UID:
almafu_9960414583602883
Format:
1 electronic resource (233 p.)
Edition:
1st ed.
ISBN:
9783748912507
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3748912501
Series Statement:
Wirtschaft und Recht für Mittelstand und Handwerk Band 6
Content:
Digitization is changing work tools and processes, customer acquisition opportunities and business models in the skilled crafts sector. This study examines the effects of this change on the applicability of the Crafts Code and the adequacy of this legal framework. The focus is on the demarcation of skilled crafts from industrial production, the demarcation of the stationary trade from the itinerant trade and the identification of the operation unit that is relevant for the applicability of the Crafts Code in different platform models. This study examines the aspects concerned and points out options for a future-oriented interpretation of the current law as well as for its further development.
Content:
Die Digitalisierung verändert auch im Handwerk Arbeitsmittel und -prozesse, die Möglichkeiten der Kundenakquise und Geschäftsmodelle. In der vorliegenden Studie werden die Auswirkungen dieses Wandels auf die Anwendbarkeit der Handwerksordnung und die Adäquanz der rechtlichen Rahmenbedingungen untersucht. Im Fokus liegen die Abgrenzung des Handwerks von der Industrie anhand des Merkmals der Handwerksmäßigkeit, die Abgrenzung des stehenden Gewerbes vom Reisegewerbe und die Einordnung des jeweils maßgeblichen Betriebs bei verschiedenen Plattformtypen. Es werden jeweils konkrete Vorschläge für eine zukunftsorientierte Auslegung oder Weiterentwicklung des Rechts gegeben.
Note:
Cover -- 1 Ziele der Arbeit -- 2 Digitalisierung und Handwerk -- A. Begriff „Digitalisierung" -- B. Ausgewählte Phänomene der Digitalisierung der Wirtschaft -- I. Veränderung der Arbeitsmittel und -prozesse durch 3-D-Druck und Robotik -- II. Veränderung der Modalitäten des Vertragsschlusses durch das Internet der Dinge -- III. Veränderung von Geschäftsmodellen durch digitale Plattformen -- C. Erscheinungsformen im Handwerk -- I. Einsatz digitaltechnischer Arbeitsmittel im Handwerk -- II. Internet der Dinge -- III. Digitale Plattformen zur Vermittlung von Handwerkern -- 3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Handwerks -- A. Aufbau und Standort des Rechtsregimes -- I. Normenbestand -- 1. Handwerksordnung -- 2. Gewerbeordnung -- 3. Industrie- und Handelskammergesetz -- 4. Berufsbildungsgesetz -- II. Standort im Öffentlichen Wirtschaftsrecht -- 1. Verfassungsrechtlicher Rahmen -- 2. Unionsrechtlicher Rahmen -- B. Gesetzgebungskompetenz für die Handwerksordnung -- C. Spezifische Inhalte der Handwerksordnung -- I. Materiell-rechtliche Inhalte -- 1. Berechtigung zum Betrieb eines Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes -- 2. Berufsbildung und Meisterprüfung -- II. Organisatorische Inhalte -- D. Anwendbarkeit des Handwerksordnung -- I. Selbstständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes -- II. Betrieb eines Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes -- 1. Handwerksfähigkeit -- 2. Handwerksmäßigkeit oder Handwerksähnlichkeit -- III. Umfassen handwerklicher Nebenbetriebe -- IV. Keine Anwendbarkeit auf bestimmte Nebenbetriebe -- 4 Handwerksmäßigkeit beim Einsatz von Digitaltechnik -- A. Problemstellung -- B. Handwerksmäßigkeit anhand der bisherigen Auslegungsgrundsätze -- I. Dynamischer Handwerksbegriff der Handwerksordnung -- II. „Handwerksmäßigkeit" als unbestimmter Rechtsbegriff.
