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  • 1
    Buch
    Buch
    Berlin : Duncker & Humblot
    UID:
    gbv_559449712
    Umfang: 216 S. , 24 cm
    ISBN: 3428126459 , 9783428126453
    Serie: Schriften zum öffentlichen Recht 1088
    Anmerkung: Literaturverz. S. [194] - 214 , Zugl.: Bayreuth, Univ., Diss., 2007
    Weitere Ausg.: Online-Ausg. Köpfler, Alexander Die Bedeutung von Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz im Verwaltungsprozess Duncker & Humblot, 2010 ISBN 9783428526451
    Weitere Ausg.: Online-Ausg. Köpfler, Alexander Die Bedeutung von Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz im Verwaltungsprozess Berlin : Duncker & Humblot, 2019 ISBN 9783428126453
    Weitere Ausg.: ISBN 9783428526451
    Sprache: Deutsch
    Fachgebiete: Rechtswissenschaft
    RVK:
    RVK:
    RVK:
    RVK:
    Schlagwort(e): Deutschland ; Verwaltungsstreitverfahren ; Persönlichkeitsentfaltung ; Handlungsfreiheit ; Hochschulschrift
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 2
    Online-Ressource
    Online-Ressource
    Berlin : Duncker & Humblot
    UID:
    gbv_1659080282
    Umfang: 1 Online-Ressource (216 Seiten)
    Ausgabe: Online-Ausgabe 2019
    ISBN: 9783428126453 , 9783428526451
    Serie: Schriften zum Öffentlichen Recht 1088
    Inhalt: Main description: Mit dem Elfes-Urteil hat das BVerfG eine richtungsweisende Entscheidung getroffen, die auch heute noch - ein halbes Jahrhundert danach - die Auslegung des Art. 2 Abs. 1 GG in der Rechtsprechung bestimmt. Angesichts der weiten Auslegung des sachlichen Schutzbereichs und dem damit zwangsläufig korrelierenden Bedürfnis nach Restriktion auf anderen Ebenen, sind mit der extensiven Interpretation des Art. 2 Abs. 1 GG aber auch zahlreiche Probleme verbunden. Diese potenzieren sich im Verwaltungsprozess, da hier nicht nur die Grundrechte als subjektive öffentliche Abwehrrechte in Betracht kommen, sondern auch die Normen des einfachen Rechts. Dies wirft unweigerlich die Frage auf, wann der Kläger im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf die Grundrechte und damit auch auf das allgemeine Freiheitsrecht zurückgreifen kann, um seine Klagebefugnis zu begründen, und wann er zur Herleitung subjektiver öffentlicher Abwehrrechte auf die Normen des einfachen Rechts beschränkt ist. Je nach dem, wie diese Frage beantwortet wird, nimmt die Bedeutung von Art. 2 Abs. 1 GG im Verwaltungsprozess zu oder ab. Von der zentralen These ausgehend, dass Normen des einfachen Rechts auch die subjektiv-rechtliche Abwehrfunktion der Grundrechte einschränken können, zeigt Alexander Köpfler auf, dass der Kläger im Verwaltungsprozess nur sehr selten unmittelbar auf seine Grundrechte zurückgreifen kann und das allgemeine Freiheitsrecht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren daher nur von geringer Bedeutung ist. Geltung beansprucht diese These dabei sowohl für die bipolaren als auch für die multipolaren Verwaltungsverhältnisse.
    Anmerkung: Dissertation Universität Bayreuth 2007
    Weitere Ausg.: ISBN 9783428526451
    Weitere Ausg.: Erscheint auch als Druck-Ausgabe ISBN 9783428126453
    Weitere Ausg.: Elektronische Reproduktion von Köpfler, Alexander Die Bedeutung von Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz im Verwaltungsprozess Berlin : Duncker & Humblot, 2008 ISBN 3428126459
    Weitere Ausg.: ISBN 9783428126453
    Sprache: Deutsch
    Fachgebiete: Rechtswissenschaft
    RVK:
    RVK:
    RVK:
    RVK:
    Schlagwort(e): Deutschland ; Verwaltungsstreitverfahren ; Persönlichkeitsentfaltung ; Handlungsfreiheit ; Hochschulschrift
    URL: Volltext  (lizenzpflichtig)
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 3
    Online-Ressource
    Online-Ressource
    Berlin : Duncker & Humblot
    UID:
    almahu_9949433478102882
    Umfang: 1 online resource (216 p.)
    Ausgabe: 1st ed.
