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  • 1
    UID:
    almahu_BV005128049
    Umfang: 143 S.
    Sprache: Deutsch
    Fachgebiete: Niederlandistik
    RVK:
    Schlagwort(e): Ostfriesisch ; Vorname
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 2
    Buch
    Buch
    Aurich :Verlag Ostfriesische Landschaft,
    UID:
    kobvindex_HERa40153
    Umfang: 184 S.
    Ausgabe: 3., neugestalt. Aufl.
    Serie: Ostfriesische Familienkunde : Beitrag zur Genealogie und Heraldik 8
    Anmerkung: 1. Aufl. ersch. u. d. T.: Raveling: Namen und Namengebung in Ostfriesland. 1963
    Sprache: Deutsch
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 3
    Buch
    Buch
    Aurich : Verl. Ostfriesische Landschaft
    UID:
    gbv_074527134
    Umfang: 184 S
    Ausgabe: 3., neugestaltete Aufl.
    ISBN: 3925365273
    Serie: Ostfriesische Familienkunde 8
    Anmerkung: Literaturverz. S. 183 - 184
    Sprache: Deutsch
    Fachgebiete: Niederlandistik
    RVK:
    Schlagwort(e): Ostfriesland ; Vorname ; Verzeichnis
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 4
    Buch
    Buch
    Aurich :Verl. Ostfries. Landschaft,
    UID:
    almafu_BV006298753
    Umfang: 104 S.
    Ausgabe: 2.,verb.Aufl.
    Früher: Früher u.d.T. Raveling, Irma Namen und Namengebung un Ostfriesland
    Sprache: Deutsch
    Fachgebiete: Niederlandistik
    RVK:
    Schlagwort(e): Ostfriesisch ; Vorname
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 5
    Buch
    Buch
    Walluf [u.a.] :Sändig,
    UID:
    almafu_BV026255999
    Umfang: 143 S.
    Ausgabe: Unveränd. Neudr. der Ausg. 1939
    ISBN: 3-500-29730-7
    Anmerkung: Anh. u.d.T.: Verzeichnis guter ostfriesischer Vornamen
    Sprache: Deutsch
    Fachgebiete: Germanistik
    RVK:
    Schlagwort(e): Ostfriesisch ; Vorname
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 6
    UID:
    gbv_083723048
    Umfang: 143 S
    Ausgabe: Repr
    ISBN: 3500297307
    Sprache: Unbestimmte Sprache
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 7
    UID:
    gbv_432029192
    Umfang: 143 S. 8"
    Ausgabe: (Unveränd. Neudr. d. Ausg. Aurich 1939)
    Sprache: Unbestimmte Sprache
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 8
    UID:
    kobvindex_HERa24774
    Umfang: 143 S. : Anl.
    Sprache: Deutsch
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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  • 9
    Online-Ressource
    Online-Ressource
    Berlin ; : De Gruyter,
    UID:
    almafu_9959712447502883
    Umfang: 1 online resource (XII, 396 p.)
    Ausgabe: Reprint 2020
    ISBN: 9783112333242
    Serie: Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ; Band 137
    Anmerkung: Frontmatter -- , Inhalt -- , a. Reichsrecht -- , 1. Haften die früheren Deutschen Schutzgebiete noch aus den vor dem Kriege ausgegebenen Deutschen Schutzgebietsanleihen? Haftet das Deutsche Reich hierfür als Bürge? Nach welchen Gmndsätzen ist die Aufwertung der daraus hergeleiteten Forderungen zu bestimmen? -- , 2. Zur Klagbegründung bei Schadensersatzansprüchen wegen fahrlässiger Amtspflichtverletzung. Kann der dadurch Geschädigte gegen den schuldiaen Beamten auf Feststellung klagen, daß dieser ihm zum Schadensersatz verpflichtet fei, soweit er, der Geschädigte, auf andere Weise keinen Ersatz zu erlangen vermöge? — Zum Verjährungsbeginn bei Schadensersatzansprüchen wegen Amtspflichtverletzung -- , 3. Zur Anwendung des § 933 BGB -- , 4. In welchem Sinn besteht und wie wirkt das Formerfordernis des § 313 BGB., wenn ein schriftlicher Mietvertrag seine Geltung von der Bedingung abhängig macht, daß es zur notariellen Beurkundung des in dem Mietvertrag vorgesehenen Vorkaufsrechts kommt -- , 5. Kann der Bürge die Befriedigung des Gläubigers nach § 770 Abs. 