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III. Funktion des Kriteriums „Handwerksmäßigkeit" als Abgrenzungsmoment -- 1. Nicht belastbar zur Abgrenzung von der Kunst -- 2. Nicht belastbar zur Abgrenzung vom Handel -- 3. Nicht belastbar zur Abgrenzung von Dienstleistungen -- 4. Nicht belastbar zur Abgrenzung vom handwerksähnlichen Gewerbe -- 5. Nicht belastbar zur Abgrenzung vom Minderhandwerk -- 6. Funktion als Abgrenzungsmoment von industriell oder auf andere Weise nichthandwerksmäßig bzw. -ähnlich betriebenen handwerksfähigen Gewerbebetrieben -- 7. Zwischenergebnis -- IV. In die Gesamtbetrachtung einzubeziehende Indizien zum Feststellen der Handwerksmäßigkeit -- 1. Handwerksmäßigkeit im Sinne von 1 Abs. 2 S. 1 HwO -- a) Geringer Einsatz von Technik -- b) Geringer Grad der Arbeitsteilung -- c) Fachliche Qualifikation der Mitarbeiter -- d) Möglichkeit der Einflussnahme des Betriebsleiters -- e) Betriebsgröße -- f) Art der Fertigung und Kundenkreis -- 2. Handwerksmäßigkeit im Sinne von 18 Abs. 2 S. 1 HwO und Handwerksähnlichkeit im Sinne von 18 Abs. 2 S. 2 HwO -- V. Zwischenergebnis -- C. Auswirkung des Einsatzes von Digitaltechnik auf die Einordnung eines Betriebs anhand von Beispielen -- I. 3-D-Druck in der Zahntechnik -- II. 3-D-Druck in der Orthopädietechnik -- III. Roboter als Steinmetzen -- IV. Digitale Fotografie -- V. Fazit -- D. Perspektivische Weiterentwicklung der Auslegung der Handwerksmäßigkeit -- I. Adäquanz der gängigen Auslegung der Handwerksmäßigkeit -- 1. Impulse geänderter Lebenssachverhalte -- a) Annäherung der Produktionsweisen in Handwerk und Industrie -- b) Erhöhte Abgrenzungsschwierigkeiten auch bei nichtproduzierenden Betrieben -- c) Zwischenergebnis -- 2. Gleichheitsrechtliche Bedenken gegen das Beibehalten der gängigen Auslegungsgrundsätze.
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a) Ungleichbehandlung der handwerksmäßigen mit der nichthandwerksmäßigen Ausübung eines stehenden handwerksfähigen Gewerbes der Anlage A zur HwO -- b) Prüfungsmaßstab der Rechtfertigung -- c) Keine Rechtfertigung der Ungleichbehandlung bei gängiger Auslegung der Handwerksmäßigkeit -- 3. Zwischenergebnis -- II. Mögliche Konsequenzen -- III. Vorschlag zur verfassungskonformen Neuauslegung der Handwerksmäßigkeit -- 1. Reduktion der Indizien? -- 2. Auslegungsrahmen des Wortlauts -- 3. Zum Wesen des Handwerks -- a) KMU -- b) Besonderer praktischer Charakter -- c) Besonderer kreativer Charakter -- d) Besonderer gestalterischer Charakter -- e) Auf besonderen Kenntnissen basierende planerische Gesamtkonzeption durch den Betriebsleiter -- f) Enge Verknüpfung von theoretischer Konzeption und praktischer Umsetzung -- 4. Enge Verknüpfung von theoretischer Konzeption und praktischer Umsetzung als zur Abgrenzung vom Nichthandwerk in Betracht kommendes Spezifikum -- 5. Auf der engen Verknüpfung von theoretischer Konzeption und praktischer Umsetzung basierende Auslegung der Handwerksmäßigkeit -- 6. Zielgerechte Eingrenzung des Anwendungsbereichs der Handwerksordnung -- a) Ziele der Zulassungspflicht für die Ausübung wesentlicher Tätigkeiten von Berufen der Anlage A zur HwO -- b) Gemeinsame Betreuung vergleichbar betriebener Gewerbebetriebe in Handwerksberufen in den Handwerkskammern -- c) Zwischenergebnis -- 7. Vereinbarkeit der vorgeschlagenen Auslegung mit Verfassung und Unionsrecht -- IV. Fazit -- E. Ergebnis -- 5 Abgrenzung des stehenden Handwerks vom Reisegewerbe bei Zustandekommen des Vertrags unter Einsatz des Internets der Dinge -- A. Problemstellung -- B. Einordnung der Erbringung handwerklicher Leistungen zur Erfüllung von über die Steuerungsmodule intelligenter Dinge eingeworbenen Verträgen.