    ISBN: 9783428526451 , 9783428826452
    Serie: Schriften zum Öffentlichen Recht 1088
    Inhalt: Mit dem Elfes-Urteil hat das BVerfG eine richtungsweisende Entscheidung getroffen, die auch heute noch - ein halbes Jahrhundert danach - die Auslegung des Art. 2 Abs. 1 GG in der Rechtsprechung bestimmt. Angesichts der weiten Auslegung des sachlichen Schutzbereichs und dem damit zwangsläufig korrelierenden Bedürfnis nach Restriktion auf anderen Ebenen, sind mit der extensiven Interpretation des Art. 2 Abs. 1 GG aber auch zahlreiche Probleme verbunden. Diese potenzieren sich im Verwaltungsprozess, da hier nicht nur die Grundrechte als subjektive öffentliche Abwehrrechte in Betracht kommen, sondern auch die Normen des einfachen Rechts. Dies wirft unweigerlich die Frage auf, wann der Kläger im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf die Grundrechte und damit auch auf das allgemeine Freiheitsrecht zurückgreifen kann, um seine Klagebefugnis zu begründen, und wann er zur Herleitung subjektiver öffentlicher Abwehrrechte auf die Normen des einfachen Rechts beschränkt ist. Je nach dem, wie diese Frage beantwortet wird, nimmt die Bedeutung von Art. 2 Abs. 1 GG im Verwaltungsprozess zu oder ab. Von der zentralen These ausgehend, dass Normen des einfachen Rechts auch die subjektiv-rechtliche Abwehrfunktion der Grundrechte einschränken können, zeigt Alexander Köpfler auf, dass der Kläger im Verwaltungsprozess nur sehr selten unmittelbar auf seine Grundrechte zurückgreifen kann und das allgemeine Freiheitsrecht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren daher nur von geringer Bedeutung ist. Geltung beansprucht diese These dabei sowohl für die bipolaren als auch für die multipolaren Verwaltungsverhältnisse.
    Anmerkung: Doctoral Thesis Universität Bayreuth 2007
    In: 9783428826452
    Weitere Ausg.: ISBN 9783428126453
    Sprache: Deutsch
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 4
    Online-Ressource
    Online-Ressource
    Berlin : Duncker & Humblot
    UID:
    almahu_9948639187602882
    Umfang: 1 online resource (216 p.)
    Ausgabe: 1st ed.
    ISBN: 9783428526451 , 9783428826452
    Serie: Schriften zum Öffentlichen Recht 1088
    Inhalt: Mit dem Elfes-Urteil hat das BVerfG eine richtungsweisende Entscheidung getroffen, die auch heute noch - ein halbes Jahrhundert danach - die Auslegung des Art. 2 Abs. 1 GG in der Rechtsprechung bestimmt. Angesichts der weiten Auslegung des sachlichen Schutzbereichs und dem damit zwangsläufig korrelierenden Bedürfnis nach Restriktion auf anderen Ebenen, sind mit der extensiven Interpretation des Art. 2 Abs. 1 GG aber auch zahlreiche Probleme verbunden. Diese potenzieren sich im Verwaltungsprozess, da hier nicht nur die Grundrechte als subjektive öffentliche Abwehrrechte in Betracht kommen, sondern auch die Normen des einfachen Rechts. Dies wirft unweigerlich die Frage auf, wann der Kläger im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf die Grundrechte und damit auch auf das allgemeine Freiheitsrecht zurückgreifen kann, um seine Klagebefugnis zu begründen, und wann er zur Herleitung subjektiver öffentlicher Abwehrrechte auf die Normen des einfachen Rechts beschränkt ist. Je nach dem, wie diese Frage beantwortet wird, nimmt die Bedeutung von Art. 2 Abs. 1 GG im Verwaltungsprozess zu oder ab. Von der zentralen These ausgehend, dass Normen des einfachen Rechts auch die subjektiv-rechtliche Abwehrfunktion der Grundrechte einschränken können, zeigt Alexander Köpfler auf, dass der Kläger im Verwaltungsprozess nur sehr selten unmittelbar auf seine Grundrechte zurückgreifen kann und das allgemeine Freiheitsrecht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren daher nur von geringer Bedeutung ist. Geltung beansprucht diese These dabei sowohl für die bipolaren als auch für die multipolaren Verwaltungsverhältnisse.
    Anmerkung: Doctoral Thesis Universität Bayreuth 2007
    In: 9783428826452
    Weitere Ausg.: ISBN 9783428126453
    Sprache: Deutsch
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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