2 BGB. verweigern, wenn dem Gläubiger die Befugnis zur Aufrechnung gegenüber dem Hauptschuldner gemäß § 393 BGB. fehlt? — Kann der Bürge wegen einer Forderung des Hauptschuldners, gegen die der Gläubiger nicht aufrechnen darf, das Zurückbehaltungsrecht nach § 768 Abs. 1 BGB. geltend machen, wenn sie auf demselben rechtlichen Derhältnis bemht wie der Anspruch gegen den Bürgen -- , 7. Kann der Eigentümer, der bei der Errichtung eines Gebäudes auf dem ihm gehörigen Grundstück A die Grenze des ebenfalls in seinem Eigentum stehenden Grundstücks B überschritten hat, das Grundstück A derart mit einer Hypothek belasten, daß sich diese auf das Gebäude auch insoweit erstreckt, als es auf dem Grundstück B aufgeführt ist? -- , 8. Muß derjenige Ehegatte, welcher dem Ehebruch des anderen Teils zugestimmt haben soll, das Fehlen seiner Zustimmung beweisen? -- , 9. Welche Wirkung hat die Einrede der Unzulänglichkeit des übernommenen Vermögens im Falle des § 419 BGB.? -- , 10. Zur Rechtsstellung der Deutschen Reichspost auf Gmnd des Reichsmonopols am Fernsprechwesen. — Unterliegt sie wettbewerbsrechtlichen Gmndsätzen, wenn sie das ihr für Herstellung von Fernsprechanschlüssen zugegangene Anschriftenmaterial nach Verwendung hierfür einem Privatunternehmen zur Herstellung eines „Branchen-Fernsprechbuchs" gegen Entgelt überläßt, dieses Buch durch ihre Beamten vertreiben läßt, es amtlich empfiehlt und die Verwendung des Bildes des Reichsadlers auf dem Umschlag und dem Titelblatt des Buches gestattet? -- , 11. Muß der Patentanmelder, um die Wirkung des Ausstellungsschutzes zu erlangen, bereits im Erteilungsverfahren eine entsprechende Ausstellungspriorität beanspruchen? — Gilt der Ausstellungsschutz für Erfindungen auch dann, wenn nicht der spätere Anmelder, sondern sein Lizenznehmer oder der Zweiterwerber der Lizenz die Erfindung ausstellt? -- , 12. Wie ist die Boilmacht zur Stellung des Antrags auf Eintragung der Abtretung einer Grimdfchrrld — Briefgrundschuld oder Buchgrundschuld — zu Verstempeln? -- , 13. Wie ist über die Kosten zu entscheiden, wenn der Konkursverwalter einen Aussondermrgsanspruch nach der Aufnahme des Rechtsstreits sofort anerkennt? Wann ist sein Anerkenntnis kein „sofortiges" mehr? -- , 14. Sind Beitrittserklärungen zu einer Genossenschaft m. u. N. wirksam, die einen dem § 127 GenG, entsprechenden ausdrücklichen Hinweis nicht enthalten? Kann ein solcher Formmangel durch Eintragung der Beitrittslustigen in die gerichtliche Liste der Genossen oder durch deren jahrelange Betätigung als Genossen geheilt werden? Über die Rechtslage im Falle solcher nichtigen Beitrittserklärungen -- , 15. Welchen Einfluß hat das Inkrafttreten des Dritten Gesetzes über Änderungen in der Unfallverficherung vom 20. Dezember 1928 mit Wirkung vom 1. Juli 1928 an auf den Schadensersatzanspruch eines Beamten gegen feinen Dienstherren aus einem Unfall, den er in der Rüüwirkungszett erlitten hat? -- , 16. Erzeugt das Gewährleistungsversprechen eines Architekten, daß ein von ihm übernommener Bau eine bestimmte Bausumme nicht überschreiten werde, für den Bauherrn einen Erfüllungsanspruch oder einen Schadensersatzanspruch? Welche Rechtsfolgen treten ein, wenn Bestellungen des Bauherrn über den ursprünglichen Bauplan hinaus zu einer Überschreitung der Bausumme führen -- , 17. 