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I. Anzeigen der Möglichkeit, handwerkliche Leistungen zu bestellen -- 1. Gewerbe -- 2. Ohne vorhergehende Bestellung -- 3. Außerhalb der gewerblichen Niederlassung -- 4. Erfüllen eines besonderen Merkmals -- a) Anbieten von Leistungen im Sinne von 55 Abs. 1 Nr. 1 Var. 4 GewO -- b) Aufsuchen von Bestellungen auf Leistungen im Sinne von 55 Abs. 1 Nr. 1 Var. 5 GewO -- 5. Zwischenergebnis -- II. Anzeigen der Möglichkeit, sich einen Handwerker zur Durchführung der Leistung vermitteln zu lassen -- III. Zwischenergebnis -- C. Adäquanz der Einordnung der Auftragsakquise mittels eines auf den Einzelfall zugeschnittenen digitalen Angebots über die Ausführung handwerklicher Leistungen als Reisegewerbe -- I. Berufsunabhängige Bedenken gegen die Einordnung solcher Modalitäten der Auftragsakquise als Reisegewerbe -- 1. Keine Einschlägigkeit der 55 ff. GewO nach ihrem Sinn und Zweck -- 2. Keine Vereinbarkeit der Reisegewerbekartenpflicht für diese Fälle mit Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG -- 3. Keine Vereinbarkeit der Reisegewerbekartenpflicht für diese Fälle mit Art. 3 Abs. 1 GG -- 4. Zwischenergebnis -- II. Gleichheitsrechtliche Bedenken gegen die Ausnahme aus dem Anwendungsbereich der Handwerksordnung -- 1. Grundsätzliche Bedenken gegen die Beschränkung des Anwendungsbereichs der Handwerksordnung auf das stehende Gewerbe -- 2. Bedenken speziell bei der Ausübung handwerklicher Tätigkeiten infolge dieser Form der Auftragsakquise -- a) Impulse sich verändernder Lebenssachverhalte -- b) Dadurch ausgelöste Bedenken mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG -- 3. Zwischenergebnis -- III. Fazit -- D. Mögliche Konsequenzen -- E. Vorschlag zur verfassungskonformen Rechtsanwendung durch teleologische Reduktion des 55 Abs. 1 GewO -- F. Ergebnis -- 6 Maßgeblicher Handwerksbetrieb bei der Vermittlung über digitale Plattformen -- A. Problemstellung.
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B. Handwerksbetrieb -- I. Der Handwerksbetrieb als zentraler Anknüpfungspunkt der Handwerksordnung -- II. Funktionaler Handwerksbetriebsbegriff -- III. Betriebsformen und ihr Verhältnis zueinander -- IV. Verhältnis von Betrieb und Betriebsstätte -- C. Anwendbarkeit der Handwerksordnung auf verschiedene Plattformmodelle -- I. Werbe-, „Onlineshop"- und „Partnervermittler"-Plattformen sowie „Infrastruktur-Anbieter" -- 1. Anwendbarkeit auf ausführende Einheiten -- a) Gewerbe -- b) Stehend -- c) Handwerksfähigkeit und Handwerksmäßigkeit -- d) Zwischenergebnis -- 2. Anwendbarkeit auf Plattform -- II. „Franchiser"-Plattformen -- 1. Anwendbarkeit auf ausführende Einheiten -- 2. Anwendbarkeit auf Plattform -- III. Plattformen mit eigenen ausführenden Einheiten -- 1. Selbstständiges Betreiben eines Gewerbes -- 2. Bestimmung des maßgeblichen Betriebs -- a) Verhältnis zwischen Plattform und ausführenden Einheiten anhand der Parameter des Nebenbetriebsbegriffs -- aa) Möglichkeit der Abgrenzung anhand der Parameter des Nebenbetriebsbegriffs -- bb) Verbundenes Unternehmen im Sinne von 2 Nr. 2 oder Nr. 3 HwO -- (1) Plattform, deren einzige Funktion die Vermittlung an ausführende Einheiten in der Hand desselben Inhabers darstellt -- (2) Plattform, über die auch an externe Handwerker vermittelt wird oder Produkte verkauft werden -- cc) Verbundenheit -- dd) Eigenständigkeit -- ee) Untergeordnete Stellung des Nebenbetriebs gegenüber dem verbundenen Unternehmen? -- ff) Zwischenergebnis -- b) Verhältnis der ausführenden Einheiten zueinander -- c) Zwischenergebnis -- 3. Stehend -- 4. Einordnung in den Anwendungsbereich der Handwerksordnung -- a) Ausführende Einheiten, die keine Nebenbetriebe sind -- b) Ausführende Einheiten, die Nebenbetriebe sind -- aa) Nebenbetriebliche Ausübung wesentlicher Tätigkeiten von Berufen der Anlage A -- (1) Unerheblicher Nebenbetrieb.
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(2) Hilfsbetrieb.
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German
Additional Edition:
ISBN 9783848772407
Additional Edition:
ISBN 384877240X
Language:
German
Subjects:
Law
Keywords:
Hochschulschrift
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Hochschulschrift
URL:
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(kostenfrei)
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