die Gegenwart: Einwände gegen den Vertragsbegriff Otto Mayers - Einwände gegen Otto Mayers Definition des öffentlichen Rechts - Die Anerkennung des öffentlich-rechtlichen Vertrages durch den Gesetzgeber - Einwände gegen die von Otto Mayer postulierte Omnipotenz des Staates - Zusammenfassung - Literaturverzeichnis - Sachwort- und Namenregister , Main description: Obgleich in der deutschen Rechtswissenschaft letztmals zu Anfang des 20. Jahrhunderts die Auffassung vertreten wurde, der Begriff des "öffentlich-rechtlichen Vertrages" bilde einen Widerspruch in sich, ist diese Auffassung bis heute Bezugspunkt der wissenschaftlichen Auseinandersetzung über den Verwaltungsvertrag. Maßgeblicher Grund hierfür ist die Tatsache, daß auch der "Begründer der modernen deutschen Verwaltungsrechtswissenschaft", Otto Mayer (1846 - 1924), die Ansicht teilte, daß "wahre Verträge des Staates auf dem Gebiete des öffentlichen Rechts überhaupt nicht denkbar" seien. Da den Prämissen, die Otto Mayer zu seiner Ansicht führten, bis heute nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde, sucht Ralf Dewitz diesen Prämissen auf den Grund zu gehen. -- Er gelangt zu dem Ergebnis, daß Otto Mayer seine Auffassung auf seine sich gegenseitig bedingenden Begriffe vom Staat und von Methode im Recht gründete. Ralf Dewitz untersucht fernerhin, ob der Rechtswissenschaft, die jüngst aus der Annahme, daß Otto Mayer mit seiner Lehre vom öffentlich-rechtlichen Vertrage auch heute noch "irgendwie" Recht habe, eine Idee zur Bildung eines Systems der Verwaltungsvertragsdogmatik herleitet, in jener Annahme zuzustimmen ist. Der Autor bejaht dies , Dissertationsschrift, --Zugl.: @
    Weitere Ausg.: Erscheint auch als Druck-Ausgabe, Paperback ISBN 978-3-428-11234-0
    Sprache: Deutsch
    Fachgebiete: Rechtswissenschaft
    RVK:
    Schlagwort(e): Mayer, Otto 1846-1924 ; Öffentlich-rechtlicher Vertrag ; Hochschulschrift
    URL: Volltext  (lizenzpflichtig)
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 2
    Online-Ressource
    Online-Ressource
    Berlin :Duncker & Humblot,
    UID:
    almafu_9958911680702883
    Umfang: 1 online resource (146 p.)
    ISBN: 3-428-51234-0
    Serie: Schriften zur Rechtsgeschichte, Heft 107
    Inhalt: Hauptbeschreibung Obgleich in der deutschen Rechtswissenschaft letztmals zu Anfang des 20. Jahrhunderts die Auffassung vertreten wurde, der Begriff des ""öffentlich-rechtlichen Vertrages"" bilde einen Widerspruch in sich, ist diese Auffassung bis heute Bezugspunkt der wissenschaftlichen Auseinandersetzung über den Verwaltungsvertrag. Maßgeblicher Grund hierfür ist die Tatsache, daß auch der ""Begründer der modernen deutschen Verwaltungsrechtswissenschaft"", Otto Mayer (1846 - 1924), die Ansicht teilte, daß ""wahre Verträge des Staates auf dem Gebiete des öffentlichen Rechts überhaup
    Anmerkung: Description based upon print version of record. , Dissertation--Freie Universität Berlin, 2003. , 5. Kapitel: Das Verhältnis des Staats- zum MethodenverständnisA. Der Einfluß des Methodenverständnisses auf die Begriffe von Staat und Vertrag; B. Staats- und Methodenbegriff als einander bedingende Begriffe; C. Ergebnis; 6. Kapitel: Die Bedeutung der Vertragsdogmatik Otto Mayers für die Gegenwart; A. Einwände gegen den Vertragsbegriff Otto Mayers; B. Einwände gegen Otto Mayers Definition des öffentlichen Rechts; C. Die Anerkennung des öffentlich-rechtlichen Vertrages durch den Gesetzgeber; D. Einwände gegen die von Otto Mayer postulierte Omnipotenz des Staates; Zusammenfassung , LiteraturverzeichnisA. Verzeichnis der Quellenliteratur; B. Verzeichnis der Sekundärliteratur; Sachwort- und Namenregister , German
    Weitere Ausg.: ISBN 3-428-11234-2
    Sprache: Deutsch
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 3
    Online-Ressource
    Online-Ressource
    Berlin : Duncker & Humblot
    UID:
    almahu_9948639194502882
    Umfang: 1 online resource (145 p.)
    Ausgabe: 1st ed.
    ISBN: 9783428512348 , 9783428812349
    Serie: Schriften zur Rechtsgeschichte 107
    Inhalt: Obgleich in der deutschen Rechtswissenschaft letztmals zu Anfang des 20. Jahrhunderts die Auffassung vertreten wurde, der Begriff des "öffentlich-rechtlichen Vertrages" bilde einen Widerspruch in sich, ist diese Auffassung bis heute Bezugspunkt der wissenschaftlichen Auseinandersetzung über den Verwaltungsvertrag. Maßgeblicher Grund hierfür ist die Tatsache, daß auch der "Begründer der modernen deutschen Verwaltungsrechtswissenschaft", Otto Mayer (1846 - 1924), die Ansicht teilte, daß "wahre Verträge des Staates auf dem Gebiete des öffentlichen Rechts überhaupt nicht denkbar" seien. Da den Prämissen, die Otto Mayer zu seiner Ansicht führten, bis heute nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde, sucht Ralf Dewitz diesen Prämissen auf den Grund zu gehen. -- Er gelangt zu dem Ergebnis, daß Otto Mayer seine Auffassung auf seine sich gegenseitig bedingenden Begriffe vom Staat und von Methode im Recht gründete. Ralf Dewitz untersucht fernerhin, ob der Rechtswissenschaft, die jüngst aus der Annahme, daß Otto Mayer mit seiner Lehre vom öffentlich-rechtlichen Vertrage auch heute noch "irgendwie" Recht habe, eine Idee zur Bildung eines Systems der Verwaltungsvertragsdogmatik herleitet, in jener Annahme zuzustimmen ist. Der Autor bejaht dies.
    In: 9783428812349
    Weitere Ausg.: ISBN 9783428112340
    Sprache: Deutsch
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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