1. Zur Frage, wann nach § 625 ZPO. ein Urteil von Amts wegen zugestellt werden muß. 2. Kann eine Restitutionsklage mit dann auf § 580 Nr. 3 ZPO. gestützt werden, toernt durch das Strafcrkcnntnis gerade der Teil des Zeugnisses als unrichtig nachgewiesen ist, ans welchen sich das Urteil des Zivilgerichts gründet? -- , 18. Zum gutgläubigen Erwerb einer nicht valutierten Briefhypothek -- , 19. Kann der Besitzer ohne die im § 1003 Abs. 1 BGB. vorgesehene Fristbestimmung auf Feststellung der erstattungsfähigen Verwendungen klagen, wenn der Eigentümer seinem Anspruch gegenüber ernsthaft bestritten hat, daß solche Verwendungen überhaupt oder daß sie in der angegebenen Höhe gemacht worden seren? Können mit dieser Feststellungsklage der Antrag auf gerichtliche Bestimmung der Frist des § 1003 Abs. 2 und die Klage auf Verurteilung zur Duldung der Befriedigung aus der Sache verbunden werden -- , 20. Genügt zur Begründung der Ehescheidungsklage aus § 1567 Abs. 2 Nr. 1 BGB. die Verurteilung des Ehegatten zur Herstellung der ehelichen Gemeinschaft? —- Inwieweit kann der zur Eyeherstellung verurteilte Ehegatte sein Fernbleiben damit rechtfertigen, daß er geglaubt habe, der andere Teil habe sich während des entscheidenden Jahres ehewidrig verhalten -- , 21. Ist der Konkursverwalter durch einen vom Gemeinschuldner geschlossenen Schiedsvertrag gebunden, insbesondere auch insoweit, als es sich um einen Streit über den Bestand von Rechten handelt, auf Grund Deren im Konkurs Aussonderung oder abgesonderte Befriedigung begehrt wird? -- , 22. Welches Oberlandesgericht ist als Berufungsgericht zuständig, wenn das Landgericht nach Erlassung seines Urteils aufgehoben worden ist und die ihm zugehörig gewesenen Amtsgerichte anderen Landgerichten zugeteilt worden sind, die verschiedenen Oberlandesgerichtsbezirken angehören? -- , 23. Setzt im Falle von baulichen Maßnahmen, die auf Wunsch des Mieters getroffen wurden, die Ausschließung des außerordentlichen Kündigungsrechts voraus, daß der Mieter den damit verbundenen außergewöhnlichen Kostenaufwand getragen hat? Steht die Vereinbarung, der Mieter solle den außergewöhnlichen Aufwand verzinsen und tilgen, der Ausschließung des Kündigungsrechts entgegen -- , 24. War die Eisenbahn in der Zeit vom Januar bis zum Juli 1926 nach dem vom 1. August 1925 ab gültigen Deutschen Eisenbahn-Gütertarif Teil I Abt. B Nebengebührentarif Ziff. IX B, C berechtigt, bei der Aus fuhr von Gütern nach Frankreich, die keinem Ausfuhrzoll unterlagen, deren Ausfuhr aber behördlicher Bewilligung bedurfte, eine Abfertigungsgebühr oder eine Vorfühmngsgebühr zu erheben? — Zur Frage der Zulässigkeit ergänzender Auslegung von Eisenbahntarifen und über die rechtliche Bedeutung der Erläuterungen zu den Tarifstellen -- , 25. 1. Kann die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gegen die Errichtungsgemeinden eines Arbeitsnachweisamts, -atz in die Reichsanstalt eingegliedert worden ist, den Anspruch auf Zuführung nicht verausgabter Beitragsmittel im ordentlichen Rechtsweg verfolgen? 2. Ist der Rechtsweg zMsfig, wenn die Reichsanstalt von den Errichtungsgemeindcn Erstattung fehlender Beitragsmittel mit der Begründung fordert, die Berwaltungsgemeinde habe durch ungenügende Beaufsichtigung der Angestellten des Arbeitsnachweisamts die Veruntreuung erhobener Beitrüge ermöglicht? -- , 26. Zum Rechte des Hilfsbaues nach preußischem Bergrecht -- , 27. Statt ein Reichsbeamter den Kinderzuschlag auch für ein über 16 Jahre altes Kind beanspruchen, das sich zur Ausbildung im Geschäfts- oder Gewerbebetrieb der Eltern befindet? -- , 28. Wen trifft die Beweislast dafür, daß Pfandsachm, die der Gerichtsvollzieher im Gewahrsam deS Schuldners belassen hatte und die spater abhanden gekommen find, zur Zeit eines vom Gerichtsvollzieher schuldhaft versäumten Bersteigerwgstermins noch vorhanden waren? -- , 29. Zur Frage des ursächlichen Zusammenhangs und des mitwirkenden Verschuldens -- , 30. 1. , Ist das preußische Gesetz betreffend die Gründung neuer Ansiedlungen in der Provinz Hessen-Rassau vom 11. Juni 1890 revisibel? 