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  • 1
    UID:
    almafu_BV026354159
    Format: 105 S.
    ISBN: 3-12-392100-X
    Series Statement: Literaturwissenschaft - Gesellschaftswissenschaft
    Note: Zugl.: Mainz, Univ., Diss., 1973
    Language: German
    Subjects: German Studies
    RVK:
    Keywords: 1917-1965 Bobrowski, Johannes ; Lyrik ; Geschichtsbild ; Hochschulschrift ; Hochschulschrift ; Literatur
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 2
    UID:
    gbv_038991926
    Format: 105 S. , 8°
    Edition: 1. Aufl.
    ISBN: 312392100X
    Series Statement: Literaturwissenschaft, Gesellschaftswissenschaft [10]
    Note: Zugl.: Mainz, Univ. Diss., 1973
    Language: German
    Subjects: German Studies
    RVK:
    Keywords: Bobrowski, Johannes 1917-1965 ; Lyrik ; Geschichtsbild ; Hochschulschrift
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 3
    Online Resource
    Online Resource
    Frankfurt a.M. : Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
    UID:
    b3kat_BV049877189
    Format: 1 Online-Ressource (254 Seiten)
    Edition: 1st ed
    ISBN: 9783631921852
    Series Statement: Frankfurter Kriminalwissenschaftliche Studien Series v.172
    Content: Ausgehend vom ,,IS-Fall" des BGH befasst sich die Autorin mit der Frage, ob Vermögen verbotener Vereine betrugsstrafrechtlich schutzwürdig ist. Sie analysiert einen Wertungswiderspruch zwischen vereins- und strafrechtlichen Wertungen. Das Werk erarbeitet Maßstäbe, die Wissenschaft und Praxis befähigen sollen, diesen zu erkennen und aufzulösen
    Note: Description based on publisher supplied metadata and other sources , Cover -- Series Information -- Copyright Information -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- A. Einführung -- I. Anlass der Untersuchung -- 1. Der Fall: Betrug zu Lasten einer Terrororganisation -- 2. Die Rechtsprechung als Verfechterin des wirtschaftlichen Vermögensbegriffs -- 3. Das Literaturecho -- a) Die Kritiker -- b) Die Fürsprecherin -- c) Bewertung -- 4. Fazit -- II. Gegenstand der Untersuchung -- 1. Eigene Analyse: Die (übersehene) Rolle des VereinsG -- 2. Zu analysierender Fall: Betrug zu Lasten eines Mitglieds eines verbotenen Vereins -- III. Gang der Untersuchung -- B. Einordnung des Widerspruchs zwischen Vereins- und Strafrecht -- I. Analyse: Betrugsstrafrechtlicher Vermögensschutz -- 1. Schutzzweck des Betrugs -- 2. Strafrechtliche Einziehung und Vermögensschutz -- 3. Relevanz des strafrechtlichen Vermögensbegriffs -- a) Vermögensbegriffe -- aa) Der juristische Vermögensbegriff -- bb) Der wirtschaftliche Vermögensbegriff -- cc) Der juristisch-ökonomische Vermögensbegriff -- dd) Der personale Vermögensbegriff -- ee) Der funktionale Vermögensbegriff -- ff) Der normativ-ökonomische Vermögensbegriff -- gg) Zwischenfazit -- b) Überzeugend: Die normative Komponente -- aa) Keine Sorge vor rechtsfreien Räumen -- bb) Zivilrechtlicher Besitzschutz hilft nicht weiter -- cc) Kohärenz mit Eigentumsdelikten möglich -- dd) Inkonsequenz der rein wirtschaftlichen Betrachtung -- ee) Unbestimmtheit der rein wirtschaftlichen Betrachtung -- ff) Zwischenfazit -- 4. Fazit: Normativ geprägter Vermögensbegriff als Grundlage für die Berücksichtigung des Widerspruchs -- II. Analyse: Vereinsgesetzliche Einziehung -- 1. Einordnung in das Maßnahmenprogramm des VereinsG -- a) Beschlagnahme -- b) Abwicklung -- 2. Voraussetzungen der Einziehung -- a) Besondere Einziehungsanordnung -- b) Anknüpfen an Verbotstatbestand , aa) Erster Verbotsgrund: Verstoß gegen Strafgesetze -- bb) Zweiter Verbotsgrund: Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung -- cc) Dritter Verbotsgrund: Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung -- 3. Rechtsfolgen der Einziehung -- a) Umfang der Einziehung -- aa) Vereinsvermögen -- bb) Gegenstände