2. Hat der Eigentümer, dem die nach § 1 Abs. 1 dieses Gesetzes erforderliche Ansiedlungsgcnehmigung zunächst im Interesse der Stadtgemeinde vom Polizeipräsidenten versagt, turnn aber auf die Klage im Berwaltungsstreitverfahren erteilt worden ist, gegen die Stadtgemeinde einen Anspruch auf Entschädigung wegen der Nachteile, die ihm ans der ursprünglichen Versagung der Genehmigung erwachsen sind? -- , 31. Muß der Verkauf eines Erbteils auch dann nach § 2371 BGB. beurkundet werden, wenn sogleich die dingliche Übertragung in der durch , 32. Wird der auf Privatdienstvertrag Angestellte einer zu einem zusammengesetzten Standesamtsbezirk gehörigen Gemeinde dadurch ihr Beamter, daß er auf Borfchlag der Gemeinde von der höheren Verwaltungsbehörde zum stellvertretenden Standesbeamten bestellt wird? -- , 33. 1. Sind die Vorschriften der Notverordnung vom 5. Juni 1931 über die Gewährung von Entschädigung für Fluchtlinienfestsetzungen rechtsgültig, insbesondere auch Insoweit, als sie sich auf die Vergangenheit beziehen? 2. Ist nach Inkrafttreten des preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1. Juni 1931 der Rechtsweg noch zulässig für Klagen anf Entschädigung gemäß § 75 Einl.ALR.? -- , 34. Ist die Anwartschaft eines preußischen Oberschullehrers ans Ausstattung seiner Stelle mit einer Stellenznlage ein im Rechtsweg verfolgbarer Anspruch- -- , 35. Wirkt die Wahrung der Rachweissrist nach § 519 Abs. 6 ZPO. durch einen Berufungskläger auch zu Gunsten eines zweiten Berufungsklägers, der wegen desselben Streitgegenstandes selbständig Berufung eingelegt, die ihm bestimmte Frist aber versäumt hat? -- , 36. Ist nach preußischem Recht in dem vereinfachten Enteignungsversahren der Übergang des Eigentums lediglich von der Zahlung oder Hinterlegung der Entfchsdigungsfumme abhängig, die der Regierungspräsident in der geltenden gesetzlichen Währung festgesetzt hat? -- , 37. Zur Frage der Aufwertung von Posten eines Sonderkontos, nachdem diese zur Ausgleichung in ein daneben geführtes Kontokorrent übertragen worden sind -- , 38. Gehen die §§ 987 flg. BGB. als Sondervorschriften den allgemeinen Vorschriften der §§812flg. daselbst vor? — Inwieweit besteht für den Besitzer, der mit der Sache auch gezogene Nutzungen herauszugeben hat, eine Rechnungslegungs- oder Auskunftspflicht? -- , 39. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Privattestament in Briefform gültig, das mit dem abgekürzten Vornamen unterschrieben ist? -- , 40. Zur Anwendung des § 666 BGB. — Wie sind Nebenleistungen bei der Berechnung der vereinbarten Mietermäßigung zu berücksichtigen? — Wann ist eine Ermäßigung des Mietzinses lediglich mit Rücksicht auf § 49a MSchG, vereinbart? -- , 41. Bedarf ein nach dem Tode des ersten Ehegatten eröffnetes und seinem Inhalt nach verkündetes gemeinschaftliches Testament der nochmaligen Eröffnung und Verkündung nach dem Tode des Überlebenden? -- , 42. Setzt die Anschnctzung an die Berufung das Vorhandensein der Bernfnngssnmme voraus? -- , 43. Ist, wenn das durch Bergbau beschädigte Gebäude von einem Pächter des Grundstücks errichtet war, die Ersatzpflicht des Bcrgwerksbesitzcrs auch dann ausgeschlossen, wenn mir der Grundstückseigentümer die dem Gebäude von dem Bergbau drohende Gesahr zur Zeit der Errichtung kannte oder kennen mußte? -- , 44. Zum Begriff der Gebühr im Sinne von § 4 des preußischen Kommunalabgabengefetzes vom 14. Juli 1893 -- , 45. Werden die in § 107 Abs. 1 GenG, vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung des Termins zur Erklärung über die Vorschubberechnung und die besondere Ladung der in der Berechnung aufgeführten Genossen durch Terminsverkündung ersetzt? Welche Rechtsfolgen treten ein, wenn die öffentliche Terminsbekanntmachung und die besonderen Ladungen unterblieben sind? — Über Nichtigkeit von GoldmarkumstellungsBeschlüssen einer Genossenschaft m. b. H. -- , 46. Kann ein Schiedsvertrag, der wegen der Zusammensetzung des Schiedsgerichts Bestimmungen enthält, welche die eine Partei benachteiligen sittenwidrig sein, wenn diese Partei zur Eingehung des Vertrags durch einen von der anderen Partei ausgeübten wirtschaftlichen Druck genötigt wurde -- , 47. Gehört die Bestimmtheit der einzelnen Leistungen zum Wesen des Leibrentenvertrages und tomtn ist sie gegeben? -- , 48. 1. über die Rechtsverhältnisse einer in der Nordsee an der ostfriesischen Küste neu entstehenden Insel. 2. Wer ist nach dem preußischen Wassergesetz Eigentümer einer Anlandung, welche an einer im Fluß gelegenen Insel durch allmähliche Anspülung entsteht? -- , 49. Wird die Berliingemng der Rachweisfrist des 8 519 Abs. 6 ZPO. schon durch mündliche Mitteilung an den Antragsteller wirksam? -- , 50. 1. Bildet das Verzeichnis der den Militäranwärtern im preußischen Staatsdienste vorbehaltenm Stellm (Anlage M zu den Anstellungsgrundsätzen vom 2O.Juni 1907) eine« Bestandteil dieser Grundsätze und stellt sein Inhalt, wie diese, im Klagewege verfolg- Vares objektives Recht dar? 2. Gewahrt die Eigenschaft eines Militäranwärters als solche Md der Besitz des Jivllversorgmgsschelns allein einen Anspruch auf die Übertragung von Beförderungsstellen? S. Wie ist die Besttmumng in Spalte 4 des preußischen Stellenverzeichnisses auszulegen, das Aufrücken der Militär- und Zivilanwärter in höhere Gruppen erfolge nach der Reihenfolge, die sich MS dem Anteilsverhältnis ergebe? -- , 51. Hat das zunächst höhere Gericht das zuständige Bemfungsgericht zu bestimmen, toemt infolge einer Änderung der Gerichtsfprengel sich ein Grundstück über die Grenzen zweier Oberlandesgerichtsbezirke erstreckt? -- , 62. Hat eine Rückentwicklung der längst zur Beschaffenheitsangabe gewordenen Bezeichnung „Steinhäger" zur ursprünglichen Herkunftsangabe stattgefunden? Unter welchen Voraussetzungen wäre solche Rückentwicklung anzunehmen -- , 53. Bedarf es der Form des § 313 BGB., wenn sich nach Übereignung des Grundstücks der Verkäufer auf Verlangen des Käufers mit der Wandlung einverstanden erklärt -- , 54. Steht bei einem „unter Vorbehalt der Musterkonvenienz" geschlossenen Handelskauf die Übersendung der Muster der Übergabe der Ware gleich, sodaß Schweigen des Käufers als Billigung gilt? -- , 55. Ist der Inhalt eines Durchkonnossements über eine See- und anschließende Binnenschiffs-Beförderung für denjenigen maßgebend, der an Stelle der Reederei des Seeschiffes auf Grund des Durchkonnossements die Waren aus dem Seeschiff in das Binnenschiff umgeladen und das für das Binnenschiff gezeichnete Flußkonnossement (Ladeschein) in Empfang genommen hat -- , 56. Kann durch die Satzung einer Gesellschaft mbH. die Gesellschafterversammlung als Gesellschaftsorgan beseitigt werden? — Kann die Satzung uneinheitliche Stimmabgabe eines Gesellschafters mit mehrfachem Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung zulassen? — Über die Verpflichtung des Beauftragten zur Herausgabe des aus der Geschäftsführung Erlangten -- , 57. Ist der Vormund verpflichtet, auf Stückekonto gutgeschriebene Inhaberpapiere des Mündels zu hinterlegen -- , 58. Ist der Rechtsweg zulässig für Ansprüche, die sich aus dem Abschlüsse eines Vertrags wegen Übertragung eines Domänenfideikommisses auf den Staat ergeben? — Über das Verhältnis der dinglichen Ansprüche zum Bereicherungsanspruch. — Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung. — Zur Auslegung der §§ 311, 313 BGB. — Zur An- Wendung von , 59. Kann in der Zustimmung zur Verfügung eines Anderen eine eigene Verfügung gefunden werden -- , Anhang: Entscheidungen des Staatsgerichtshofs -- , Register -- , Zusammenstellung -- , Berichtigungen , In German.
    Weitere Ausg.: ISBN 9783112333235
    Sprache: Deutsch
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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