Dritter -- cc) Verzicht auf Vermögenseinziehung -- b) Erfasste Vermögen inhabende Rechtssubjekte -- aa) Verein und Teilorganisation -- bb) Ersatzorganisation -- cc) Dritte -- c) Zwischenfazit -- 4. Charakter und Zweck der Vermögenseinziehung -- a) Charakter -- b) Doppelte Zwecksetzung -- 5. Wertbestimmung im Kontext der vereinsrechtlichen Einziehungsvorschriften -- 6. Fazit: Umfassende Abschöpfung und Auslöschung des Vermögensinhabers durch das VereinsG -- III. Der Wertungswiderspruch -- 1. Einordnung des Widerspruchs -- a) Logischer Widerspruch -- b) Terminologischer Widerspruch -- c) Normlogischer Widerspruch -- aa) Deontischer Widerspruch -- bb) Normativer Widerspruch -- d) Wertungswiderspruch -- aa) Voraussetzungen -- bb) Subsumtion -- cc) Konsequenz für den Vermögensbegriff -- e) Zwischenfazit: Wertungswiderspruch liegt vor -- 2. Warum der Wertungswiderspruch aufgelöst werden muss -- a) Einheit der Rechtsordnung -- aa) Konturierung des Begriffs -- bb) Adressierung -- cc) Konsequenz -- b) Im Kontext des Vermögensbegriffs: Legitimes Wirtschaften -- 3. Fazit -- IV. Fazit: Wertungswiderspruch muss beachtet werden -- C. Betrachtung des Wertungswiderspruchs im Lichte der Gesamtrechtsordnung -- I. Strafrechtliche Flankierung des Wertungswiderspruchs -- 1. Argumentation: Schutzunwürdigkeit kraft Einziehung -- a) Eigentum des Staates -- b) Generalpräventive Zwecksetzung -- c) Kein Zirkelschluss -- d) Zwischenfazit -- e) Konsequenz für die vereinsrechtliche Einziehung -- aa) Eigentum des Staates -- bb) (General)präventive Zwecksetzung , cc) Zwischenfazit: Übertragbarkeit der Argumentation auf vereinsrechtliche Einziehung -- 2. Analyse: Strafrechtliche Einziehung -- a) Überblick -- b) Voraussetzungen der Einziehung -- aa) Die einfache Einziehung -- bb) Die erweiterte Einziehung -- c) Beschränkung der Einziehung -- aa) Ausschluss der Einziehung -- bb) Absehen von der Einziehung -- cc) Unterbleiben der Vollstreckung -- dd) Zwischenfazit -- d) Rechtsfolgen der Einziehung -- aa) Umfang der Einziehung -- bb) Erfasste Einziehungsbetroffene -- cc) Zwischenfazit -- e) Zweck und Charakter der strafrechtlichen Einziehung -- aa) Zwecksetzung -- bb) Charakter -- f) Wertbestimmung im Kontext der strafrechtlichen Einziehungsvorschriften -- g) Zwischenfazit: Grenzen der strafrechtlichen Einziehung -- 3. Vergleich von straf- und vereinsrechtlicher Einziehung -- a) Gemeinsamkeiten -- aa) Staat als neuer Rechtsträger -- bb) Maßnahme ohne Strafcharakter -- cc) Präventionszweck -- dd) Wirtschaftlicher Maßstab -- ee) Zwischenfazit -- b) Unterschiede -- aa) Unterschiedliche Beschränkungsmöglichkeiten der Einziehung -- bb) Unterschiedliche Voraussetzungen: VereinsG geht über StGB-Verstoß hinaus -- cc) Unterschiedlicher Bezugspunkt der Abschöpfung: VereinsG schöpft umfassend und nicht tatbezogen ab -- dd) Unterschiedliche Konsequenz für Rechtssubjekt: VereinsG normiert das Erlöschen -- ee) Zwischenfazit: Vereinsrechtliche Einziehung geht über die strafrechtliche Einziehung hinaus -- c) Zwischenfazit für den Vergleich: Argumentation kann uneingeschränkt übertragen werden -- 4. Fazit zur strafrechtlichen Flankierung des Wertungswiderspruchs -- II. Zivilrechtliche Flankierung des Wertungswiderspruchs -- 1. Keine Primäransprüche -- a) Verstoß gegen gesetzliches Verbot -- b) Verstoß gegen die guten Sitten -- 2. Keine Sekundäransprüche -- a) Kein Anspruch aus 823 Abs. 2 BGB i.V.m. 263 StGB. , b) Kein Anspruch aus 826 BGB -- c) Kein Anspruch aus 812 Abs. 1 BGB -- d) Kein Anspruch aus 985 BGB -- 3. Fazit: Keine zivilrechtlichen Ansprüche -- 4. Weitere zivilrechtliche Folgen -- a) Keine Anwendung zivilrechtlicher Abwicklungsregulatorik -- b) Eintragung in öffentliche Register -- c) Auswirkung auf zivilrechtliche Beziehungen -- 5. Fazit zur zivilrechtlichen Flankierung des Wertungswiderspruchs -- III. Verfassungsrechtliche Flankierung des Wertungswiderspruchs -- 1. Grundrechtliche Verankerung des VereinsG -- 2. Strafverfassungsrecht -- a) Forschungsgegenstand -- b) Zwischenfazit -- 3. Verfassungsrechtliche Grenzen des Strafrechts -- a) Strafrecht als ultima ratio -- b) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit -- c) Fragmentarischer Charakter und Subsidiarität des Strafrechts -- d) Zwischenfazit -- 4. Verfassungsrechtliche Maßstäbe für das Strafrecht -- a) Grundrechte -- aa) Grundrechte als Wertordnung -- bb) Verfassungskonforme Auslegung -- cc) Verfassungsorientierte Auslegung -- dd) Bedeutung der Grundrechte im strafrechtlichen Deliktsaufbau -- ee) Zwischenfazit -- b) Prinzip der Einheit der Rechtsordnung -- aa) Verfassungsrechtliche Dimension -- bb) Bedeutung für den Wertungswiderspruch -- cc) Zwischenfazit: Verletzung des Prinzips der Einheit der Rechtsordnung -- c) Zwischenfazit -- 5. Fazit zur verfassungsrechtlichen Flankierung des Wertungswiderspruchs -- IV. Fazit: Argumente folgen aus Gesamtrechtsordnung -- D. Eigener Lösungsansatz -- I. Instrumente für die Auflösung des Wertungswiderspruchs -- 1. Analogie -- 2. Teleologische Reduktion -- 3. Korrektur des Strafrahmens -- 4. Auslegung -- 5. Fazit: Auslegung von 263 StGB -- II. Einzelne Kriterien für das Vorliegen des Wertungswiderspruchs -- 1. Eindeutige rechtliche Missbilligung durch Vereinsverbot und Einziehungsanordnung -- a) Bestimmung des Zeitpunkts , aa) Zeitpunkt vor Erlass der Verbotsverfügung -- bb) Materielle Bestandskraft: Wirksame Verbotsverfügung -- cc) Vollziehbarkeit der Verbotsverfügung -- dd) Formelle Bestandskraft: Unanfechtbare Verbotsverfügung -- ee) Zwischenfazit: Unanfechtbarkeit von Vereinsverbot und Einziehungsanordnung -- b) Ausstrahlungswirkung in die Zukunft -- c) Berücksichtigung behördlicher Entscheidungen bei der Auslegung von Strafnormen -- aa) Grundsatz der Gewaltenteilung -- bb) Formen der Akzessorietät -- cc) Möglichkeit der Berücksichtigung der Verbotsentscheidung -- dd) Zwischenfazit: Strafgericht kann behördliche Entscheidung berücksichtigen -- d) Zwischenfazit: Vereinsverbot und Einziehungsanordnung müssen unanfechtbar sein -- 2. Persönlicher Anwendungsbereich -- a) Maßstab -- b) Verbotene Organisation -- c) Mitglied -- d) Nichtmitglied -- e) Kritik -- aa) Viktimodogmatik -- bb) Feindstrafrecht -- f) Zwischenfazit -- 3. Einsatz des Vermögens zu rechtlich missbilligten Zwecken -- a) Abgrenzung zur Individualsphäre -- b) Konkrete Zweckbestimmung -- aa) Zweck der Terrorismusfinanzierung -- bb) Anknüpfen an vereinsrechtliche Zurechnungskriterien -- cc) Rechtlich missbilligter Zweck: Einsatz zu verbotenen Zielen des Vereins -- c) Zwischenfazit -- 4. Relevanter räumlicher Geltungsbereich -- a) Ausländervereine -- b) Ausländische Vereine -- c) Zwischenfazit -- 5. Fazit: Übersicht über die drei einzelnen Kriterien -- III. Rechtsfolge -- 1. Keine Betrugsstrafbarkeit -- a) Kein vollendeter Betrug -- b) Untauglicher Versuch und Wahndelikt -- aa) Kein untauglicher Versuch -- bb) Wahndelikt -- 2. Alternative Strafbarkeit -- a) Geldwäsche -- b) Vereinigungsstrafrecht -- c) Versuch der Beteiligung -- 3. Fazit: Keine Strafbarkeitslücke -- IV. Auseinandersetzung mit denkbarer Kritik -- 1. Vereinbarkeit mit der Auslegung des Vermögensbegriffs -- a) Wortlaut -- b) Systematik , c) Historie
    Additional Edition: Erscheint auch als Druck-Ausgabe Seyderhelm, Jennifer Schutzwuerdigkeit Eingezogenen Vermoegens Frankfurt a.M. : Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften,c2024 ISBN 9783631921807
    Language: German
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 4
    Online Resource
    Online Resource
    Berlin ; : De Gruyter,
    UID:
    edocfu_9959712445202883
    Format: 1 online resource (XII, 390 p.)
    Edition: Reprint 2020
    ISBN: 9783112333501
    Series Statement: Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ; Band 134
    Note: Frontmatter -- , Inhalt -- , 1. Bestimmt die Reichsverfassung den Inhalt der wohlerworbenen Rechte der Beamten? 2. Stellen die Vorschriften der Besoldungsgesetze, die eine Herabsetzung von Beamtenbezügen durch einfaches Gesetz zulassen, eine Beschränkung der Besoldungsansprüche der Beamten dar, sodaß diese Ansprüche mit mit der Beschränkung wohlerworbene Rechte geworden sind? 3. Gewährleistet die Reichsverfassung die Fortdauer der wesentlichen Grundlagen des Berufsbeamtentums als wohlerworbenes Recht auf Aufrechterhaltung der Eigenschaft als Beamter und damit auf Ermöglichung einer der Beamtenstellung entsprechenden Lebensführung? 4. Ist ein in einem Besoldungsgesetz enthaltener Änderungsvorbehalt, der zum Teil wohlerworbene Rechte der Beamten verletzt, insoweit aufrecht zu erhalten, als er mit der Reichsverfassung Nicht im Widerspruch steht? -- , 2. Erlangen Angestellte preußischer Gemeinden und Gemeindeverbände schon durch die Übertragung obrigkeitlicher Befugnisse auf sie Beamteneigenschaft trotz der Vorschrift in § 1 Satz 2 des preußischen Kommunalbeamtengesetzes vom 30. Juli 1899? 2. Zum Begriff der vorübergehenden Dienstleistungen im Sinne des § 2 dieses Gesetzes. 3. Unter welchen Voraussetzungen bedarf es der Entscheidung einer streitigen Rechtsfrage durch das Plenum des Reichsgerichts? -- , 3. Zur Rechtswirksamkeit eines Vertrags, durch den der Eigentümer eines Hausgrundstücks den in die Fluchtlinie fallenden Grundstücksteil freihändig an die Stadtgemeinde veräußert. -- , 4. Kann der Vertreter mit Wirkung für den Vertretenen auch ein Scheingeschaft mit einem Dritten abschließen? 2. Begriff des Einverständnisses mit der Scheinnatur einer Willenserklärung im Sinne des § 117 Abs. 1 BGB. 3. Kann sich derjenige, der mit dem Vertreter eines anderen in beiderseitigem einverständlichem Zusammenwirken ein Scheingeschäft vorgenommen hat, dem Vertretenen gegenüber auf die Scheinnatur des Geschäfts berufen? -- , 5. Zum Unterschied der Herkunfts und der Beschaffenheitsangabe und zur Frage der Verwirkung im Warenzeichen und im Wettbewerbsrecht. -- , 6. Zur Frage der Gültigkeit von Vertragen, die durch Bestechung von Angestellten der Gegenpartei zustande gekommen sind. 2. Wie weit hat sich die Kenntnis oder das Kennenmüssen des Bertragsteilnehmers zu erstrecken, wenn ein Dritter die Täuschung verübt hat? -- , 7. Kann im Zwangsverstelgerungsverfahren der Anordnungsoder der Beitrittsbeschluß zur näheren Bezeichnung des Anspruchs, wegen dessen das Verfahren betrieben wird, auf den Vollstreckungstitel Bezug nehmen? 2. Handelt der Zwangsversteigerungsrichter fahrlässig, wen» er nicht beachtet, daß der Beitrittsbeschluß durch eine darin enthaltene Bezugnahme auf den Bollstrechungstitel ergänzt wird? -- , 8. Nach welchem örtlichen Recht ist die Bertretungsmacht eines ausländischen Agenten zu beurteilen? 2. Anwendbarkeit des deutschen Börsengesetzes auf Börsentermingeschsste, die im Ausland zu erfüllen sind. 8. Unter welchen Boraussetzungm mutz der Geschäftsherr die Kenntnis seines Agenten von einer für den Geschäftsabschluß wesentlichen Tatsache gegen sich gelten lassen? -- , 9. Zur rechtlichen Natur der Banküberweisung. -- , 10. Zum Ausgleichsanspruch nach §8 Ms.2 der Aufwertungsnovelle vom 9. Juli 1927. -- , 11. Zum Begriff des typischen Vertrags. -- , 12. Wann beginnt bei einem formnichtigen, jedoch nach § 313 Satz 2 BGB. geheilten Grundstückskaufvertrag der Lauf der Verjährungsfrist nach § 477 BGB.? 2. Ist es für die Rechte des Käufers von Bedeutung, wenn er die zur Heilung erforderliche Eintragung im Grundbuch im Laufe des Rechtsstreits erwirkt, in dem er nach §§ 459 flg. BGB. Rechte wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften geltend macht? 3. Muß der Käufer den Vorbehalt nach § 464 BGB. auch bei feiner Eintragung als Eigentümer erklären? 4. Darf der Käufer, der nur einen Teil der Schadensersatzforderung nach § 463 BGB. gellend macht, das Grundstück wegen seiner weitergehenden Forderung zurückbehatten? -- , 13. Ist eine durch Konkurseröffnung aufgelöste Gesellschaft mbH. nach Beendigung des Konkursverfahrens durch Ausschüttung der Masse noch parteifähig? 2. Kann der Konkursverwalter über eine unübertragbar auf de» Betrieb des Gemeinschuldners gestellte Lizenz dadurch verfügen, daß er den Lizenzvertrag im Einverständnis mit dem Lizenzgeber aufhebt? -- , 14. Ist im Sinn von §49a des Mieterschutzgesetzes nachfolgender Mietwucher möglich? 2. Zur Frage der Rüchforderung überhobener Mietzinsbetrage -- , 15. Ist die Vorschrift in §7 des preußischen Disziplinargesetzes vom 21. Juli 1852, daß die Verurteilung eines Beamten zu einer Freiheitsstrafe von längerer als einjähriger Dauer dm Verlust des von ihm bekleideten Amtes von selbst nach sich zieht, mit der Reichsverfassung vereinbar? -- , 16. Geht das nach § 647 BGB. begründete Pfandrecht des Unternehmers, der ein im Schiffsregister eingetragenes Schiff ausgebessert hat, dadurch unter, daß der Unternehmer das Schiff freiwillig an den Eigentümer herausgibt? -- , 17. 1. Gilt die Einschränkung, welche die Rückwirkung der Genehmigung nach § 184 Ms. 2 BGB. erleidet, auch für die Genehmigung des Bertragsgegners der Partei, von der oder gegen die (zwangsweise) inzwischen verfügt worden ist? 2. über die Voraussetzungen der Bermögensubernahme im Time des § 419 BGB. -- , 18. Kommt die Aufwertungsfreiheit des Bankiers dem Bürgen zugute? -- , 19. Über Wirkung und Bedeutung einer teilweisen Zurücknahme der Berufung. -- , 20. Fällt eine Wertsachenversicherung unter den Begriff der Transportversicherung und genügt demnach bei ihr zur Verwirkung der Bersicherungsansprüche einfache Fahrlässigkeit? 2. Zur Frage der Verpflichtung des Versicherers, die Berficherungssumme zu verzinsen. -- , 21. Zum Begriff der Berzeihung nach § 1570 BGB. -- , 22. Wird der die Zwangsvollstreckung betreibende Gläubiger rechtlos bereichert, wenn der Gerichtsvollzieher an ihn irrigerweise einen Geldbetrag abfiihrt, den der Bollstreckungsschuldner an den Gerichtsvollzieher zur Abwendung der von einem anderen Gläubiger betriebenen Vollstreckung gezahlt hat? -- , 23. über die Voraussetzungen des Zurückbehaltungsrechts nach §273 Abs.l BGB. -- , 24. Wie ist die Bestimmung in den Allgemeinen Bersicherungs Bedingungen einer Lebensversichemngsgescllschaft auszulegen, daß die Leistungspflicht der Gesellschaft mit der Zahlung der ersten Prämie beginne, „vorausgesetzt, daß der Versicherte seit der ärztlichen Untersnchung bezw. der Antragstellung nicht erheblich erkrankte"? -- , 25. Kann eine Kaufpreisforderung, die in eine Darlehensforderung umgeschaffen worden ist, für die Zeit vom Tag des Kaufabschlusses bis zum Tag des Abschlusses des Rovationsvertrags aufgewertet werden? 2. Kann man eine Hingabe an Erfüllungsstatt darin finden, daß zur Tilgung der Kaufpreisschuld eine Darlehensforderung des Verkäufers gegenüber dem Käufer begründet wird? -- , 26. über die rechtliche Tragweite der Bollstreckungsklausel und über die Voraussetzungen ihrer Erteilung und ihrer Beseitigung. Beweislast -- , 27. Sind im öffentlichen Recht stillschweigende Willenserklärungen zulässig? 2. GM der in den §§ 134 und 138 Abs. 1 BGB. zum Ausdruck gelangte Rechtsgedanke anch im öffentlichen Recht? 3. Ist ein Vorgesetzter stets verpflichtet, die zu seiner Kenntnis gelangende Straftat eines ihm unterstellten Beamten der Strafverfolgungsbehörde anzuzeigen? Besteht eine solche Verpflichtung für ihn wenigstens dann, wenn er zugleich Leiter der örtlichen Polizei ist? 4. Zur Anfechtbarkeit öffentlichrechtlicher Willenserklärungen wegen widerrechtlicher Drohung. 5. Wird die Fürforgepflicht, die der Behörde ihren Beamten gegenüber obliegt, dadurch verletzt, daß der Borgesetzte einen Beamten unter Hinweis auf eine von diesem begangene Straftat veranlaßt, seine Entlassung unter Verzicht auf alle Ansprüche zu beantragen, ohne daß ihm vor seiner Entschließung eine ausreichende Überlegungsfrist gelassen wird? -- , 28. Kann der auf Ausgleichung in Anspruch Genommene unter Umstanden seinerseits einen Ausgleichsanspruch gegen seinen Abkäufer geltend machen? 2. Ist das Bestehen eines weiteren Ausgleichsanspruchs bei der Beurteilung des vom ersten Ausgleichsgläubiger erhobenen Ausgleichsanspruchs zu berücksichtigen? -- , 29. , Kommt es wegen des Ausschlusses der Verantwortlichkeit einer öffentlichen Körperschaft für die Beamten, die ausschließlich auf den Bezug von Gebühren angewiesen sind, darauf an, ob die Gebühren aus der öffentlichen Kasse oder unmittelbar von den Beteiligten zu zahlen find? -- , 30. Fällt unter die Belastungsbeschränkung gemäß § 77 des Reichsversorgungsgesetzes auch die Vormerkung einer Bauhypothek nach 88 648, 885 BBB.? -- , 31. Kann sich jemand, der die Schuld einer Bank übernimmt, auf die Vorschrift des § 66 Abs. 1 AufwG. berufen, wenn auf ihn selbst die Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht zutreffen und die Schnkdübernahme vor Inkrafttreten des Aufwertungs gesetzes wirksam geworden ist? 2. Kann die Genehmigung der Schuldübernahme auf einen Zeitpunkt zurückwirken, in dem die Übernahme dem Gläubiger noch nicht mitgeteilt war? -- , 32. Inwieweit steht dem Anspruch des früheren Gläubigers aus § 17 AufwG. ein vom neuen Gläubiger mit dem Schuldner innerhalb der gesetzlichen Rüüwirknngszeit geschlossener Aufwertungsvergleich entgegen? 2. Genügt eS im Falle des § 67 Ms. 2 Satz 2 Halbsatz 2 AufwG., daß die Aufwertung zugunsten der Teilungsmasse des früheren Gläubigers erfolgt? -- , 33. Ist eine ausländische Urkunde stempelpflichtig, wenn von einer im Ausland notariell beglaubigten Abschrift der Urkunde in Preußen Gebrauch gemacht wird? -- , 34. Zur Anfechtung stillschweigend abgegebener Erklärungen wegen Irrtums. -- , 35. Wem gebührt das Recht zur Übertragung eines Werkes auf Vorrichtungen für Instrumente, die der mechanischen Wiedergabe für das Gehör dienen, wenn die urheberrechtlichen Befugnisse versutzert worden sind, bevor dieses Recht durch Gesetz ausdrücklich geregelt worden war? -- , 36. Zur Frage, ob die Bestellung einer zweiten Höchstbetragshypolhek den Gläubiger nur wegen des Mehrbetrags seiner Gesamtforderung oder zugleich bedingt auch wegen des Ausfalls sichert, dm er bei der Alleren Höchstbetragshypothek erleidet. -- , 37. Wann beginnt die Pfändbarkeit eines Anspruchs auf Schlußentschädigung wegen Gewaltschadens nach dem Reichsgesetz zur endgültigen Regelung der Liquidations und Gewaltschäden (Kriegsschädenschlußgesetz) vom 30.März 1928 (RGBl.1 S.120)? -- , 38. Kann der Eigentümer eines Felsenhangs als Störer belangt werde«, wenn Gestein, das infolge von Verwitterung abbröckelt, auf ein Nachbargrundstück füllt? -- , 39. Zur rechtlichen Natur der Grundsätze über den Beweis des ersten Anscheins. 2. Inwieweit kann bei einem auf das Durchgehen eines Pferdegespams zurückzuführenden Unfall von einem typischen Geschehensablauf die Rede sein? -- , 40. Wird die Gültigkeit der Bürgschaft für eine Kaufpreisschuld durch unrichtige Beurkundung des Kaufpreises und durch die Formnichtigkeit des Kaufvertrags berührt? Wirkung der nachtraglichen Heilung des Formmangels für die Bürgschaft. -- , 41. Zur Frage der Zulässigkeit des Rechtswegs im Falle des § 6 Abs. 2 deS preußischen Stempelsteuergesetzes. -- , 42. Wie unterscheiden sich der Ausgleichsansbruch und der dasselbe Ziel verfolgende, auf ergänzender Bertragsauslegung beruhende Anspruch? -- , 43. Kann der Eigentümer eines unbebauten Grundbesitzes von der Stadtgemeinde die Übernahme des ganzen Besitzes verlangen, wenn der überwiegende Teil durch einen Fluchtlinienplan zur Freifläche erklärt ist? -- , 44. Kann der Eigentümer eines in Preußen gelegenen Grundstücks wegen dessen Entwertung durch ein vom Reichswehrflskns in der Nachbarschaft angelegtes Minenlager Schadensersatz vom Deutschen Reiche verlangen? -- , 45. Kann der Konkursverwalter für die Konkursmasse Eigentümergrundschuldcn des GemeinschuldnerS in Anspruch nehmm, die aus früheren Hypotheken dadurch entstanden sind, daß der Hypothekengläubiger auS einem von ihm mit Anspruch auf die erste SteNe gewährten neuen Hypothekendarlehen die vorgehenden Hypotheken abgelSst hatte, ohne daß es bis zur Konlmseröffnung zu deren Löschung gekommen war? 2. Kamt der Konkursverwalter in solchem Falle gegen die vom Hypothekengläubiger wegen seiner Darlehenssorderung erwirkte Pfändung der EigenMmcrgrundschulden vorgehen? -- , 46. Zur Frage der Aufwertung kraft Rückwirkung bei Einlageforderungen auf Aktien. -- , 47. Wird durch Erhebung eines Schadensersatzanspruchs wegen arglistigen Verschweigens eines Fehlers der Kaufsache die Verjährung des auf denselben Fehler gestützten Preisminderungsanspruchs unterbrochen? -- , 48. Muss der Dolmetscher das Protokoll in der fremden Sprache selbst vortragen, oder genügt es, wenn er es durch einen anderen in der fremden Sprache vortragen läßt und den Vortrag überwacht ? -- , 49. Kann auf dem Wege ergänzender Testamentsauslcegung in der Einsetzung der namentlich genannten Ehefrau zur alleinigen Erbin die Einsetzung oder Ersatzberufung der Frau gefunden werden» mit der sich der Erblasser nach dem Tode der im Testament Genannten verheiratet hat? -- , 50. Zur Rückwirkung der Genehmigung. -- , 51. Kann der in Anspruch genommene Wechselschuldner der Klage des durch Bollindossament legittmierten Regreßnehmers den Einwand entgegensetzen, daß das Indossament auf einer fiduziarischen Jnkassozession beruhe, die sich erledigt habe? -- , 52. Mindert sich dann, wenn mehrere einen Unfall verschuldet haben, wovon einer, ein Unternehmer, einer Unfall-Berufsgenossenschaft angeschlossen ist, der Rückgriffsanspruch der Berufsgenossenschaft nach § 1542 RBO. um denjenigen Betrag, den der Unternehmer zur Entschädigung beizutragen hätte? -- , 53. Kann der Miterbe bei schon geteiltem Nachlaß noch einen Erbschaftslanf abschließen? -- , 54. Wie ist bei einer Hausverwalter Bollmacht ohne Zeitangabe der Wert des Gegenstands z« bestimmen? -- , 55. Kann eine sog. unechte Gesamtvertretung der Aktiengesellschaft eine Prokura erteilen und anmelden? -- , 66. Ist ein Privattestament in Briefform gültig, das nicht mit dem Namen des Erklärenden, sondern mit Worten wie „Eure treue Mutter" unterzeichnet ist? -- , 57. Ist die den Notaren durch das Zuwachssteuergesetz auferlegte Pflicht zur Mitteilung an die Steuerbehörden eine ihnen diesen gegenüber obliegende Amtspflicht im Sinne des § 83SBGB.? 2. Besteht die Mitteilungspflicht auch dann, wenn eine Stadtgemeinde eine selbständige Wertzuwachssteuerordnung eingeführt hat? -- , 58. Welche Bedeutung hat die Zustimmung des in einem fruheren Erbvertrag eingesetzten Erben zu einem späteren Testament des Erblassers? -- , 59. Unterliegt die Anrechnung der von einem RuhcgchaltSempfänger nach der Zurruhesetzung geleisteten Dienste ans das ruhegehaltsfähige Dienstatter der Nachprüfung durch die ordentlichen Gerichte? 2. Stellt §5 des preutz. Bolksschullehrer-AltruhegchaltsgesetzeS für die Anrechnung von Kriegsdiensten eine die Anwendung anderer Gesetze auSschlictzende, erschöpfende Sonderregelung dar oder kommen daneben noch die §§ 19, 20, 20a des preutz. BolkSschullchrer-PensionsgcsetzcS in Betracht? 3. Zur Tragweite des § 20a des preutz. Bollsschnllehrer- Penswnsgesctzcs. -- , 60. Zur Frage der Verjährung wiederholter zum Schadensersatz verpflichtender unerlaubter Handlungen im Sinne des Wettbewerbsgeietzes, begangen durch fortgesetzte vorsätzliche und planmäßige Verletzung eines fremden Warenzeichen- und Ausstattungsschutzes. -- , 61. Verstößt es gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs, wenn ein Unternehmer, der auf gesunder kaufmännischer Grundlage wegen seiner geringeren Gestehungskosten billiger verkaufen kann, von einem finanziell übermächtigen Mitbewerber durch das Kampfmittel rücksichtslosen Preisunterbietens vor die Wahl gestellt wird, entweder feine niedrigeren Preise dm höheren des Mitbewerbers anzupassen oder — falls er hierzu nicht bereit ist — wirtschaftlich zugrunde zu gehen? -- , 62. Zur Frage der Verwirkung des Aufwertungsanspruchs bei Bermögensanlagen. -- , 63. Gewährt Art. 143 Abs. 3 RBerf. den Lehrern an öffentlichen Schulen unmittelbar Beamteneigenschaft oder enthält er nur eine Anweisung an die Reichs- und Landesgesetzgebung, sie so zu behandeln, als wären sie Staatsbeamte? 2. Ist die Lehrtätigkeit an den von einer Stadtgemeinde eingerichteten Fachkursen als Ausübung hoheitsrechtlicher Verrichtungen anzuschen? -- , 64. über Inhalt und Voraussetzungen des Zustimmungsvertrags, den der Unternehmer einer Kleinbahn nach § 6 Abs. 1 des preußischen Kleinbahngesctzcs vom 28. IM 1892 mit den WegmnterhattungSpslichtigcn abschließt. 2. , WaS versteht § 6 Abs. 3 a. a. O. unter „Bahn im Ganzen"? -- , 65. Haftet eine juristische Person nach § 31 BGB., wenn die Handlung des Vorstandsmitglieds darin bestand, daß er als Kollektivvertreter die UnterschriftSzeichnung der juristischen Person, z. B. auf einem Wechsel, durch unbefugte Beisetzung des Namens eines Mitzeichnungsberechtigten bewirkte? -- , Anhang: Entscheidungen des Staatsgerichtshofs. -- , Register Die Zahlen bedeuten die Seiten. A. Sachregister. -- , Gesetzesregister -- , Zusammenstellung der Entscheidungen nach der Zeitfolge. -- , Zusammenstellung der im 134. Bande mitgeteilten Entscheidungen nach Oberlandesgerichtsbezirken -- , Berichtigungen , In German.
    Additional Edition: ISBN 9783112333495
    Language: German
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 5
    UID:
    gbv_340250828
    ISSN: 0016-8777
    In: German life and letters, Oxford : Wiley-Blackwell, 1936, N.S. 44. 1990/91 (1990), 3, S. 198-207, 0016-8777
    In: volume:44
    In: year:1990
    In: number:3
    In: pages:198-207
    Language: Undetermined
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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